Sondermittel der Bezirksversammlung 2022 zur Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept Eimsbüttel - Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung -
Letzte Beratung: 04.05.2022 Mobilität Ö 5.1
Anlass und Zielsetzung
Das im Zuge des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelte und beschlossene Klima-schutzgesetz des Bundes schreibt klar definierte Klimaziele in Deutschland fest. Diese wurden von der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Klimaplan aufgegriffen und im Hamburgischen Klimaschutzgesetz fixiert. Die systematische und integrierte Betrachtung von Klimaschutzzielen und -maßnahmen ist auf Verwaltungsebene der Bezirke sowie auf Quartiersebene vorgesehen. Dabei unterstützt der Senat die Bezirksämter bei der Installation des Klimaschutzmanagements und der Aufstellung bezirklicher Klimaschutzkonzepte.
Das Bezirksamt Eimsbüttel hat sich im September 2019 auf den Weg zu einem bezirklichen Klimaschutzkonzept begeben und finanzielle Förderung bei der Nationalen Klimaschutzinitiative sowie durch Klimamittel der Leitstelle Klima (BUKEA) beantragt.
Im Sommer 2020 wurde das Klimaschutzmanagement im Bezirksamt Eimsbüttel installiert und im ersten Schritt das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) für den Bezirk Eimsbüttel erarbeitet. Ende Januar 2022 wurde das IKSK Eimsbüttel von der Bezirksversammlung beschlossen. Im Anschluss sollen die ersten Maßnahmen umgesetzt werden.
Inhalt
Das Herzstück des Integrierten Klimaschutzkonzepts Eimsbüttel bildet der Maßnahmenkatalog. Dieser beinhaltet gut 60 Maßnahmen in den Bereichen "Übergeordnete Maßnahmen"(A), "Bezirksamt als Vorbild"(B), "Netzwerke und Kommunikation"(C), "Planung"(D) sowie "Mobilität“(E) und deckt unterschiedliche Handlungsfelder und Transformationspfade ab. Zudem ist ein Klima-Fahrplan erstellt worden, der Grundlage für die Ausrichtung der weiteren Klimaschutztätigkeiten im Bezirksamt ist.
Zur Umsetzung erster Maßnahmen wurde der Maßnahmenkatalog gesichtet und mit personellen Kapazitäten innerhalb der Verwaltung, Interessenslagen in den unterschiedlichen Fachämtern und finanziellen Ressourcen abgeglichen. Bezüglich der Finanzierungen wurde abgewogen, ob ggf. Förderprogramme des Bundes, Landesmittel oder andere finanzielle Unterstützungen in Anspruch genommen werden können. Zudem wurde in der im Rahmen der Erstellung des IKSK durchgeführten Bürger:innenbeteiligung ersichtlich, dass ein Schwerpunkt im Handlungsfeld Mobilität liegt.
Aus diesem Prozess wurden nun Maßnahmen ausgewählt, die das Bezirksamt Eimsbüttel in 2022 umsetzt. Hierfür wurden bereits unterschiedliche Fördermittel, wie u.a. Hamburger Klimaplanmittel eingeworben. Die Finanzierung ist jedoch für einige Projekte nicht auskömmlich bzw. einige Maßnahmen können keine Fördermittel erhalten. Daher bittet das Bezirksamt Eimsbüttel um finanzielle Unterstützung in Form von Sondermitteln der Bezirksversammlung für ausgewählte Projekte. Die Mittel müssen jeweils zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausschreibung vorliegen, damit die Finanzierung zur Durchführung der Maßnahme gewährleistet ist.
Für die Unterstützung mit Sondermitteln der Bezirksversammlung werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Das Bezirksamt Eimsbüttel setzt sich zum Ziel, vorhandene Ansätze zur Bürgerbeteiligung und Kommunikation zu systematisieren und eine geeignete Kommunikations- und Beteiligungsstrategie zur Umsetzung der Mobilitätswende im Bezirk zu erarbeiten und zu eruieren, wie diese Strategie in die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts im Handlungsfeld Mobilität zielführend integriert werden kann (anknüpfend an bestehende Beteiligungsansätze). Es soll eine Konzeption und Durchführung von Maßnahmen geplant werden. Im Zuge der Konzepterstellung sind auch Durchführung exemplarischer Maßnahmen wie z.B. Öffentlichkeitsinformation, Parklets, Parking Day und/oder Teilnahme an der European Mobility Week (Sept. 2022) o.ä. vorgesehen.
Bedarf BV-Sondermittel: 40.000 €
Ausschreibung geplant: Frühjahr 2022
Bedarf BV-Sondermittel gesamt: 160.000 €
Übersicht Maßnahmen
Die folgende Übersicht der vorgeschlagenen Maßnahmen differenziert den geplanten Zeitpunkt der Mittelinanspruchnahme nach dem 1. und 2. Halbjahr 2022. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die weitere Vorbereitung und Planung der Maßnahmen eine Bewilligung der Gelder zu einem möglichst frühen Zeitpunkt wichtig ist. Spätestens zum Zeitpunkt einer Ausschreibung an externe Dienstleister muss der Beschluss über die Vergabe der Sondermittel erfolgt sein.
1.HJ 2. HJ
1. Aktivierung für die Mobilitätswende 40.000 € ---
__________________ 40.000 €
Verfahren
Anfang 2021 wurde mit der DRS 21-1626 beschlossen, für den Bezirk Eimsbüttel zur Umsetzung von begleitenden Maßnahmen bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts Sondermittel der Bezirksversammlung in Höhe von 150.000 € zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel wurden nicht vollumfänglich benötigt. Knapp 30.000 € wurden zur Unterstützung bei der Erstellung des IKSK abgerufen. Da der Zweck der Drucksache erfüllt wurde, flossen die restlichen Mittel zurück in den zentralen Ansatz der Bezirksversammlung. Gleichwohl wurde in Aussicht gestellt, dass für 2022 und zur Umsetzung von ersten Maßnahmen im Rahmen des erarbeiteten Klimaschutzkonzeptes erneut Sondermittel der Bezirksversammlung in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden. Diese sind seitdem „reserviert“ bis ein entsprechender Beschluss der Bezirksversammlung zur Verwendung der Mittel vorliegt.
Am 20.10.2021 erfolgte eine erste Vorstellung zu finanziellen Bedarfen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Ausschuss Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDI) in nicht-öffentlicher Sitzung. Es wurde eine Aufstellung von Maßnahmen gezeigt, die zur Umsetzung finanzielle Unterstützung durch Sondermittel benötigen. Im Zuge der Fertigstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts Eimsbüttel wurden die Maßnahmen überarbeitet und konkretisiert und am 16.02.2022 erneut im GNUVWDI öffentlich vorgestellt.
Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt über den Haushaltsausschuss (HaKuS) der Bezirksversammlung die Umsetzung der Maßnahmen
Aktivierung für die Mobilitätswende (E 09)
in Höhe von 40.000 € mit Sondermitteln der Bezirksversammlung zu unterstützen.