Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 20.05.2025

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidteröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Er erläutert, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll mit einigen wichtigen Anmerkungen, nicht jedoch um ein Wortprotokoll handelt.

Weiterhin teilt Herr Schmidt mit, dass Herr Armi aus dem Ausschuss Stadtplanung ausgeschieden ist. Neues stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss wird Frau Dr. Riegel (bislang stellvertretendes Mitglied). Als neues stellvertretendes Mitglied wurde Herr Sorgenfrei benannt.

Nachfolgend stellt Herr Schmidt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Aus-schussmitglieder fest. Er erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungs-punkte für befangen erklärt. Herr Kuhn teilt mit, dass sich Herr Orth, der sich verspätet, vorab für Tagesordnungspunkt 4, Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 37, für befangen erklärt. Einwände gegen die Tagesordnung seitens der Ausschussmitglieder gibt es nicht.

r Redebeiträge bittet Herr Schmidtum Nutzung der bereitgestellten Mikrofone. Bei längeren Wortbeiträgen und Fragen sei es außerdem hilfreich, diese für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden unter der E-Mail-Adressestadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

 

Ö 2

Fragestunde im Ausschuss Stadtplanung

Herr Schmidterläutert,dass die „Fragestunde“ grundsätzlich auf 30 Minuten begrenzt und für Fragen an die Politik und nicht an die Verwaltung gedacht sei. Weiterhin weist er darauf hin, dass zukünftig Fragen und Redebeiträge von Bürgerinnen und Bürgern wieder ausschließlich unter dem TOP „rgerfragestunde“ behandelt würden und nicht mehr, wie in der Vergangenheit vermehrt üblich, später in der Tagesordnung unter den inhaltlichen Punkten. Er bittet um Beachtung.

Herr Schmidterkundigt sich, ob es Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt.

Es gibt keine Wortmeldungen oder Fragen.

 

Ö 3 - 22-0983

Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 97 (Langenhorst) Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Herr Stephan weist einleitend darauf hin, dass man dem Ausschuss mit der Einladung zur heutigen Sitzung umfangreiche Unterlagen zum Bebauungsplan-Entwurf vorgelegt habe. Insgesamt habe der Planentwurf eine längere Reise hinter sich. Über die aktuellen Zwischenstände habe man den Ausschuss stets informiert, zuletzt in der Sitzung am 01.04.2025. Herr Schneider werde nun noch einmal die wichtigsten inhaltlichen Punkte aufgreifen und erläutern, damit der Ausschuss nachvollziehen könne, was man in der langen Zeit erarbeitet habe und wie man mit den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit umgegangen sei.

Herr Schneider beschreibt zunächst noch einmal die Lage des Plangebietes mit seinen wesentlichen Merkmalen und geht auf das geltende Planrecht sowie die verschiedenen Ausweisungen und Rahmenbedingungen in dem Gebiet und auf der Fläche ein. Weiterhin gibt er einen kurzen Überblick über die verschiedenen Schritte des Planverfahrens und stellt zusammenfassend die Planungsziele für den Bebauungsplan vor. Er weist außerdem darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag zwischenzeitlich unterzeichnet worden sei und man diesen im Transparenzportal einsehen könne.

In der Zeit vom 16.12.24 bis 23.01.25 habe die Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden und es seien 24 Stellungnahmen, überwiegend von Anwohnenden, sowohl privat als auch von Vereinen und über anwaltliche Vertretungen, eingegangen. Herr Schneider weist darauf hin, dass den Ausschussmitgliedern eine ausführliche Abwägungstabelle vorliege. Da sich viele Stellungnahmen thematisch überschnitten hätten, habe man eine thematische Bündelung vorgenommen. Er geht im Folgenden auf die Auswertung der Beteiligung und inhaltlich insbesondere ausführlich auf einzelne Themenbereiche wie

Erforderlichkeit der Planung
Freizeit und Erholung
Verkehrsbelastung der Straße Langenhorst
Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Hochwassersituation durch mögliche Überschwemmungen durch die Kollau
Starkregenvorsorge
Legitimität der Umgestaltung eines Überschwemmungsgebietes
Berücksichtigung der sogenannten Ahrtalstudie

ein. Er weist darauf hin, dass viele dieser Themen das Verfahren seit der frühzeitigen Beteiligung begleitet hätten und man somit viel Zeit gehabt habe, sich damit zu beschäftigen und gute Lösungen und Antworten zu finden auf die Sorgen und die Hinweise der Anwohnenden.

