20-5619

Gleichstellung und Sprache – Handlungsempfehlungen entwickeln Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.02.2019
Sachverhalt

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Hamburgische Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) in Kraft. § 11 regelt die Sprache: „Insbesondere in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Dienststellen ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift.“ So eine Verwaltungsvorschrift gibt es bis heute nicht.

 

Die aktuelle Gesetzgebung seit dem 1. Januar 2019 regelt, dass das dritte Geschlecht im Personenstandsregister geführt werden muss. Die wichtigste Grundregel sei, überall da, wo es möglich ist, "geschlechtsumfassende Formulierungen" zu verwenden.

 

Dieser Wandel der Sprache soll in der Verwaltung umgesetzt und der Weg für eine zukünftig gendergerechte Verwaltungsvorschrift geebnet werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

Die Finanzbehörde wird nach § 27 (2) BezVG unter Mitwirkung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung aufgefordert, einen Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zur Anwendung gendergerechter Sprache auch zur Verwendung in den Bezirksversammlungen und Bezirksämtern zu entwickeln.

 

Ein Schwerpunkt soll auf der Verwendung von Formulierungen, die einer eindeutigen Sprachregelung entsprechen und alle Geschlechter gleichwertig einbeziehen, liegen.

 

Anhänge

ohne