22-0943

Bebauungsplan-Verfahren Niendorf 93/95 Weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren Niendorf 95 unter Einbezug der Ergebnisse der Ideenwerkstatt vom 04. Februar 2025 und der Prüfergebnisse zur Drucksache 21-4760

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 06.05.2025 Stadtplanung Ö 3

Sachverhalt

In der Drucksache 21-4760, beschlossen am 30.05.2024, wurde die Verwaltung gebeten, Änderungen des Bebauungsplanes Niendorf 93 und des Bebauungsplanentwurfes Niendorf 95 zu prüfen und dem Stadtplanungsausschuss (StaPla) im Anschluss eine Beschlussvorlage für die Anpassung der Planungsziele zu unterbreiten.

Hierzu war zunächst eine Diskussion über die Ziele der Planung erforderlich. Um u.a. die Anwohnenden der Plangebiete in diesen Prozess mit einzubeziehen, wurde am 04.02.2025 die mit der Drucksache 22-0256 beschlossene Ideenwerkstatt zur Paul-Sorge-Straße durchgeführt. Hierzu wurde eine Dokumentation erarbeitet, welcher im Ausschuss Stadtplanung am 01.04.2025 zugestimmt wurde (Drucksache 22-0809). Die Ergebnisse (siehe Kapitel 6, S. 25 der Dokumentation der Ideenwerkstatt) sollen im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.

Nachfolgend wurden unter Berücksichtigung der dokumentierten Ergebnisse der Ideenwerkstatt konkretisierte Vorschläge zum weiteren Vorgehen, thematisch sortiert nach den Ergebnissen der Ideenwerkstatt entworfen.

Grundsätzlich:

Bis Herbst 2025 wird ein Funktionsplan für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Niendorf 93 und Niendorf 95 erarbeitet. Aus diesem soll anschließend ein Bebauungsplanentwurf abgeleitet werden. Dabei sind die im Rahmen der Ideenwerkstatt am 04. Februar 2025 erarbeiteten Ergebnisse zu berücksichtigen:

a) Bauweise, Geschossigkeit und städtebauliche Struktur

  • Auf Grundlage der Szenarien 2 und 3 aus der Ideenwerkstatt soll ein differenziertes Bebauungskonzept unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage innerhalb des Plangebiets im Funktionsplan vorgeschlagen und anschließend passende Festsetzungen der Bauweise (offen/geschlossen) sowie der Geschossigkeit erarbeitet werden.
  • Ziel ist die Ausbildung städtebaulicher Zäsuren, die eine durchlässige und aufgelockerte Struktur fördern und eine ausreichende Durchlüftung des Quartiers ermöglichen.

b) Maß der baulichen Nutzung, Versiegelung, GRZ

  • Unter grundsätzlicher Berücksichtigung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Hamburger Maß“ soll eine möglichst geringe Bodenversieglung pro Wohneinheit Ziel des Funktionsplanes und des Bebauungsplanes Niendorf 95 werden.
  • Quartiersbezogen soll die durchschnittliche GRZ den Wert von 0,4 nicht überschreiten.
  • Die Reduzierung der GRZ II wird im weiteren Bebauungsplanverfahren unter Abwägung mit allen wesentlichen Belangen angestrebt und geprüft.

c) Lebensqualität, Quartierscharakter und Beteiligung

  • Den bestehenden Quartierscharakter und die vorhandene Lebensqualität gilt es sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Hierzu gehören auch die unterschiedliche Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich der Bauweise und der Geschossigkeiten je nach Standort sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von öffentlichen wie privaten Grünflächen.
  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll angepasst an das weitere Vorgehen in Abstimmung mit der Bezirkspolitik fortgeführt werden. Zudem sollen Vorstellungen im Ausschuss Stadtplanung der kontinuierlichen Transparenz auch gegenüber der Öffentlichkeit dienen: Vorgeschlagen wird u.a. die Präsentation des Funktionsplans, die Vorstellung des Klimachecks und die Vorstellung der wichtigsten Gutachten.

d) Grünentwicklung und -erhalt

  • Die bestehende Grünplanung soll weiterverfolgt werden. Dieses umfasst insbesondere die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen im Bebauungsplan und der sukzessive Ankauf von strategischen Grünflächen über Vorkaufsrechte und über freihändigen Ankauf.
  • Ziel ist der Erhalt und die Entwicklung grüner Vorgartenzonen und rückwärtiger Gartenflächen.
  • Es erfolgt eine Prüfung zu weiteren Anbindungen an vorhandene grüne Wegebeziehungen im Plangebiet.

e) Klimagerechte Stadtentwicklung

  • Ein Klimacheck soll durchgeführt werden, um konkrete Ziele und Prioritäten hinsichtlich einer klimagerechten Stadtentwicklung für das Plangebiet zu formulieren. Die Ergebnisse werden im Stadtplanungsausschuss vorgestellt.
  • Auf Grundlage verschiedener Gutachten zu umweltbezogenen Belangen sollen geeignete Festsetzungen zur klimagerechten und klimaresilienten Stadtentwicklung erarbeitet werden. Die wesentlichen Gutachten werden im Stadtplanungsausschuss vorgestellt.

