Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 06.05.2025

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Mouraderöffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Weiterhin begrüßt er Herrn Tangemann als neues stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion im Ausschuss (als Nachfolger für Herrn Greshake). Da Herr Tangemann bereits Mitglied in anderen Ausschüssen ist, kann auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit verzichtet werden.

Nachfolgend stellt Herr Mourad die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Aus-schussmitglieder fest. Er erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungs-punkte für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall. Einwände gegen die Tagesordnung seitens der Ausschussmitglieder gibt es nicht.

r Redebeiträge bittet Herr Mouradum Nutzung der bereitgestellten Mikrofone. Bei längeren Wortbeiträgen und Fragen sei es außerdem hilfreich, diese für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden unter der E-Mail-Adressestadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

 

Ö 2

Fragestunde im Ausschuss Stadtplanung

Herr Mourad weist darauf hin, dass zukünftig Fragen und Redebeiträge von Bürgerinnen und Bürgern wieder ausschließlich unter dem TOP „rgerfragestunde“ behandelt würden und nicht mehr, wie in der Vergangenheit vermehrt üblich, unter den inhaltlichen Tagesordnungspunkten. Er bittet um Beachtung.

Herr Mouraderkundigt sich, ob es Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt.

Ein Sprecher der Initiative Niendorf 93/95 weist darauf hin, dass die heute zum Bebauungsplanverfahren Niendorf 95 vorliegende Beschlussempfehlung der Verwaltung (TOP 3) keine größeren Neuerungen oder Änderungen zum ursprünglichen Entwurf enthalte. Das habe man seitens der Initiative so nicht gewollt, sondern man habe verschiedene Änderungen vorantreiben wollen. Er wolle daher von der Politik wissen, ob man der Empfehlung der Verwaltung heute folgen werde oder ob die Entscheidung geschoben und nochmals beratenwerde.

Herr Kuhnlt es grundsätzlich für gut, dass die Verwaltung mit der vorliegenden, gut strukturierten Vorlage einen ersten Aufschlag zum weiteren Vorankommen gemacht habe. Trotzdem wünsche er sich zu verschiedenen Punkten noch tiefergehende Erläuterungen und so halte er es für sinnvoll, wenn man unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt noch vertieft in die Diskussion einsteige.

Weitere Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gibt es nicht.

Herr Stephan weist darauf hin, dass die Verwaltung am 17.04.2025 eine E-Mail von einem Bürger aus Schnelsen erhalten habe, mit der Bitte, den Bebauungsplan Schnelsen 95 auf die heutige Tagesordnung zu nehmen. Der Bürger warte seit ca. fünf Jahren auf einen rechtsgültigen Bebauungsplan, da er verkaufen und Platz für Neues machen wolle. Insofern bitte er um eine Rückmeldung und wolle zudem an der heutigen Sitzung teilnehmen. Seitens der Verwaltung werde man dem Bürger inhaltlich antworten. Den Bebauungsplan werde man in öffentlicher Sitzung aber erst wieder beraten, wenn alle noch zu klärenden Punkte abgearbeitet seien.

 

Ö 3 - 22-0943

Bebauungsplan-Verfahren Niendorf 93/95 Weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren Niendorf 95 unter Einbezug der Ergebnisse der Ideenwerkstatt vom 04. Februar 2025 und der Prüfergebnisse zur Drucksache 21-4760

