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Katastrophenschutz in Eimsbüttel – Mehr Aufklärung, Besser vorbereitet

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 12.02.2026 Hauptausschuss Ö 9.3

Sachverhalt


Verunsicherung führt häufig zu irrationalem Verhalten und im schlimmsten Fall zu unbegründeter Panik. Nachrichten zu Bedrohungs- oder Notlagen wie z.B. mögliche Ausfälle der Infrastruktur (siehe kompletter längerfristiger Stromausfall im April in Spanien) aber auch Fehlinformationen und Fehlalarme (siehe auch versehentlich ausgelöster Sirenen-Alarm in Hamburg) zeigen, wie fragil unser vermeintlich gutes Wissen rund um unsere Sicherheit sein kann. Das ist problematisch, da Unwissenheit z.B. auch zu einer unnötigen Überlastung der Notrufe 110/112 führen kann, was erst kürzlich auch in Eimsbüttel zur Folge hatte, dass diese zeitweise nicht oder nur unzureichend funktionsfähig waren. (https://www.tagesschau.de/inland/regional/hamburg/sirenen-fehlalarm-in-hamburg-es-war-ein-bedienfehler,sirene-112.html)

Bei echten Gefahrenlagen, in denen es z.B. schnell zu notwendigen Evakuierungen kommen muss, sollten die Menschen in Eimsbüttel wissen, was auf sie zukommt.

Für solche Ereignisse wurde 1978 das Hamburgische Katastrophenschutzgesetz beschlossen. Ein zentrales Ziel des Katastrophenschutzgesetzes und der 1983 in Kraft gesetzten Katastrophenschutzordnung ist die Herstellung von Strukturen zur wirksamen Bekämpfung von großen Gefahrenlagen. Die Katastrophenschutzordnung regelt zusammen mit der „Allgemeinen Richtlinie für den Katastrophenschutz“ Aufgaben, Führungsstrukturen und Verantwortlichkeiten. In Hamburg hat die Behörde für Inneres und Sport eine behördenübergreifende Lenkungsfunktion mit Bindungswirkung. Für akute Gefahrensituationen am und im Umfeld des Schadensortes sind Feuerwehr und Polizei zuständig. Wichtige bevölkerungsbezogene Maßnahmen, wie zum Beispiel die Evakuierung, Betreuung und Unterbringung von Bewohnerinnen und Bewohnern betroffener Schadensorte, werden von den Bezirksämtern als regional ausgerichtete Verwaltungsbehörden wahrgenommen.

Den besten Weg, bezirklich tätig zu werden, sehen wir zum einen in einer rationalen Beurteilung des aktuellen Sachstands zum Thema Katastrophenschutz durch die Bezirksabgeordneten, und zum anderen in einer dringend benötigten proaktiven Aufklärung der Bevölkerung insbesondere zu: Bedeutung der verschiedenen Warnmittel, Warnketten, sowie Handlungsempfehlungen.

Hierbei sollte insbesondere auch auf die besonderen Bedürfnisse von vulnerablen Gruppen wie z.B. mobilitätseingeschränkte und/oder anderweitig benachteiligte Personen eingegangen werden.

Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

  1. eine Vertreterin oder einen Vertreter aus der Behörde für Inneres und Sport in den Hauptausschuss einzuladen, um regelmäßig einmal jährlich über den aktuellen Sachstand und die Einsatzbereitschaft zum Thema Katastrophenschutz / Bevölkerungsschutz im Bezirk Eimsbüttel zu berichten und darzulegen, wie der Bezirk auf solche Bedrohungslagen vorbereitet ist. Dabei soll insbesondere über die Existenz und Fortschreibung von Notfallplänen auf bezirklicher Ebene:

a.) Hinsichtlich Energieversorgung (z.B. Strom- und Wasserinfrastruktur)

b.) Kommunikation (z.B. Telekommunikation, Lautsprecher- und Sirenen)

  1. sich bei der Behörde für Inneres und Sport für eine Aufklärungskampagne hinsichtlich der Bevölkerungswarnung i.S.d. Katastrophenschutzes einzusetzen. Diese sollte insbesondere die Bedeutung der verschiedenen Warnmittel, Konzipierung der Warnketten, sowie Handlungsempfehlung je nach eingesetztem Warnmittel in den Fokus stellen.

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu den entsprechenden Sitzungen über die Zuständigkeiten des Bezirksamtes und den entsprechenden Sachstand hierzu zu berichten.

Andreas Stonus, Rüdiger Kuhn, Jutta Höflich, Ursula Kleinfeld und CDU-Fraktion
Sören Horn, Kira Junge, Jannick Jaschinski de Souza und VOLT Fraktion
Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion

Ali Mir Agha, Nina Schübel und GRÜNE-Fraktion

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