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Parken auf dem Fuß- und Radweg Landwehr verhindern und Versorgung der Geschäfte verbessern Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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17.01.2022
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 01.11.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Vor dem Gebäude Landwehr 19 inklusive der Hofdurchfahrt soll eine fahrbahnparallele Ladezone eingerichtet werden. Dabei soll aufgrund des regelmäßigen Falschparkens (senkrecht) gegenüber dem angrenzenden Radweg eine feste Abgrenzung durch Poller o.ä. installiert werden.

 

Begründung:

 

Auf der Straße Landwehr in Höhe der Hausnummer 19 befindet sich eine Einfahrt, die fast ausschließlich von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen benutzt wird. Die rückwärtigen Gebäude sind über den von der Kiebitzstraße / Kiebitzhof aus erschlossenen Parkplatz zu erreichen. Nach Angaben des Bezirksamtes Wandsbek liegt die Bezirksgrenze auf den Grundstücksgrenzen am Landwehr, wobei der Fußweg und die Fahrbahn zum Bezirk Nord gehören.

 

Die Einfahrt wird überwiegend von Fahrzeugen der Fa. Mundfein so beparkt, dass der Radweg verengt oder komplett blockiert wird und sich sowohl für Radfahrende als auch für Fußgänger*innen eine Gefahrensituation ergibt. Außerdem besteht langfristig die Möglichkeit der Beschädigung der Platten auf dem Radweg, was Unfallgefahren hervorrufen könnte.

Schon im September 2020 hatte es im Regionalausschuss anlässlich einer Initiative von GRÜNEN und SPD einen Austausch über diese Thematik gegeben [1]. Nach Rücksprache mit der im Ausschuss anwesenden Polizei wurde der Antrag zurückgezogen, da diese zunächst das Gespräch mit dem Restaurant suchen wollte. Die Gespräche und Kontrollen brachten nicht den gewünschten Effekt, offenbar durch häufigen Personalwechsel.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Polizei Hamburg nimmt heirzu wie folgt Stellung:

 

Die Straße Landwehr ist eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße und aktuell noch immer als

Bundesstraße 5 gekennzeichnet. Aufgrund der mangelnden Fahrbahnbreite besteht in diesem Abschnitt pro Fahrtrichtung lediglich ein überbreiter Fahrstreifen. Die Bundesstraße 5 ist ansonsten außerhalb des Straßenabschnitts Landwehr mit zwei vollwertigen Fahrstreifen ausgestattet. Dieser Abschnitt ist deshalb innerhalb des Stadtstraßennetzes eine besonders sensible Engstelle. Störungen in diesem Abschnitt führen fast ausnahmslos immer zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und zu Verspätungen des ÖPNV.

 

In der Straße Landwehr sind zahlreiche Geschäfte. Für die Belieferung und Abholung von Waren wird regelmäßig zulässig am rechten Fahrbahnrand gehalten. Dort ist gem. VZ 286 das Halten zum Be- und Entladen bislang zulässig.

Viele Fahrzeugführer scheuen sich jedoch, diese legale Form des Haltens zu nutzen und parken dann ihre Fahrzeuge in Bereichen, die nicht zum Halten oder Parken freigegeben sind.

 

Zurzeit ist das Parken in und vor der Grundstücksüberfahrt Landwehr 19 unzulässig.

 

Aus den vorgenannten Gründen unterstützt das PK 31 ausdrücklich aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit den Antrag der Bezirksversammlung für die bauliche Umgestaltung der Nebenflächen.

Das PK 31 regt im Einvernehmen mit dem Ausschuss BUHD an, dass der Seitenstreifen einschließlich der nicht mehr genutzten Gehwegüberfahrt zu einem baulichen Seitenstreifen umgestaltet wird.

Die erforderliche Beschilderung für die dann hergestellte Ladezone wird das PK 31 umgehend nach der baulichen Fertigstellung anordnen.

 

Durch die Bereitstellung der Ladezone wird das Kurzparkbedürfnis der angrenzenden Geschäfte in ausreichender Form berücksichtig und die immer weiter steigende Zahl der Lieferungen von Waren in geeigneter Form ermöglicht.

Fahrzeuge müssten dann nicht mehr am rechten Fahrbahnrand stehen und die Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs werden deutlich reduziert. Das gilt insbesondere für die Fahrzeuge der Hamburger Hochbahn auf dem Weg zum Bahnhof Mundsburg.

 

Die Überwachung der Ladezone und insbesondere das verkehrswidrige senkrechte Abstellen von Fahrzeugen örtlicher Geschäfte wird bereits konsequent und schwerpunktmäßig überwacht.

Beeinträchtigungen des Radverkehrs werden umgehend bußgeldbewährt sanktioniert.

Die Gespräche mit den Gewerbetreibenden wurden nochmals intensiviert.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

 

 

Anhänge

 

Fotos zur Veranschaulichung

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009853

 

 

 

 

 

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