Herr Stephan fasst zusammen, dass man zur heutigen Sitzung, wie in der Drucksache 21-4760 gewünscht, nach Durchführung der Ideenwerkstatt eine Drucksache zum weiteren Vorgehen vorbereitet habe. Dabei sei man auf die Ideenwerkstatt, deren Dokumentation durch den Ausschuss in der letzten Sitzung beschlossen worden sei, eingegangen. Man habe verschiedene Themen wie Bauweise, Geschossigkeit und städtebauliche Struktur, aber auch Maß der baulichen Nutzung, Versiegelung, GRZ, Lebensqualität, Grünentwicklung und -erhalt sowie klimagerechte Stadtentwicklung und Schaffung von Wohnraum erörtert. Darüber hinaus sei man auf die einzelnen Punkte der Drucksache 21-4760 eingegangen und habe eine Einschätzung hierzu abgegeben. Man könne auch weiterhin darüber diskutieren, welche Punkte man schärfen wolle. Da man den Bebauungsplan nicht vom städtebaulichen Funktionsplan trennen könne, schlage man zunächst eine Konkretisierung basierend auf den Szenarien 2 und 3 vor, um die Prüfaufträge des Ausschusses hinsichtlich der Bauhöhen, Baugrenzen und Bauweisen wie gewünscht zu konkretisieren, zu differenzieren und zu überprüfen und gegebenenfalls auch offener zu gestalten als bisher. Hierzu wünsche man sich die Zustimmung des Ausschusses. In einem weiteren Schritt könne man dann überlegen, wie man mit dem Funktionsplan weiter umgehe, sowohl politisch wie auch in der Öffentlichkeitsarbeit.

Es gibt einige Anmerkungen der Fraktionen:

Herr Schwanke findet die Stoßrichtung grundsätzlich gut, insbesondere, da nun Niendorf 93 mit Niendorf 95 kombiniert werde. Ebenfalls würden nun die Aspekte Klimaschutz und offene Bauweise besser berücksichtigt. Allerdings fehle ihm in der Beschlussempfehlung eine Aussage darüber, wie es mit der Bürgerbeteiligung weitergehen solle, beispielsweise in Form einer weiteren Planungswerkstatt.

Herr Heymann findet es positiv, dass die Verwaltung eine Einschätzung in Form der Beschlussempfehlung vorgelegt habe. Da es aber noch weitere Anträge zu dem Thema gebe, könne er sich vorstellen, dass man die Beschlussempfehlung in der heutigen Sitzung zunächst nur zur Kenntnis nehme oder aber vertage.

Herr Kuhn äert, dass seine Fraktion die gewünschte Übertragung der Entwicklung des Bebauungsplanes Niendorf 95 auf den bereits festgestellten Bebauungsplan Niendorf 93 nicht mehr kommentieren werde, bis die Normenkontrollklage zu Niendorf 93 entschieden sei. Er äert zuder Beschlussvorlage der Verwaltung, dass sie viele gute Punkte enthalte, aber eben auch viele Punkte, über die man noch diskutieren müsse. Daher plädiere man ebenfalls nur für eine Kenntnisnahme in der heutigen Sitzung oder aber eine Vertagung. Herr Kuhngeht nachfolgend auf verschiedene Punkte ein, die aus seiner Sicht bereits in die richtige Richtung gingen oder aber noch zu oberflächlich formuliert seien. Vieles müsse noch detaillierter besprochen werde, um notwendige Eckpunkte festlegen zu können.

Zum Vorschlag der FDP-Fraktion bezüglich einer weiteren Planungswerkstatt äert er die Vermutung, dass diese nicht zielführend sei und die Planung nicht weiter voranbringen werde.

Herr Gottlieb bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorlage, die die Ergebnisse der Planungswerkstatt gut und komprimiert zusammenfasse und über die man gut im weiteren Verlauf gut diskutieren könne. Er sei ebenfalls der Meinung, dass dieser Schritt zunächst zu einem vernünftigen Abschluss gebracht werden müsse, bevor man über diechsten Schritte nachdenke. Daher werde man zu allen Themen in der heutigen Sitzung, die Niendorf 93 und 95 beträfen, Vertagung beantragen.

Herr Stephanhrt aus, dass man für Niendorf und die vorliegenden Bebauungspläne mit dem Ausschuss und auch mit der Bevölkerung einen gemeinsamen Weg finden wolle. Die aus dem Ausschuss vorgebrachten, konkretisierenden Fragen könne er gut nachvollziehen. Mit der vorliegenden Drucksache habe man ein Bild vorlegen wollen, um den Ausschuss in die Lage zu versetzen zu entscheiden, ob man diesem folgen wolle oder ob es Änderungen gebe, beispielsweise in den Höhen, den Freiflächen und der Einbeziehung der Öffentlichkeit. Insofern könne er den Ausschuss nur bitten, die Verwaltung heute zu beauftragen, die Planungen zu konkretisieren. Letztendlich handele es sich bei der Drucksache um einen fachlichen Vorschlag der Verwaltung, der als Arbeitsgrundlage dienen solle.

