21-2929

Umplanung der Hammer Straße von Grenzknick bis Jüthornstraße zur Förderung des Radverkehrs Schriftlich eingereichtes Anliegen zur Sitzung am 18.03.2021 zu Punkt 5.2

Sitzungsvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.08.2021
27.05.2021
22.04.2021
23.03.2021
18.03.2021
Sachverhalt

 

-          Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft fasste in seiner Sitzung einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss bittet den LSBG, die Anzahl der Stell-plätze vor und nach der Baumaßnahme anzugeben.

-          Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vertagte die Drucksache auf die nächste Sitzung. Zudem überwies er sie zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.

 

 

Das folgende Schreiben liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:

 

Sehr geehrte Mitglieder vom Fachausschuss für Mobilität und Wirtschaft,

 

da am Donnerstag, den 18.03.2021 die nächste Sitzung des Fachausschusses MoWi stattfindet und auf der Tagesordnung zu Punkt 5.2 auch unsere Eingabe u. a. zum Erhalt von mehr Parkflächen auf öffentlichem Grund im Planungsabschnitt der Hammer Straße von Grenzknick bis Jüthornstraße auf östlicher und westlicher Seite ist, möchten wir Ihnen noch folgendes mitteilen.

 

Ob und in welcher Form der Planungsstab des LSBG, die erbetene Stellungnahme zu der Anfrage des Fachausschusses bzgl. der Parkflächen schon beantwortet hat entzieht sich leider unserer Kenntnis. Wir möchten zur Vorbereitung der Ausschusssitzung aber noch ein Argument vortragen, dass unserer Meinung in der laufenden Diskussion und einer Entscheidungsfindung nach zu berücksichtigen ist.

 

Auf der Tagesordnung zur Sitzung am 18.03.2021 steht zu Punkt 4.1 als Baumaßnahme die bezirkliche Radverkehrsmaßnahme Am Neumarkt von Efftingerstraße bis Luetkenallee (hier Schlussverschickung). Bei dieser bezirklichen Baumaßnahme sollen auch die Grünbereiche und Parkflächen neu angelegt und gestaltet werden. Ich habe mir dazu mal die öffentlich einsehbaren Unterlagen angesehen und mir insbesondere die Abwägungsvermerke der einzelnen Behörden / Dienststellen zur 1.Verschickung vom 04.02.2021 angesehen. Auch hier geht es u. a. um die Grünflächen (Baumscheiben) im Bereich vorhandener und im Zuge von Ersatzpflanzungen neu gesetzter Straßenbäume. Zu der Planung der 1.Verschickung wurde u. a. seitens der Ausschüsse als Stellungnahme angemerkt, dass die sogenannten Baumscheiben geplanter

Baumpflanzungen deutlich zu klein sind und als Mindestmaß eine Fläche von 10 m² vorzusehen ist, um den nontwendigen durchwurzelbaren Raum für die Bäume zu erreichen, da ansonsten aufwändige standortverbessernde Maßnahmen mit Tiefenbelüftung und überbaubaren Substraten unter Stellplätzen und Gehweg vorgesehen werden müssten. Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes MR 21 / Straßenbäume und Straßengrün des Bezirksamtes Wandsbek hat dazu mitgeteilt, dass die Baumscheiben überarbeitet und vergrößert werden, so dass die Mindestfläche 10 m² beträgt.

 

Wir möchten dazu auf die geplante Baumaßnahme des LSBG für den Bereich der Hammer Straße kommen. Auch hier sind im Zuge der Umplanung umfängliche Ausweitungen der Grünbereiche und sogenannten Baumscheiben der Straßenbäume geplant und vorgesehen, die allerdings zu Lasten der Parkflächen für Fahrzeuge gehen und zu den bereits in vorherigen Schreiben vorgetragenen Einschränkungen für potentielle Nutzer und dem täglichen Bedarf führen. In der Planung zur Schlussverschickung haben die Grünflächen / Baumscheiben beidseitig der Hammer Straße, Flächen von circa 3,60 Meter Breite und Einzellängen von circa 5 bis 6 Meter, so dass sich daraus Einzelflächen von circa 18 bis 21 m² pro Straßenbaum ergeben, also weit mehr als die 10 m² Mindestflächen. Vorsorglich möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Ausweitung der Grünbereiche / Baumscheiben nicht durch die Förderung des Radverkehrs begründet sind, da der Radverkehr mit Aufhebung der jetzigen Radwege auf die Straße verlagert wird und für einen Erhalt von mehr Parkflächen auch kein einziger Straßenbaum gefällt werden müsste.

 

In den letzten Jahren und Monaten hat es gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter Mitarbeit der Hafen City Universität, der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg / Stadtbaumanagement und der Universität Hamburg mehrere Untersuchungen und Publikationen zu Stadtbäumen und deren Bedeutung und Herausforderungen in Zeiten des Klimawandels und Entwicklungskonzepte dafür gegeben.

 

In diesen Untersuchungen und Publikationen wird zu Grunde gelegt, dass als Mindeststandard für Straßenbäume eine ausreichend große Pflanzgrube sowie ein entsprechender Wurzelraum circa 1,50 Meter tief und 12 m³ groß vorgesehen werden sollte. Weiterhin wird darin als wichtig vorgetragen, dass eine ausreichend große Baumscheibe, d. h. mindestens 6 m² Fläche (s. dazu auch FLL - Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 + 2 / 2015), die an der Oberfläche zu sehen ist und somit eine ausreichende Sauerstoffzufuhr für den einzelnen Baum ermöglicht angelegt werden sollte. In den Publikationen wird darauf hingewiesen, dass zu berücksichtigen ist, dass in verdichteten innerstädtischen Quartieren und Straßenzügen in der Regel kein Platz für große Pflanzgruben und bepflanzte Baumscheiben zur Verfügung steht. Anmerken möchte ich dazu, dass mit der Pflanzgrube von 12 m³ nicht das eigentliche Pflanzloch eines Baumes gemeint ist, das diese wesentlich kleiner sind. Eine Pflanzgrube von circa 12 m³ hat bei einer Tiefe

von circa 1,50 Meter eine Fläche von circa 2,75 x 3,00 Meter. Für den Bereich der Hammer Straße ist davon auszugehen, dass selbst bei einer Veringerung der geplanten Grünflächen / Baumscheiben die vorgenannten Abmessungen und Flächen dennoch ohne weiteres sogar darüber hinaus noch eingehalten werden könnten.

 

Verständlich ist für mich auch nicht, dass im Claudiusstieg und der Claudiusstraße verreinzelt Ersatzbäume gepflanzt werden, die schon jetzt aber nur Baumscheiben von circa 1,50 Meter x 2 Meter = circa 3 m² Fläche aufweisen. Dies verdeutlicht doch nur, dass offensichtlich mit unterschiedlichem Maß geplant und umgesetzt wird und demzufolge die strenge Auslegung für die Hammer Straße nicht nachzuvollziehen ist. Auf der östlichen Seite der Hammer Straße (Anwohnerseite) werden voraussichtlich 2 geplante Parkflächen entfallen, da die Anlieger sich Überfahrten zu Ihren Grundstücken herrichten lassen wollen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Behandlung des Anliegens gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n