Abschließend gibt Herr Schneider einen Ausblick über die weiteren Schritte des Verfahrens.

Es gibt verschiedene Nachfragen aus dem Ausschuss, insbesondere zu folgenden Themen

-          Gibt es Gutachten zum Bereich Klima und Luft

-          Welche Nutzungen wurden für die Gutachten, die sich mit Verkehr und anderen Dingen beschäftigen, zugrunde gelegt

-          Prognosen zu Luftbewegungen, Luftaustausch, Feinstaub

-          Stadtklimaanalyse und Klimaanpassungskonzept

-          Rechtssicherheit des Bebauungsplanes

-          Ausschließen von rechtlichen Angriffen auf den Bebauungsplan

-          Hinweis: die Zusagen des Bezirksamtes an die Sportvereine, die an der Stellinger Mitte durch die Bebauung ihre Sportflächen verloren haben, können durch den Flächentausch ausgelöst durch diesen Bebauungsplan nicht eingehalten werden.

-          Zusage einer Kampfbahn an der Vogt-Kölln-Straße kann nicht eingehalten werden

-          Katastrophenschutz

-          Berücksichtigung von Extremwetterereignissen

-          Qualität und Ausführlichkeit der Antworten auf die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

-          Beachtung der Ahrtalstudie

-          Abwägungen zum Hochwasserüberschwemmungsgebiet

 

Die Fragen werden von Herrn Schneider und Herrn Stephanausführlich beantwortet.

Von der FDP-Fraktion wird zu Protokoll gegeben, dass man für die Zukunft darum bitte, solche umfangreichen Vorlagen mit mehr Vorlauf zur Verfügung zu stellen, damit man sich angemessen mit den Fakten auseinandersetzen könne.

Herr Stephan weist darauf hin, dass man sich beim Versand der Unterlagen generell an die Geschäftsordnung halte.

Die Drucksache 22-0983 wird mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

 


Anlagen
20250520_Nie 97_BE Präsi_Endfassung (1802 KB)

Ö 4 - 22-0984

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

ste: Herr Engel (E&P Stadtplanung)

Herr Orth verlässt, wie unter TOP 1 angekündigt, wegen Befangenheit den Saal.

Herr Engel stellt sich zunächst vor und fasst zusammen, dass über den Bebauungsplanentwurf mehrfach im Ausschuss berichtet worden sei, zuletzt am 14. Januar 2025 zur Zustimmung zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Er geht daher nur kurz auf die Planungsziele sowie die Verfahrensschritteein und ruft Planzeichnung und Vorhaben- und Erschließungsplan auf. Die Inhalte des Durchführungsvertrages habe man dem Ausschuss am 17. Dezember 2024 vorgestellt und dieser sei am 09. Mai 2025 unterschrieben worden.

Herr Engel geht im Folgenden noch einmal auf einen Beschluss des Ausschusses innerhalb des Verfahrens ein (Drucksache 21-3604), in dem einzelne Planungsziele festgelegt worden seien, die in der Planung oder im Durchführungsvertrag berücksichtigt werden sollten. Man habe versucht die Themen planungsrechtlich oder vertraglich zu sichern. Letztendlich habe man allen Punkten, so weit machbar, entsprechen können.

Herr Engel fasst im Anschluss die 10 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zusammen, die im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung in der Zeit vom 18.11 bis 02.12.2024 eingereicht worden seien. Zudem habe es aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 (2) Baugesetzbuch, die vom 05.02. bis 07.03.2025 stattgefunden habe, eine Stellungnahme gegeben. Diese Stellungnahme habe man abwägen können und es hätten sich nur einige wenige redaktionelle Änderungen an den Unterlagen zur Begründung des Bebauungsplanes ergeben. Auf eine Durchführung des Arbeitskreises II habe man in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange verzichten können undes liege nunmehr die Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung vor.

