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Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 97 (Langenhorst) Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 20.05.2025 Stadtplanung Ö 3

Sachverhalt
  1. Plangebiet

Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Freiflächen und die Sportanlagen im Bereich westlich der Niendorfer Straße und der Kollaustraße, nördlich des Bahndamms der Güterumgehungsbahn bis zum Gewerbegebiet an der Kollaustraße / Schmiedekoppel, westlich begrenzt durch eine Kleingartenanlage. Ausgenommen sind die Wohnbebauung und ein Teil der Kleingartenanlage zwischen dem Weg Brandfurt und der Straße Langenhorst, westlich der Niendorfer Straße.

  1. Ziel und Zweck der Planaufstellung

Mit Aufstellung des Bebauungsplans Niendorf 97 sollen die planungsrechtlichen Vorausset-zungen für neue Sportflächen und somit die Anlage von insbesondere insgesamt bis zu 7 Spielfeldern in Normgröße im Bezirk Eimsbüttel geschaffen werden. In diesem Zuge werden auch die Erschließungsflächen optimiert und reduziert.

Zudem wird das Ziel verfolgt, die Nutzungen entlang der Magistrale Kollaustraße zu diversifizieren und sdtebaulich zu fassen. Mit der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für den baulichen Eingriff soll zudem der Ausbau des Gewässerrandstreifens der Kollau im Sinne einer ökologisch hochwertigen Fläche sichergestellt werden.

Die Erweiterung der Sportflächen im Bezirk ermöglicht die Realisierung eines Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums für den FC St. Pauli von 1910 e.V. Um einen Standort hierfür innerhalb der Stadt Hamburg zu sichern und die dauerhafte sportliche Konkurrenzfähigkeit des Vereins zu ermöglichen, hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg den Bezirk Eimsbüttel mit der Aufstellung des Bebauungsplans Niendorf 97 (Langenhorst) beauftragt. Dieses Ziel kann mit der geplanten Erweiterung der Sportflächen im Bezirk Eimsbüttel um die Fläche von zwei Spielfeldern in Normgröße am bestehenden Trainingszentrum der Profimannschaft an der Kollaustraße erreicht und ein fortlaufender Trainingsbetrieb sichergestellt werden.

Mit dem FCSP als ersten und langfristigen Nutzer der neu ausgewiesenen Sportflächen wurden am 11.05.2025 in einem städtebaulichen Vertrag Vereinbarungen zur Ergänzung der Festsetzungen und Förderung der verfolgten Ziele geschlossen. Dieser kann im Transparenzportal der Stadt Hamburg eingesehen werden: Bebauungsplan Niendorf 97 Städtebaulicher Vertrag 11.02.2025.

  1. Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet ist etwa 12,7 Hektar groß. Davon entfallen etwa 0,2 Hektar auf ein Sondergebiet „Sportzentrum“, etwa 7,1 Hektar auf Flächen für Sportanlagen, etwa 1 Hektar, etwa 3,1 Hektar auf private und 0,2 Hektar auf öffentliche Grünflächen sowie etwa 1,1 Hektar auf Flächen für die Wasserwirtschaft und Wasserflächen.

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Stapla: Aufstellungsinformation 22.03.2022

Stapla: Zustimmung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 07.02.2023

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 28.03.2023

Stapla: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 02.05.2023

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 07.05.2024

Öffentliche Auslegung 16.12.2024 23.01.2025

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss Stadtplanung nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Niendorf 97 zuzustimmen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
20.05.2025
Ö 3
Anhänge

- Tabelle zu den in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Belangen zum Bebauungsplan-Entwurf, einschließlich ihrer Abwägung

- Bebauungsplan-Entwurf (Planzeichnung, Verordnung und Begründung)

Lokalisation Beta
Niendorfer Str. Kollaustraße

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