Bebauungsplan Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) - Korrekturen
Letzte Beratung: 20.05.2025 Stadtplanung Ö 4.1
Durch den Bebauungsplanung Rotherbaum 37 sollen die im städtebaulichen Wettbewerb ermittelten architektonischen und städtebaulichen Ziele festgelegt werden.
Im Sinne des vereinbarten städtebaulichen Konzepts soll die “Durchlässigkeit im Plangebiet für Fußgänger:innen erhöht” und “mit attraktiven Wegeverbindungen ein Beitrag für eine Stadt der kurzen Wege geleistet und planungsrechtlich gesichert” werden soll (Zitate aus der Begründung des Bebauungsplanentwurfs, S. 33). Im zum Planentwurf gehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan wird jedoch deutlich, dass die Wegeverbindungen ornamental geschlängelt, die Sichtbeziehungen mit Hecken und Bäumen verstellt und durch eine Treppenanlage in der südlichen Verbindung für Kinderwagen oder Rollstühle unpassierbar wird. Zudem wird die attraktivste - weil direkteste und kürzeste - Fußwegeverbindung zwischen Haus 4 und Haus 5 nicht mit Gehrechten gesichert und zusätzlich überbaut.
Die bauliche Verbidung der Häuser 4 und 5 steht zudem der städtebaulichen Idee einer offenen Blockstruktur entgegen und behindert auch die gewünschte “Durchlüftung des Plangebietes” (vgl. S. 25 B-Plan-Begründung) bzw. die Frischluftzufuhr in die Warburgstraße.
Auf Antrag der Grünen wurde Drs 21-3604 wurde am 07.02.2022 u.a. einstimmig beschlossen: “Zusätzlich zu den durch die Fachanweisung FA 1/2013-ABH erforderlichen Fahrradstellplätze sind Stellplätze für Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger vorzusehen. Fahrradstellplätze sind möglichst ebenerdig und nah an den Hauseingängen anzuordnen.” Im aktuellen Entwurf werden lediglich 8 ebenerdige Lastenradstellplätze verortet, allerdings im Hinterhof des Wohnhauses 5, also nicht erreichbar und nicht nutzbar für die Nicht-Wohnnutzungen. Für die Bürogebäude 1 und 4 ist kein einziger Lastenradstellplatz ebenerdig in der Nähe der Eingänge vereinbart worden.
a) Als Beitrag zur Stadt der kurzen Wege wird eine barrierefreie, direkte und durch Gehrechte gesicherte Wegeverbindung im Norden des Plangebietes von der Neuen Rabenstraße zur Warburgstraße zwischen Haus 4 und Haus 5 vereinbart und planungsrechtlich gesichert. Die durch Gehrechte gesicherte Wegeverbindungen sollen erkennbar und einsehbar sein, um eine Nutzung zu fördern. Die Wege sollten nicht durch gärtnerische Gestaltungen und Umwege versteckt und unattraktiv als Wegeverbindung zur Warburgstraße gemacht werden. Ein Verzicht auf die Treppenanlage oder Ergänzung um eine parallele Rampe wird empfohlen.
b) Die Verbindung der Baukörper Haus 4 und Haus 5 wird - wie im Wettbewerbsergebnis und städtebaulichen Konzept vorgesehen - aus dem Bebauungsplanentwurf gestrichen, um den Chipperfield-Entwurf einer “offenen Blockstruktur” sicherzustellen und die Frischluftzufuhr durch das Plangebiet in die Warburgstraße zu fördern.
c) Mindestens 10% der 72 zur Neuen Rabenstraße orientierten Fahrradstellplätze und der 42 zur Warburgstraße orientierten Stellplätze sollten für Lastenräder geeignet sein und entsprechend im Vorhaben- und Erschließungsplan vorgesehen werden.
Stephan Heymann und GRÜNE-Fraktion
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.