21-3949.3

Handläufe der Brücke zum S-Bahnhof Wilhelmsburg von Fahrrädern freihalten

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 13.02.2018 dem Antrag der SPD-, CDU- und GRÜNE-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE Drs. Nr. 21-3949 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschuss in ihrer Sitzung am 22.02.2018 einstimmig bestätigt.

 

 

Immer mehr Pendler zweckentfremden die Handläufe der Muharrem-Acar-Brücke am S-Bahnhof Wilhelmsburg, um ihr Zweirad diebstahlsicher anzuschließen. Vielen ist dabei wahrscheinlich nicht bewusst, dass diese Handläufe eigentlich für eine andere Gruppe von Mitbürgern angebracht wurden, die auf einen freien Zugang zu den Handläufen angewiesen sind. Sie dienen behinderten und gebrechlichen Menschen als Orientierungshilfe (Blinde, Sehbehinderte) und als Halt (Gehbehinderte, Rollstuhl- und Rollatorfahrer). Richtig gefährlich für diese Menschen ist der fehlende freie Zugang zu den Handläufen an Tagen mit Schnee- und Eisglätte.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel machte im Jahr 2013 bereits auf dieses Problem aufmerksam (Drs. Nr. 20/115/13). Daraufhin hatte der LSBG in Abstimmung mit dem Bezirksamt/MR im Sommer 2013 Schilder angebracht mit dem Hinweis, dass es sich um einen Handlauf handelt und keine Fahrräder anzuschließen sind. Die Aufkleber wurden an den Glasscheiben hinter den Handläufen angebracht. Zusätzlich wurden Flyer gedruckt, die darauf hinweisen, dass

-der Handlauf als Festhalte – und Führungsmöglichkeit und auch als öffentliche Beleuchtung dient

-die Fahrradabstellplätze am S-Bahnhof / Ostseite zu nutzen sind

-bei Zuwiderhandlung die Fahrräder kostenpflichtig entfernt werden.

 

Diese Flyer wurden ebenfalls an mehreren Tagen an allen auf Brücke und Rampe abgestellten Fahrrädern angebracht. Zusätzlich waren 3 Mitarbeiter von MR an drei Tagen zwischen 6.00 und 9.00 Uhr vor Ort und haben Flyer verteilt und Personen, die ihr Fahrrad dort anschließen wollten, gezielt angesprochen. Die Zahl der Fahrräder am Handlauf hatte sich nach dieser Aktion deutlich reduziert.

 

Die Aufkleber sind inzwischen von den Glasscheiben verschwunden und es ist davon auszugehen, dass Pendler, die ihr Fahrrad an den Handläufen anschließen, sich nicht mehr an diese Aktion erinnern bzw. 2013 noch gar nicht in Wilhelmsburg wohnten. Deshalb spricht sich der Regionalausschuss dafür aus, diese Aktion zu wiederholen.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert,

 

  1. mit entsprechenden auf der Rückseite der Brückenglasscheiben angebrachten Schildern gut sichtbar darauf hinzuweisen, dass

 

  • es Fahrradparkanlagen gibt
  • behinderte und gebrechliche Mitmenschen auf einen durchgehend freien Zugang zu den o.g. Handläufen angewiesen sind
  • deshalb ein Anschließen von Fahrrädern an den o.g. Handläufen untersagt ist und
  • an den Handläufen angeschlossene Fahrräder entfernt werden

 

  1. die im Jahr 2013 auf Grundlage der Drs. 20/115/13 vor Ort durchgeführte Aktion zu wiederholen

 

  1. bauliche Maßnahmen/ Veränderungen an den Geländern vorzunehmen, welche ein Anschließen der Fahrräder verhindern

 

  1. dem Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Im Nachgang zur Zwischenmitteilung (Drs. 21-3949.2) aus der Sitzung des Regionalausschusses Wilhelmsburg/Veddel vom 15.05.2018 nimmt das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) abschließend wie folgt Stellung:

 

Da es sich bei dem Geländer der Muharram-Acar-Brücke um „nicht tragende Teile“ handelt, liegt die Zuständigkeit beim Bezirksamt. Nach eingehenden Untersuchungen vor Ort teilt das Fachamt MR mit, dass die Handläufe nicht entsprechend umgebaut werden können, so dass das Anschließen von Fahrrädern an dem Handlauf unmöglich ist. Hintergrund ist, dass z.B. ein nachträgliches bündiges Anbringen von Stahlblechen an dem Handlauf das vollflächige Umfassen verhindern würde. Diese Eigenschaft ist eine Grundanforderung an einen Handlauf gem. den einschlägigen technischen Vorschriften ZTV-Ing (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) und den Richtzeichnungen der BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen). Das nichtbündige Anbringen eines Stahlblechs würde durch den dann vorhandenen Spalt auf der einen Seite eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellen und auf der anderen Seite wahrscheinlich das Anschließen mit schmalen Fahrradschlössern wieder ermöglichen. Aus diesen Gründen kann das Fachamt MR dem Beschluss in diesem Punkt nicht entsprechen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Entfernung der angeschlossenen Fahrräder. Hier gab es in der Vergangenheit eine einmalige, koordinierte Aktion, in der die illegal angeschlossenen Fahrräder entfernt wurden. Eine derartig gelagerte Aktion wird das Fachamt MR in Zukunft nicht mehr mitverantworten bzw. veranlassen, da das Fachamt MR in mehreren Fällen des Diebstahls und der Sachbeschädigung bezichtigt wurde.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.