Herr Gottlieb bittet, insbesondere aufgrund der vorliegenden Tischvorlage der GRÜNE-Fraktion, um Vertagung der Entscheidung.

Herr Stephan weist darauf hin, dass die Verwaltung erst unmittelbar vor der Sitzung von der Tischvorlage Kenntnis erhalten habe. Er sei sehr verwundert über den Zeitpunkt der inhaltlichen Korrekturen. Man habe dem Ausschuss in der Sitzung am 17.12.2024 den Vorhaben- und Erschließungsplan und den Durchführungsvertrag vorgestellt und am 14.01.25 die Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung eingeholt. Zu der Öffentlichen Auslegung hätten alle Unterlagen vorgelegen. Auch danach habe es noch einige Sitzungen gegeben, in denen man die heutigen Punkte hätte vorbringen können. Herr Stephan bittet zu bedenken, dass insbesondere das vorgeschlagene Gehrecht und der Wegfall des Gebäudes zu einer neuen Öffentlichen Auslegung führen würden und eine Änderung des Planes und des städtebaulichen Vertrages zur Folge hätten. Es verwundere ihn auch, da man bereits im Mai 2024 die Pläne gezeigt habe. Zudem sei der in Abrede stehende Verbindungsbaukörper zwischen Haus 4 und 5 bereits im Dezember 2022 durch Vertreter der Vorhabenträgerin im Ausschuss vorgestellt worden. 2,5 Jahre später zufordern, dass das Haus nun wieder anders  gebaut werden solle, finde er sehr schwierig zu vermitteln. Auch die Wegeverbindung habe man bereits dargestellt. Zum Thema Lastenfahrräder und dem Verweis auf den Beschluss der Bezirksversammlung (BV) würde er sich wünschen, dass die BV in ihren Beschlüssen zukünftig klarer sei und bereits im Ursprungsbeschluss festlege, was das konkrete Ziel sein solle und nicht in allerletzter Sekunde. Das sei schwierig, dem Vorhabenträger zu vermitteln. Aus den vorgebrachten Gründen bitte er, die Tischvorlage noch einmal zu überdenken.

Herr Heymann erwidert, dass er nicht nachvollziehen könne, wann man das letzte Mal einen lesbaren Vorhaben- und Erschließungsplan gesehen habe. Er habe ihn in dieser Form das erste Mal in der vergangenen Woche gesehen. Daher habe er auch jetzt erst sehen können, wie die tatsächliche Wegeführung und die Anordnung von Fahrradstellplätzen sei. Diese erscheine nicht zweckmäßig, da sich alle ebenerdigen Lastenfahrradstellplätze nicht bei den Bürogebäuden Richtung Moorweide/Neue Rabenstraße befänden, sondern im nördlichen Bereich im Hinterhof eines für Wohnnutzung gedachten Gebäudes. Also nicht zugänglich für die Hauptnutzung des gesamten Plangebietes. Weiterhin weist er darauf hin, dass man das Wegerechtbereits in den vergangenen Sitzungen thematisiert habe. Ein wesentlicher Teil des städtebaulichen Konzeptes sei die Offenheit und die Durchlässigkeit des Quartiers. Er erläutert auch hier noch einmal den vorliegenden Antrag. Seiner Meinung nach sei es Aufgabe des Ausschusses darauf zu achten, dass die Qualitäten eines Planes, die für die Öffentlichkeit da sein sollen, auch umgesetzt würden. Der Antrag sei als Empfehlung an die BV zu verstehen, die vorgebrachten Punkte noch einmal anzusprechen und sie möglicherweise zu optimieren, bevor man dem Bebauungsplan zustimme.