Der Ausschuss Stadtplanung spricht sich einvernehmlich für eine Vertagung der Drucksache 22-0943 aus.

 

Ö 4 - 22-0947

Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2024/2025 und Potenzialflächen 2024/2025 Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Frau Brehme geht zunächst in einem kurzen Überblick auf die Termine und Arbeitsschritte bis hin zur geplanten Beschlussfassung des Wohnungsbauprogrammes 2024/2025 in der Bezirksversammlung im Mai 2025 ein. Weiterhin stellt sie zusammenfassend die in der Beteiligung der erforderlichen Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 12 Stellungnahmen vor. Im Anschluss fasst sie die Inhalte des Wohnungsbauprogrammes zusammen und geht auf Zahlen und Ziele des Vertrages für Hamburg ein. Ebenfalls kommt sie auf die besonderen Herausforderungen im Wohnungsbau zu sprechen und geht auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau ein. Weiterhin erläutert Frau Brehme die Auswertung der Potenzialflächen und Einordnung der „Potenzial-Art“ in verschiedene Flächenkategorien. Sie stellt dann konkret die diesjährigen sechs neu ins Wohnungsbauprogramm aufgenommenen Flächen und deren Lage vor. Man komme somit im Wohnungsbauprogramm 2024/2025 insgesamt auf 101 Flächen mit einem Potenzial von ca. 9.100 Wohneinheiten für die kommenden Jahre.

Nachfolgend beantworten Frau Brehme und Herr Stephan verschiedene inhaltliche Nachfragen der Ausschussmitglieder. Hierbei geht es um Themen wie:

-          Wandel des Wohnungsbauprogrammes (in Bezug auf qualitative und visionäre Aspekte). Umdenken, Fokussierung auf Bestandsquartiere und gerade in diesen in die Höhe gehen

-          Erhalt der Seniorenwohnungen in der Seniorenwohnanlage im Bollweg

-          Wegfall von zwei Flächen aus dem Wohnungsbauprogramm

-          Sensibilisierung von Investoren im Hinblick auf Schaffung von Wohnungen für Pflegekräfte

-          Bodendenkmal, Begrifflichkeit

-          Nachfrage zu den Zahlenangaben zum öffentlich geförderten Wohnungsbau. Angabe von 418 fertiggestellten Wohnungen in der Präsentation, aber nur 90 in der Antwort auf eine Anfrage von Herrn Kleinert. Wie kommt die Differenz zustande?
Antwort zu Protokoll:

Die in der ursprünglichen Präsentation aufgeführten Zahlen gehen auf eine frühere Anfrage des Bezirksamtes Eimsbüttel an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zurück, die sich auf die Große Anfrage Nr. 43 der Fraktion DIE LINKE. bezog. Aufgrund einer leider überschrittenen Bearbeitungsfrist konnten die angeforderten Daten nicht fristgerecht übermittelt werden. In der Zwischenzeit richtete die Fraktion DIE LINKE. eine inhaltlich ähnliche Große Anfrage gemäß § 27 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) (Nr. 27) direkt an die BSW. Die daraufhin von der BSW übermittelten Zahlen wichen jedoch von den dem Bezirksamt Eimsbüttel vorliegenden Daten ab. Die entsprechenden Passagen wurden nachträglich in der Präsentation verändert um Irritationen zu vermeiden. Die korrigierten Daten für 2024 für Eimsbüttel, die mit den Angaben in der Antwort auf die Große Anfrage nach § 27 BezVG übereinstimmen, sind: 240 Sozialwohnungen bewilligt, 90 fertiggestellt und 262 aus Bindung gefallen. Diese Daten sind jedoch nicht exakt passend zu der Zeitreihe Entwicklung des Sozialwohnungsbestandes in Eimsbüttel. Diese Zeitreihe wird vom Statistikamt Nord geführt.

