Bebauungsplan-Verfahren Niendorf 93/95 Weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren Niendorf 95 unter Einbezug der Ergebnisse der Ideenwerkstatt vom 04. Februar 2025 und der Prüfergebnisse zur Drucksache 21-4760
Letzte Beratung: 06.05.2025 Stadtplanung Ö 3
In der Drucksache 21-4760, beschlossen am 30.05.2024, wurde die Verwaltung gebeten, Änderungen des Bebauungsplanes Niendorf 93 und des Bebauungsplanentwurfes Niendorf 95 zu prüfen und dem Stadtplanungsausschuss (StaPla) im Anschluss eine Beschlussvorlage für die Anpassung der Planungsziele zu unterbreiten.
Hierzu war zunächst eine Diskussion über die Ziele der Planung erforderlich. Um u.a. die Anwohnenden der Plangebiete in diesen Prozess mit einzubeziehen, wurde am 04.02.2025 die mit der Drucksache 22-0256 beschlossene Ideenwerkstatt zur Paul-Sorge-Straße durchgeführt. Hierzu wurde eine Dokumentation erarbeitet, welcher im Ausschuss Stadtplanung am 01.04.2025 zugestimmt wurde (Drucksache 22-0809). Die Ergebnisse (siehe Kapitel 6, S. 25 der Dokumentation der Ideenwerkstatt) sollen im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.
Nachfolgend wurden unter Berücksichtigung der dokumentierten Ergebnisse der Ideenwerkstatt konkretisierte Vorschläge zum weiteren Vorgehen, thematisch sortiert nach den Ergebnissen der Ideenwerkstatt entworfen.
Grundsätzlich:
Bis Herbst 2025 wird ein Funktionsplan für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Niendorf 93 und Niendorf 95 erarbeitet. Aus diesem soll anschließend ein Bebauungsplanentwurf abgeleitet werden. Dabei sind die im Rahmen der Ideenwerkstatt am 04. Februar 2025 erarbeiteten Ergebnisse zu berücksichtigen:
a) Bauweise, Geschossigkeit und städtebauliche Struktur
b) Maß der baulichen Nutzung, Versiegelung, GRZ
c) Lebensqualität, Quartierscharakter und Beteiligung
d) Grünentwicklung und -erhalt
e) Klimagerechte Stadtentwicklung
f) Schaffung von Wohnraum – insbesondere bezahlbar
Aus den genannten Zielen und Umsetzungsvorschlägen ergeben sich bezüglich der Prüfaufträge aus der Drucksache 21-4578 folgende Empfehlungen der Verwaltung:
Drucksache 21-4760:
a)Das Plangebiet des Bebauungsplans Niendorf 95 wird im Westen südlich der Joachim-
Mähl-Straße bis zur Wendlohstraße, südlich der Graf-Anton-Weg als Begrenzung (Plangebiet
B-Plan Niendorf 93) ausgeweitet.
Einschätzung der Verwaltung:
Der auf Grundlage der Ergebnisse der Ideenwerkstatt zu erstellende Funktionsplanes soll die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Niendorf 93 als auch des Bebauungsplanentwurfs Niendorf 95 umfassen. Auf Basis des Funktionsplans kann die Entscheidung erfolgen, ob und welche Bereiche möglicherweise – aus städtebaulichen Gründen – in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Niendorf 95 übernommen und entsprechend angepasst werden.
Durch den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Nahbereich der U-Bahn-Haltestelle Joachim-Mähl-Straße geschaffen werden. Dies entspricht grundsätzlich sowohl den Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“ als auch dem städtebaulichen Entwicklungskonzept „Leitlinien zur lebenswerten kompaktenStadt“ (Hamburger Maß).
Zudem sollen durch den Bebauungsplan Niendorf 93 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Einbindung des Plangebiets in das grüne Wegenetz geschaffen werden. Grundlage hierfür sind zum einen die übergeordneten Zielsetzungen aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm, die eine Grünverbindung entlang des Schippelmoorgrabens vorsehen. Zum anderen soll mit dem neuen Planrecht den Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“ entsprochen werden, wonach das Kerngerüst des grünen Netzes aus Landschaftsachsen, grünen Ringen und Biotopverbundflächen gestärkt und durch grüne Trittsteinflächen, Grünverbindungen bzw. grüne Wegeverbindungen miteinander vernetzt werden soll.
Bei dieser Abwägung ist neben allen o.g. Belangen auch zu berücksichtigen, dass eine Änderung des B-Planes Niendorf 93 potenzielle Entschädigungsansprüche gem. §§ 42 ff. BauGB auslösen kann.
Drucksache 21-4760:
b) Die Bauhöhen sollen – insbesondere entlang der Paul-Sorge-Straße – konkretisiert und differenziert werden.
c) Die Baugrenzen sollen überprüft werden, um bei rückwärtigen Bebauungen nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden.
d) Die Bauweise in der Paul-Sorge-Straße soll differenziert und offener als bisher gestaltet werden.
Einschätzung der Verwaltung:
Im Rahmen eines Funktionsplanes sollen auf Grundlage der Ergebnisse der Ideenwerkstatt die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Niendorf 93 und des Bebauungsplanentwurfs Niendorf 95 gesamthaft betrachtet werden. Innerhalb dieses Prozesses werden die Bauhöhen, die Baugrenzen sowie die Bauweise überprüft und unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte konkretisiert und differenziert.
Drucksache 21-4760:
e) Die Zugänglichkeit der Grünverbindung („Parkanlage“) soll überprüft und ggf. optimiert werden.
Einschätzung der Verwaltung:
Die Zugänglichkeit der Grünverbindungen wurde im Verfahren zum B-Plan Niendorf 93 geprüft. Die heute geltenden bzw. planerisch vorgesehenen Zugänge basieren auf der damals erfolgten Abwägung. Die Verbesserung der Zugänglichkeit u.a. durch strategische Ankäufe wird weiterverfolgt, um das Grünkonzept langfristig umsetzen zu können. Eine Reduzierung oder Erhöhung der planerisch festgelegten Zugänge wird nicht für erforderlich erachtet. Ferner liegen auch keine neuen städtebaulichen Gesichtspunkte vor, die ein Planungserfordernis auslösen würden. Der zu erstellende Funktionsplan soll auch die bestehenden und neuen Grünflächen und -verbindungen qualitativ überprüfen und darstellen.
Der Ausschuss Stadtplanung stimmt den grundsätzlichen Überlegungen, den konkretisierten Erkenntnissen aus der Ideenwerkstatt sowie dem dargestellten Umgang mit der Drs. 21-4760 und dem weiteren Vorgehen zu.
keine
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