22-2622

Verkehrsplanung – Aufnahme in die Tagesordnung der Ausschüsse und Dokumentation im Ratsinformationssystem

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Ö 10.19

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

AM (gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion)

02.09.2026

7.3

22-2499

vertagt

AM (gem. Antrag der GRÜNE-, SPD- und CDU-Fraktion)

07.10.2026

7.2

s.o.

Empfehlung unter Berücksichtigung der Änderungen einstimmig

Die Bezirksversammlung hat mit Drucksache 21-1217 beschlossen, dass Verkehrsplanungen, sogenannte 1. Verschickung, weitere Verschickungen und Schlussverschickungen in die zuständigen Ausschüsse als ordentliche Tops inkl. Mitteilungsdrucksache und Anlagen aufgenommen werden.

Planungen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) / des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) mit überörtlicher Bedeutung sollen dabei in der Regel in den Ausschuss für Mobilität (AM) gehen (siehe Drucksache 22-1415 Ausschusszuständigkeiten). Planungen des Bezirksamts, die nur einen Regionalbereich betreffen und keine überörtliche Bedeutung für den Bezirk aufweisen sollen in der Regel dem entsprechenden Regionalausschuss vorgelegt werden.

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. weiterhin alle Planungsunterlagen (Verschickungen) an die Fraktionen unter Hinweis auf knappe Fristen als E-Mail in allen Konstellationen zu senden,
  1. Planungsunterlagen gemäß Drucksache 22-1415 als Mitteilung inkl. Unterlagen als ordentlicher Tagesordnungspunkt im jeweils zuständigen Ausschuss einzureichen:
  1. Grundlegende Änderungen bei Bezirksstraßen (…) und Grundlegende Sanierung und Überplanung im öffentlichen Raum wie Bezirksstraßen (…) sofern die Veränderung nur einen Regionalbereich betrifft in dem jeweils zuständigen Regionalausschuss und einer 1-monatigen Fristsetzung ab Datum der Ausschusssitzung,
  2. Planungsunterlagen die nicht Bezirksstraßen betreffen und Bezirksstraßen, die nennenswert mehrere Regionalbereiche betreffen in den AM und soweit möglich einer 1-monatigen Fristsetzung ab Datum der Ausschusssitzung,
  1. Sollte die Frist vor dem zuständigen Ausschuss ablaufen, soll die Verschickung auf die Tagesordnung des Hauptausschusses oder der Bezirksversammlung aufgenommen werden.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.10.2026
Ö 10.19
Lokalisation Beta

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Themen Beta

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