22-1392.1

Eingabe: Verhinderung des Handlaufs auf der Brücke am Bahnhof Wilhelmsburg, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 17.12.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.15

Sachverhalt

 

Die nachfolgende Eingabe wurde bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht. Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wurde diese an den Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel weitergeleitet.

 

„An der Brücke am Bahnhof Wilhelmsburg wurden beidseitig Handläufe installiert, damit notfalls Passanten (mit oder ohne Mobilitätseinschränkung) sich dort festhalten können. Das geht aber nicht, weil bildungsferne Radfahrer ihre Fahrrad respektlos am Handlauf anschließen und somit unbenutzbar machen.

Mittels Aufkleber (siehe Anlage) sind die Radfahrer aufgefordert, ihre Fahrräder dort nicht abzustellen. Trotz Ankündigung der kostenpflichtigen Entfernung, wird das Fahrrad dort abgestellt. Die Radfahrer wissen, dass dort die Entfernung nicht vorgenommen wird. Insofern ist es auch seitens des Bezirksamtes respektlos, dort nicht einzuschreiten. Zumal die Kostenpflicht beim Bezirksamt liegt.

Ich bitte die Bezirksversammlung zu beschließen, dass das zuständige Fachamt aufzufordern ist, durch ständiges Entfernen der Fahrräder vom Handlauf die Nutzung des Handlaufs zu gewährleisten. Weiterhin hat das Fachamt der Bezirksversammlung die Entfernungsintervalle mitzuteilen.“

 

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 29.10.2020 wie folgt Stellung:

 

Das Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten war damals“ eingebunden, gegen die vermeintlich unrecht abgestellten Räder vorzugehen. Es fehlte aber die Rechtsgrundlage dafür. Nach einer Aktion des Hinweisens, Warnens, Abschleppens und Einlagerns waren am Ende die meisten Räder wieder abgeholt, der Aufwand immens, und der Erfolg nicht gegeben. Eine Einsicht war nicht zu erkennen, das Abstellen von Rädern nur Stunden unterbrochen.

Allerdings sind drei große Fahrrad-Abstellmöglichkeiten vorhanden. Eine zwischen Brücke und BUKEA, die andere am Ende der Brücke, Treppe abwärts auf Straßenniveau in der HVV-Anlage, und 3. unter der Brücke.

Das Verbringen der Räder durch andere als die Eigentümer wäre schon ein Eingriff in fremdes Eigentum ohne Rechtsgrundlage.

 

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 16.11.2020 einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion - der Intention der Eingabe zugestimmt. Die Fachbehörde bzw. der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer wird gebeten, durch ständiges Entfernen der Fahrräder vom Handlauf die Nutzung des Handlaufs zu gewährleisten und die Entfernungsintervalle mitzuteilen.

 

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 19.11.2020 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel wird als für die Eingabe zuständiger Ausschuss über das Ergebnis informiert.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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