f) Schaffung von Wohnraum insbesondere bezahlbar

  • Ziel der Planung bleibt ein planvolle Nachverdichtung des Wohnquartiers insbesondere in der Nähe der U-Bahnhaltestellen im Plangebiet, mit höherer und dichterer Bebauung entlang der Paul-Sorge-Straße. Im Gegenzug sollen öffentliche Grünbereiche ergänzt und private Gartenbereiche von Bebauung freigehalten werden. Es soll keine großgige Flächennachverdichtung gegenüber dem bestehen Planrecht erfolgen (quartiersbezogen max. GRZ 0,4).
  • So sollen unterschiedliche Bereiche Potenzial für verschiedene Wohnformen bieten: Bereiche mit kleinteiliger, weniger verdichteter Bebauung (Einfamilienhausgebiete an den Nebenstraßen) bleiben erhalten. Bereiche mit einer höheren aber differenzierten Dichte für Mehrfamilienhausbebauung (Miet- und Eigentumswohnungen) sollen insbesondere an der Paul-Sorge-Straße ermöglicht werden. Bestehende Mehrfamilienhäuser sollen erhalten und eine Aufstockung ermöglicht werden.
  • Soziale Wohnraumförderung kann im Rahmen eines Angebotsbebauungsplans nicht verpflichtend festgesetzt werden, liegt jedoch im Einflussbereich der Bauherren. Durch eine gute Grundstücksausnutzung und die Möglichkeit mehr Wohneinheiten pro Grundstück herzustellen können jedoch Kostensenkungen pro Wohneinheit erzielt werden. Die Erkenntnisse und Möglichkeitenaus dem entwickelten „Hamburg Standards“ sollen möglichst zur Anwendung gebracht werden.
  • Eine Nachverdichtung durch Aufstockung oder Ergänzungsbauten insbesondere im genossenschaftlichen Wohnungsbau wird angestrebt, um preisgedämpften Wohnraum zu ermöglichen.

Aus den genannten Zielen und Umsetzungsvorschlägen ergeben sich bezüglich der Prüfaufträge aus der Drucksache 21-4578 folgende Empfehlungen der Verwaltung:

Drucksache 21-4760:

a)Das Plangebiet des Bebauungsplans Niendorf 95 wird im Westen südlich der Joachim-

hl-Straße bis zur Wendlohstraße, südlich der Graf-Anton-Weg als Begrenzung (Plangebiet

B-Plan Niendorf 93) ausgeweitet.

Einschätzung der Verwaltung:
Der auf Grundlage der Ergebnisse der Ideenwerkstatt zu erstellende Funktionsplanes soll die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Niendorf 93 als auch des Bebauungsplanentwurfs Niendorf 95 umfassen. Auf Basis des Funktionsplans kann die Entscheidung erfolgen, ob und welche Bereiche möglicherweise aus städtebaulichen Gründen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Niendorf 95 übernommen und entsprechend angepasst werden.

Durch den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Nahbereich der U-Bahn-Haltestelle Joachim-Mähl-Straße geschaffen werden. Dies entspricht grundsätzlich sowohl den Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“ als auch dem städtebaulichen Entwicklungskonzept „Leitlinien zur lebenswerten kompaktenStadt“ (Hamburger Maß).

Zudem sollen durch den Bebauungsplan Niendorf 93 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Einbindung des Plangebiets in das grüne Wegenetz geschaffen werden. Grundlage hierfür sind zum einen die übergeordneten Zielsetzungen aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm, die eine Grünverbindung entlang des Schippelmoorgrabens vorsehen. Zum anderen soll mit dem neuen Planrecht den Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“ entsprochen werden, wonach das Kerngerüst des grünen Netzes aus Landschaftsachsen, grünen Ringen und Biotopverbundflächen gestärkt und durch grüne Trittsteinflächen, Grünverbindungen bzw. grüne Wegeverbindungen miteinander vernetzt werden soll.

Bei dieser Abwägung ist neben allen o.g. Belangen auch zu berücksichtigen, dass eine Änderung des B-Planes Niendorf 93 potenzielle Entschädigungsansprüche gem. §§ 42 ff. BauGB auslösen kann.

Drucksache 21-4760:
b) Die Bauhöhen sollen insbesondere entlang der Paul-Sorge-Straße konkretisiert und differenziert werden.

c) Die Baugrenzen sollen überprüft werden, um bei rückwärtigen Bebauungen nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden.

d) Die Bauweise in der Paul-Sorge-Straße soll differenziert und offener als bisher gestaltet werden.

Einschätzung der Verwaltung:
Im Rahmen eines Funktionsplanes sollen auf Grundlage der Ergebnisse der Ideenwerkstatt die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Niendorf 93 und des Bebauungsplanentwurfs Niendorf 95 gesamthaft betrachtet werden. Innerhalb dieses Prozesses werden die Bauhöhen, die Baugrenzen sowie die Bauweise überprüft und unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte konkretisiert und differenziert.

Drucksache 21-4760:
e) Die Zugänglichkeit der Grünverbindung („Parkanlage“) soll überprüft und ggf. optimiert werden.

Einschätzung der Verwaltung:
Die Zugänglichkeit der Grünverbindungen wurde im Verfahren zum B-Plan Niendorf 93 geprüft. Die heute geltenden bzw. planerisch vorgesehenen Zugänge basieren auf der damals erfolgten Abwägung. Die Verbesserung der Zugänglichkeit u.a. durch strategische Ankäufe wird weiterverfolgt, um das Grünkonzept langfristig umsetzen zu können. Eine Reduzierung oder Erhöhung der planerisch festgelegten Zugänge wird nicht für erforderlich erachtet. Ferner liegen auch keine neuen städtebaulichen Gesichtspunkte vor, die ein Planungserfordernis auslösen würden. Der zu erstellende Funktionsplan soll auch die bestehenden und neuen Grünflächen und -verbindungen qualitativ überprüfen und darstellen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss Stadtplanung stimmt den grundsätzlichen Überlegungen, den konkretisierten Erkenntnissen aus der Ideenwerkstatt sowie dem dargestellten Umgang mit der Drs. 21-4760 und dem weiteren Vorgehen zu.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
06.05.2025
Ö 3
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Paul-Sorge-Straße Wendlohstraße Graf-Anton-Weg

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