Herr Stephan entgegnet, dass bereits Anfang Januar 2025 für die Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung alle Pläne, auch der Vorhaben- und Erschließungsplan, vorgelegen hätten. Das angesprochene Verbindungsgebäude zwischen Haus 4 und 5 und die Änderung im Plan sei am 13.12.2022 von Vertreter der Vorhabenträgerin im Ausschuss vorgestellt worden. Danach habe es den Beschluss der BV vom 23.02.2023 gegeben, der nichts dahingehend beinhaltet habe, dassdas Gebäude entfallen solle. Grundsätzlich finde er es legitim, über die genannten Änderungen zu diskutieren, allerdings finde er den Zeitpunkt, es heute als Tischvorlage einzubringen, kritisch, nachdem die Unterlagen bereits 4,5 Monate vorgelegen hätten.Da der Vertrag bereits geschlossen worden sei, müsse man bei einem Beschluss der Tischvorlage den Bebauungsplan nochmals ändern. Dies sei dann allerdings letztendlich eine politische Entscheidung.  Im Übrigen weist er darauf hin, dass die Anordnung der Lastenfahrräder nicht Bebauungsplanrelevant sei.

Herr Mir Agha schlägt vor, den Antrag in den Hauptausschuss (HA) am 12.06.2025 zu vertragen und zwischenzeitlich den Kontakt mit dem Investor zu suchen. Der HA könne dann über den Antrag entscheiden. Man spare damit zeitlich die Beschlussempfehlung für die BV, also 2 Wochen.

Herr Stephan zweifelt an, ob es rechtlich zulässig sei, dass der HA ohne eine entsprechende Ermächtigung abschließend entscheiden könne.

Herr Schmidt bestätigt, dass er es ebenfalls rechtlich schwierig finde, da im Juni noch keine Ferien seien.

Nachfolgend wird eingehend über das weitere Verfahren und den Umgang mit der Beschlussempfehlung der Verwaltung und der Tischvorlage der GRÜNE-Fraktion diskutiert.

Die VOLT-Fraktion zieht eine Entscheidung in der heutigen Sitzung vor. Dann wisse der Investor, woran er sei. Die Situation sei relativ eindeutig. Entweder man wolle das Torhaus erhalten oder nicht.

Herr Engel stellt noch einmal die inhaltlichen Gründe für den Erhalt des Torhauses dar und macht Ausführungen zum Gehrecht und den geplanten Wegeverbindungen. Weiterhin weist er darauf hin, dass sich an dem seit Dezember 2024 vorliegenden Stand nichts geändert habe, bis auf einige redaktionelle Informationen.

Herr Schmidt sst nun darüber abstimmen, wer unter der Maßgabe, dass es in der BV am 22.05.25 einen Antrag geben wird, den HA formal zu ermächtigen, in der Sitzung im Juni eine inhaltliche Entscheidung für den Bebauungsplan Rotherbaum 37 zu treffen, sowohl die Drucksache 22-0984 (Vorlage derVerwaltung) als auch die Tischvorlage der GRÜNE-Fraktion (Hinweis: hat nach der Sitzung die Drucksachennummer 22-1046 erhalten) in den Hauptausschuss am 12.06.2025 zu vertagen.

Diesem Verfahrensvorschlag wird mehrheitlich zugestimmt, gegen die Stimmen von CDU-, FDP- und AfD-Fraktion und bei Enthaltung der VOLT-Fraktion.

 

 

 

 


Anlagen
20250520_StaPla_Ro37_Präsentation (1750 KB)

Ö 4.1 - 22-1046

Bebauungsplan Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) - Korrekturen

Siehe TOP 4.

Ö 5

Bebauungsplanverfahren Niendorf 93/95

Ö 5.1 - 22-0943

Bebauungsplan-Verfahren Niendorf 93/95 Weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren Niendorf 95 unter Einbezug der Ergebnisse der Ideenwerkstatt vom 04. Februar 2025 und der Prüfergebnisse zur Drucksache 21-4760

Herr Kleinert findet es dreist, eine Tischvorlage nach Beginn der Sitzung um 19:48 Uhr vorzulegen.

Herr Gottlieb verliest noch einmal die Tischvorlage (von SPD- und GRÜNE-Fraktion):

Sachverhalt: Die Bezirksversammlung nimmt bezüglich der Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen im Bebauungsplanverfahren Niendorf 95 unter Einbezug der Ergebnisse der Ideenwerkstatt vom 04. Februar 2025 und der Prüfergebnisse der Drucksache 21-4740 (Drs. Nr. 22-0943) Stellung.

