Gendergerechte Sprache in der Kommunikation des Bezirksamts
Letzte Beratung: 15.07.2021 Hauptausschuss Ö 9.1
Über kaum ein Thema wird in der heutigen Zeit so hitzig diskutiert wie über gendergerechte Sprache. Einerseits geht es darum, gesellschaftliche Realitäten und insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter auch sprachlich abzubilden. Auf der anderen Seite darf die Verständlichkeit von Texten nicht erschwert werden. Dies gilt auch und gerade im offiziellen Schriftverkehr.
Es ist jedoch wichtig, das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen aktiv zu verfolgen. Ein gendergerechter Sprachgebrauch ist dafür ein wesentlicher Bestandteil. Denn Sprache mag die Wahrnehmung von Menschen nicht eindeutig festlegen, aber sie lenkt soziale Verhältnisse und kann eine bestimmte Wahrnehmung verstärken oder abschwächen.
Es ist bekannt, dass auf Senatsebene derzeit an Richtlinien für eine gendergerechte Kommunikation gearbeitet wird. Doch davon unabhängig sollte auch der Bezirk hier vorangehen. Deshalb setzt sich die Bezirksversammlung dafür ein, dass eine gendergerechte Sprache fester Bestandteil der Kommunikation des Bezirksamts ist. Verwaltungssprache sollte alle Bürger:innen in Eimsbüttel gleichermaßen ansprechen. Natürlich kann Sprache nur zum Teil auf bezirklicher Ebene beeinflusst werden. Nichtsdestotrotz ist es möglich, hier auf einfache und wirkungsvolle Weise an der Gleichstellung aller Geschlechter mitzuwirken.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Kommunikation der Eimsbütteler Verwaltung, zum Beispiel im Schriftverkehr sowie in Materialien wie Broschüren etc., auf die Verwendung einer gendergerechten Sprache hingewirkt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass die Verständlichkeit von Texten jederzeit gewährleistet ist.
Die Verwaltung wird ersucht, im Sozialraumausschuss darüber zu berichten, auf welche Weise das Bezirksamt Eimsbüttel im Rahmen seiner Möglichkeiten gendergerechte Standards in seiner Kommunikation zu implementieren gedenkt.
Weiter möge die Bezirksversammlung beschließen, dass die am 23.02.2017 beschlossene Geschäftsordnung wie folgt geändert wird:
- Im Inhaltsverzeichnis der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung soll
"§ 9 Bürgerfragestunde" durch
"§ 9 Fragestunde in der Bezirksversammlung"
ersetzt werden.
- Die Überschrift des § 9 "Bürgerfragestunde" Geschäftsordnung der Bezirksversammlung soll durch "Fragestunde in der Bezirksversammlung" ersetzt werden.
- § 9 Abs. 1 soll wie folgt neu gefasst werden:
"Im Rahmen der Fragestunde in der Bezirksversammlung können die Einwohnerinnen und Ein-wohner Fragen an die Mitglieder der Bezirksversammlung zu kommunalpolitischen Themen stellen. Ziel ist es, Fragen von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner zu beantworten und zu klären. Eine Debatte zwischen den Abgeordneten ist nicht das Ziel."
(ersetzt in § 9 Abs. 1 S.1 "Bürgerfragestunde")
- § 9 Abs. 4 soll wie folgt neu gefasst werden:
"Die Fragestunde in der Bezirksversammlung ist auf 30 Minuten begrenzt. Liegen bei Ablauf noch Wortmeldungen zu weiteren Themen vor, so verlängert das vorsitzende Mitglied die Frage-stunde um bis zu 30 Minuten, es sei denn, die Mehrheit der Bezirksversammlung widerspricht dieser Verlängerung unverzüglich. Die Fraktionen sollten sich dabei auf eine Antwort pro Frage beschränken. Eine Generaldebatte ist zu vermeiden. Zwischenfragen sind unzulässig."
(ersetzt in § 9 Abs. 4 S. 1 "Bürgerfragestunde")
Torge Urbanski, Moritz Altner, Annika Urbanski, Paulina Rügge und SPD-Fraktion
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