-          Beschleunigung von Verfahren

-          Nachverdichtungen im Bestand

-          Überprüfung der Prognosezahlen, ggf. Verringerung der Zielzahlen

-          Entwicklung von Sozialwohnungen, Integration

-          Einfamilienhäuser

-          Brutto- und Nettozahlen von Wohneinheiten (Einbeziehung Abriss)

-          Stärkung des Personals in den Bezirken

-          Bau der U5 und Flächenankauf in Lokstedt

Die GRÜNE-Fraktion beantragt, den Beschluss zum Wohnungsbauprogramm zu vertagen, da es innerhalb der Fraktion noch Besprechungsbedarf zu einzelnen Flächen gebe. Die SPD-Fraktion schließt sich diesem Wunsch an.

Der Beschluss über die Drucksache 22-0943 wird einvernehmlich vertagt.

 


Anlagen
2025-05-06_WoBauPro-2024-2025_BE_Stapla_Final2_SLL (1501 KB)

Ö 5

Sachstandsbericht zur Entwicklung am Spannskamp (Stellingen 64)

Frau Brehme gibt zunächst einige allgemeine Informationen zu der Fläche am Spannskamp. Es handele sich um eine Entwicklungsfläche im Rahmen des Projektes A7-Deckel und es gehe um den Bau von 275 Wohneinheiten, 80 Prozent davon öffentlich geförderter Wohnungsbau mit unterschiedlichen Förderungsarten. Sie informiert über die Eigentumsverhältnisse und derzeitige, bzw. ehemalige Nutzungen auf der Fläche. Eine Umsiedlung der dort bislang ansässigen Kleingärten auf den A7-Deckel in Stellingen sei Ende 2024 gestartet. Sie weist auf den prägenden Baumbestand im Osten und entlang des Spannskamps hin.

Der Bebauungsplan Stellingen 64, der damals vom Senat im Rahmen des Projektes A7-Deckel evoziert worden sei, sei im Oktober 2021 beschlossen worden. Für den Bebauungsplan habe es seinerzeit ein Wettbewerbsverfahren gegeben mit dem Ziel einer städtebaulichen und funktionalen Neuordnung der Fläche für den Wohnungsbau. Es sei ein Funktionsplan erstellt worden, der die Grundlage für den Bebauungsplan gebildet habe. Frau Brehme geht nun auf die Festsetzungen im Bebauungsplan ein und informiert über die Aufteilung der einzelnen Baufelder. Abschließend informiert sie über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen.

Im Anschluss beantworten Frau Brehme und Herr Stephan verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder zu den Themen

-          Sicherung des belasteten Bodens

-          Erschließung und Individualverkehr im Bereich des Plangebietes

-          Zeitabläufe, Sichtbarkeit der Arbeiten

-          Ausschreibungen für die Grundstücke

-          Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht an die SAGA und

-          Teilnahme der SAGA am Vergabeverfahren

 

Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 


Anlagen
2025-04-29_Spannskamp_Stapla 06.05.2025_TOP5 (1126 KB)

Ö 6

Bericht zur Drucksache 22-0644: "Neue Energien für das Nedderfeld – Wie kann der Gewerbestandort weiterentwickelt werden?"

Frau König stellt sich vor und fasst zunächst den Auftrag an die Verwaltung gemäß der Drucksache 22-0644 zusammen. Sie geht auf die verschiedenen Leerstände am Nedderfeld ein und zeigt hierzu einige Fotos des Ist-Zustandes. Nachfolgend stellt sie die beiden von den Leerständen betroffenen Bebauungspläne Lokstedt 58 und Lokstedt 52-Eppendorf 9-Groß-Borstel 11 vor und erläutert deren Zielsetzungen.

Da es sich bei beiden Plänen um Gewerbegebiete handele, gebe es als Werkzeug, beispielsweise um im Bebauungsplan die Art der Nutzung festzulegen, die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Nach § 8 der BauNVO seien in Gewerbegebieten verschiedene Nutzungen und auch Ausnahmen zulässig, auf die sie nachfolgend ausführlich eingeht. Weiterhin stellt sie zusammenfassend die Leitlinien für den Einzelhandel vor, an denen man sich orientiere. Hier seien einerseits Ziele, andererseits aber auch Ansiedlungsregeln festgeschrieben.

