Beteiligungsverfahren bei Straßenplanungen Umgang mit Fristsetzungen
Letzte Beratung: 06.11.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.3
Das in der Drucksache 21-1881 vom 16.12.2020 dargestellte Verfahren stellt ein etabliertes Instrument zur Beteiligungsphase im Planungsprozess von Straßen dar. In letzter Zeit kam es jedoch vermehrt zu Irritationen hinsichtlich der in den Verschickungsunterlagen genannten Frist zur Stellungnahme. Da hierfür standardisierte Zeiträume (in der Regel vier Wochen) hinterlegt sind, die sich nicht an kalendarischen Eckpunkten wie Schulferien oder Sitzungsterminen der Bezirksversammlung orientieren, erhielt das Bezirksamt daher regelmäßig Bitten um Fristverlängerung seitens der Bezirkspolitik.
Hierzu möchten wir folgendes mitteilen:
Die Fristsetzung dient insbesondere dazu, eine zügige und kalkulierbare Fortsetzung des Planungsprozesses sicherzustellen. Alle Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind damit aufgefordert, ihren jeweiligen Fachbeitrag mittels Stellungnahme in die Planung einzubringen. Die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse nehmen in diesem Prozess eine besondere Rolle ein. Eine Kenntnisnahme unserer Vorlagen durch die Ausschüsse oder gar eine Beschlussfassung ist innerhalb der gesetzten Frist nur bedingt möglich. Deswegen werden wir weiterhin Rückmeldungen des Ausschusses auch nach Fristablauf zur Kenntnis nehmen und in der weiteren Planung berücksichtigen. Gleichwohl wird darum gebeten, die Fristsetzung als Orientierung anzusehen, damit der Planungsablauf nicht zusätzlich verzögert wird. In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass die Planungs- und Baudienststelle nicht die Befugnis hat, parallel abgegebene Stellungnahmen einzelner Fraktionen gegeneinander abzuwägen. Einwände/Ergänzungen o.ä. sind daher per Beschlussfassung an uns zu übermitteln, damit eine adäquate Berücksichtigung im weiteren Planungsprozess erfolgen kann.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine
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