Petitum:

Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussvorlage (Drs. Nr. 22-0943) zu.

Die Bezirksversammlung behält sich vor, im weiteren Verlauf weitere Beschlüsse zur Konkretisierung des Verfahrens sowie zum weiteren Vorgehen zu fassen“.

Er erläutert, dass es in der Tischvorlage lediglich um den letzten Satz des Petitums gehe. Dieser Zusatz solle konkretisieren und darstellen, dass diese Beschlussvorlage noch nicht allumfassend sei. Es handele sich lediglich um einen Zwischenstand. Man wolle mit dem Zusatz noch einmal festhalten, dass es zu diesem Verfahren noch weitere Entscheidungen geben werde, zu denen man weiter gehört werden wolle.

Herr Mir Agha ergänzt, dass es sich bei diesem Verfahren um einen sehr komplexen Bebauungsplan handele, der sehr kontrovers diskutiert werde. Er könne verstehen, dass die Verwaltung sich mit dieser Drucksache eine Zustimmung des Ausschusses sichern wolle. Man sei jedoch in den Fraktionen noch miteinander im Gespräch und man wolle sich vorbehalten, eine Zustimmung nicht komplett als verbindlich zu sehen. Mit einer Zustimmung der Drucksache und dem Zusatz im Petitum wolle man der Verwaltung auf der einen Seite eine Arbeitssicherheit geben, sich aber auf der anderen Seite noch einen Gestaltungsspielraum freihalten.

Herr Schwankerde es aus Sicht seiner Fraktion vorziehen, die Drucksache nur zur Kenntnis zu nehmen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass es noch weitere Anträge zu diesem Thema auf der Tagesordnung gebe. Wenn es jedoch zu einer Beschlussfassung komme, um der Verwaltung entgegenzukommen, halte er den in der Tischvorlage vorgeschlagene Zusatz auf jeden Fall für sinnvoll. Darüber hinaus bittet Herr Schwanke die Verwaltung darum, im weiteren Verlauf des Verfahrens, spätestens wenn der Entwurf des Funktionsplanes vorliege, eine weitere Planungswerkstatt zu avisieren. Diesen Punkt halte man für sehr wichtig. Ein zweiter Punkt, sei das Thema Zivilschutz und Schutzräume. Es sollte im weiteren Verlauf des Verfahrens geprüftwerden, wie man die vorhandenen Schnellbahnhaltestellen wieder dahingehend instandsetzen könne, dass sie ggf. als Schutzräume genutzt werden können bzw. inwieweit es erforderlich sei, neue Schutzräume zu schaffen. Dies halte man bei der Ansiedlung von immer mehr Wohnbevölkerung für ein wichtiges Thema.

Herr Schmidt fasst zusammen, dass eine Beschlussempfehlung der Verwaltung, Drucksache 22-0943 vorliege und darüber hinaus eine Tischvorlage, die teilweise digital und teilweise schriftlich (und nicht allen) vorliege, mit einem veränderten Petitum. Er erkundigt sich bei den antragstellenden Fraktionen (SPD und GRÜNE), ob die Tischvorlage eine Ergänzung des Petitums der Drucksache 22-0943 sei oder ob es dieses komplett ersetzen solle?

Von den Antragstellern wird mitgeteilt, dass es sich um eine Ergänzung des Petitums der Drucksache 22-0943 handele.

Herr Schmidt verliest nun noch einmal das Petitum der Drucksache 22-0943 mit der entsprechenden Ergänzung:

Der Ausschuss Stadtplanung stimmt den grundsätzlichen Überlegungen, den konkretisierten Erkenntnissen aus der Ideenwerkstatt sowie dem dargestellten Umgang mit der Drucksache 21-4760 und dem weiteren Vorgehen zu. Die Bezirksversammlung behält sich vor, im weiteren Verlauf weitere Beschlüsse zur Konkretisierung des Verfahrens sowie zum weiteren Vorgehen zu fassen“.

Der Drucksache 22-0943 wird mit dem ergänzten Petitum mehrheitlich zugestimmt, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. und der FDP-Fraktion.