In einem weiteren Schritt habe man sich die beiden Bebauungspläne gemeinsam mit den verschiedenen betroffenen Fachabteilungen (Bauprüfabteilung, Wirtschaftsförderung, Bauleitplanung, übergeordnete Planung) angesehen und festgestellt, dass Gewerbe in den betroffenen Bebauungsplanen allgemein zulässig sei nach § 8 BauNVO. Lediglich die Ansiedlung von nahversorgungs- und zentrenrelevantem Einzelhandel sei eingeschränkt, um die umliegenden, zentralen Versorgungsbereiche zu schützen. Kfz-affiner Einzelhandel sei zulässig. Somit gebe es planungsrechtlich keine Problemlage. Man müsse die Bebauungspläne für die Ansiedlung von Gewerbe nicht anpassen. Da innerstädtische Gewerbeflächen weiterhin sehr gefragt seien, wolle man das Gewerbegebiet Nedderfeld weiterhin stärken und weiterentwickeln. Abschließend geht Frau König auf verschiedene Überlegungen ein, wie man sich die Weiterentwicklung vorstellen könne.

Aus dem Ausschuss gibt es verschiedene Nachfragen zu den Themen

-          Erneuerbare Energien

-          Mögliche Ansiedlung von kleinteiligem Gewerbe / Handwerkerhöfen

-          Mögliche Umsiedlung der Sikh-Gemeinde

-          Erschließung / ÖPNV

-          Verlagerung des geplanten Recyclinghofes in Schnelsen

-          Einbeziehung des Bezirksamtes Hamburg-Nord in die Weiterentwicklung, 

die von Frau König und Herrn Stephan beantwortet werden.

 

Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Anlagen
Drs. Nedderfeld (1153 KB)

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

Ö 7.1

Vorstellung des Hamburg-Standards für Mitglieder der Bezirksversammlungen

Herr Stephan teilt mit, dass die Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel am 28.04.2025 von der Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zur Vorstellung des Hamburg-Standards für Mitglieder der Bezirksversammlungen aller Hamburger Bezirke in die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg eingeladen wurden. Die BSW bietet 3 Terminoptionen zur Auswahl an. Die Verwaltung begrüßt dieses Angebot und regt die Mitglieder der Bezirksversammlung zu einer Teilnahme an.

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 8

Anträge

Ö 8.1 - 22-0802

Ideenwerkstatt in den Plangebieten Niendorf 93 und 95 umsetzen

Da es noch Beratungsbedarf gibt, wird eine Entscheidung über die Drucksache 22-0802 vertagt.

 

Ö 8.1.1 - 22-0975

Ergänzungsantrag zu Ideenwerkstatt in den Plangebieten Niendorf 93 und 95 umsetzen (22-0802)

Da es noch Beratungsbedarf gibt, wird eine Entscheidung über die Drucksache 22-0975 vertagt.

 

Ö 8.2 - 22-0803

Transparenz in Eimsbütteler Bauleitplanung verbessern II

Herr Gottlieb stellt fest, dass aufgrund eines Antrages im vergangenen Jahr schon einige Transparenz bei den Bebauungsplänen hergestellt worden sei. Er erkundigt sich nach dem konkreten Umsetzungsstand und regt eine Darstellung der Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen an.

Da es noch Beratungsbedarf gibt, wird eine Entscheidung über die Drucksache 22-0803 vertagt.

Herr Stephan ndigt an, dass es noch vor der Sommerpause die bekannte Übersicht über die Bebauungsplanverfahren geben werde.  

 

Ö 8.3 - 22-0948

Bebauungsplan Rotherbaum 40 – Lösungen für Verkehrsprobleme prüfen

Herr Schwanke erläutert kurz den vorliegenden Antrag.

Da es noch Beratungsbedarf gibt, wird eine Entscheidung über die Drucksache 22-0948 vertagt.

 

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift

Es liegt keine Niederschrift zur Genehmigung vor.