Herr Stephan stellt abschließend zu der vorangegangenen Diskussion klar, dass eine Beschlussvorlage der Verwaltung nicht einfach nur zur Kenntnis genommen werden könne. Die Vorschläge der FDP-Fraktion nehme man zur Kenntnis und werde sich diesen Themen zu gegebener Zeit auch annehmen.

 

Ö 5.2 - 22-0802

Ideenwerkstatt in den Plangebieten Niendorf 93 und 95 umsetzen

Die Drucksache wird vertagt auf die nächste Sitzung des Ausschusses Stadtplanung.

 

Ö 5.2.1 - 22-0975

Ergänzungsantrag zu Ideenwerkstatt in den Plangebieten Niendorf 93 und 95 umsetzen (22-0802)

Die Drucksache wird vertagt auf die nächste Sitzung des Ausschusses Stadtplanung.

 

Ö 6 - 22-0947

Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2024/2025 und Potenzialflächen 2024/2025 Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Herr Stephan teilt mit, dass man den „Zahlendreher“ bei den Sozialwohnungen in der Präsentation zum Wohnungsbauprogramm aus der letzten Sitzung gerne bereits korrigiert hätte, es hierzu aber noch weiteren Abstimmungsbedarf mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gebe. Man werde die richtigen Zahlen dann der entsprechenden Präsentation beifügen. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass einige Summen in den Tabellen zum Wohnungsbauprogramm falsch seien. Sofern es in der heutigen Sitzung einen positiven Beschluss zum Wohnungsbauprogramm gebe, werde man die Tabellen zur Sitzung der Bezirksversammlung am 22.05.2025 entsprechend austauschen.

Herr Schmidtsst nun über die vorliegende Drucksache 22-0947 abstimmen.

Die Drucksache 22-0947 wird einstimmig beschlossen, bei Enthaltungen von FDP- und AfD-Fraktion.

 

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.

 

Ö 8

Anträge

Ö 8.1 - 22-0803

Transparenz in Eimsbütteler Bauleitplanung verbessern II

Die Drucksache 22-0803 wird auf Bitte der GRÜNE-Fraktion vertagt.

 

Ö 8.2 - 22-0948

Bebauungsplan Rotherbaum 40 – Lösungen für Verkehrsprobleme prüfen

Herr Gottlieb schlägt vor, die Unterpunkte des Petitums der Drucksache 22-0948 zu ändern. Es handele sich bei den beiden in der Drucksache genannten Bebauungsplänen um vorhabenbezogene Bebauungspläne und das Bezirksamt sei hier formal nicht zuständig und auch nicht der richtige Ansprechpartner. Somit sei es richtiger, wenn der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten werde, an den jeweiligen Investor heranzutreten.

Herr Schmidt bittet die FDP-Fraktion, als Antragsteller, um Stellungnahme/Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung und ggf. Erläuterung des Antrages.

Herr Schwanke verzichtet auf eine erneute Vorstellung des Antrages, da diese bereits in der letzten Sitzung erfolgt sei. Gegen eine formelle Änderung des Petitums habe seine Fraktion nichts einzuwenden.

Herr Schmidt (VOLT-Fraktion) hält den Antrag und auch die Änderungswünsche für unterstützenswert. Er teilt weiterhin mit, dass er bei dem Projekt die geplante Zufahrt über die Fahrradstraße mit der Vorfahrt vor dem Gebäude sehr kritisch sehe. Ihm falle keine Lösung ein, wie das Konzept des Investors dort funktionieren solle. Er kündigt daher an, dass die VOLT-Fraktion einem Bebauungsplan, der dieses Konzept weiterverfolge, nicht zustimmen werde.

Herr Kleinert fragt sich, welche Konsequenz es für diesen Antrag habe, dass man den Bebauungsplan Rotherbaum 37 gerade in den Hauptausschuss geschoben habe. Weiterhin möchte er wissen, ob im Falle der Planung einer größeren Tiefgarage eine neue Auslegung erfolgen müsse.

Herr Stephan erläutert, dass auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplan-Entwurfes Rotherbaum 37 eine Vergrößerung der geplanten Tiefgarage baurechtlich nach heutigem Stand nicht möglich sei. Hierfür müsse man sowohl den Bebauungsplan als auch den Vertrag ändern. Weiterhin weist er darauf hin, dass das Bezirksamt bereits vor einigen Monaten den Kontakt zwischen denVertretern der Signal-Iduna und dem Hotel-Investor bezüglich einer möglichen Doppelnutzung der Tiefgarage hergestellt habe. Soweit ihm bekannt sei, habe es diesbezüglich bereits Gespräche gegeben. Er halte die Tiefgarage im Bestand im Übrigen für so groß,dass sie gegebenenfalls für eine Doppelnutzung ausreiche. Zum Beitrag von Herrn Schmidt (VOLT) bittet er zu bedenken, dass man die konkreten Zahlen vom Valet-Parken noch gar nicht kenne. Insofern halte er es für sinnvoll, hier zunächst abzuwarten, da eineAuswertung erst noch erfolgen müsse.

Herr Tangemann stellt fest, dass es letztendlich bei dem vorliegenden Antrag nicht nur um die Änderung der Formulierungen im Petitum gehe, sondern dass das Gesamtkonzept des Parkens für Rotherbaum 40 komplett überdacht werden müsse.

Zur Frage von Herrn Kleinert nach dem Umgang mit dem Antrag äert Herr Gottlieb, dass weder Rotherbaum 37 noch Rotherbaum 40 bislang beschlossen worden sei und man insofern den Investor dazu auffordern könne, noch über Änderungen nachzudenken. Im Übrigen seien nicht alle Verkehrsfragen zu Rotherbaum 40 mit diesem Antrag abgedeckt. Hier müsse man sich das Verkehrskonzept im weiteren Verlauf sicherlich noch einmal ansehen.

Herr Schwanke stellt klar, dass der Antrag nicht abschließend sein solle. Man wolle mit den vorgeschlagenen Prüfungen das Thema Verkehrsproblematik Rotherbaum 40 angehen und gegebenenfalls einen Anstoßr eine weitere Diskussion geben.

Herr Schmidt verliest nun das geänderte und zur Abstimmung stehende Petitum der Drucksache 22-0948:

1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Investor des Bebauungsplanes Rotherbaum 40 zu bitten zu prüfen,

wer Verfügungsberechtigter bezüglich des im Plangebiet Rotherbaum 40 befindlichen Privatwegs ist, um mit der Rechteinhaberin bzw. dem Rechteinhaber zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen der Privatweg für eine verkehrliche Nutzung durch das geplante Hotel zugänglich gemacht werden kann.

2.1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Investor des Bebauungsplanes Rotherbaum 37 zu bitten zu prüfen,

 

ob eine Vergrößerung der beim Neubau der von „Signal Iduna“ geplanten Tiefgarage möglich ist.

 

2.2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Investor des Bebauungsplanes Rotherbaum 40 zu bitten,

 

ein Gespräch zwischen dem Vorhabenträger Rotherbaum 40 und der „Signal Iduna“ über den Bau einer gemeinsamen Tiefgarage und deren gemeinschaftlicher Nutzung zu vermitteln.“

 

Herr Mir Agha bittet um eine punktweise Abstimmung der Drucksache 22-0948.

 

Herr Schmidt lässt punktweise über das geänderte Petitum der Drucksache 22-0948 abstimmen:

 

Punkt 1 des Petitums wird mehrheitlich zugestimmt bei Gegenstimmen von AfD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE.

 

Punkt 2.1 des Petitums wird mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion sowie 1 Stimme der Fraktion DIE LINKE., Gegenstimmen von GRÜNE-, VOLT- und AfD-Fraktion und einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

 

Punkt 2.2 des Petitums wird mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-, CDU-, FDP- und VOLT-Fraktion, gegen die GRÜNE-Fraktion (4 Stimmen), der Fraktion DIE LINKE sowie Afd-Fraktion und bei einer Enthaltung der GRÜNE-Fraktion.

 

Herr Schmidt fasst zusammen, dass somit alle drei Punkte des Petitums der Drucksache 22-0948 in der geänderten Form mehrheitlich beschlossen worden seien.

 

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift

Es liegt keine Niederschrift zur Genehmigung vor.