Alternativantrag zu Drs Nr. 21-4150: Gendersprachliche Regelungen im Bezirksamt Eimsbüttel
Der gendersprachliche Umgang im Bezirksamt Eimsbüttel ist zurzeit in Formularen, in Schriftstücken und im Briefverkehr sehr unterschiedlich wahrnehmbar.
:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, in einen der nächsten Hauptausschüsse einen Referenten zu entsenden, der den Mitgliedern erläutert,
(a) nach welchen Grundlagen im Bezirksamt Eimsbüttel gehandelt wird;
(b) ob es seitens der Bezirksamtsleitung/der Hamburger Verwaltung konkrete Handlungsanweisungen zum Thema Schriftsprache gibt;
(c) in welcher Form eine Verbindlichkeit hinsichtlich der Anweisungen besteht;
(d) ob Sanktionsmöglichkeiten existieren oder für den Fall vorgesehen sind, dass es zu Nichtbeachtung kommt.
Darüber hinaus soll Auskunft erteilt werden, ob Erkenntnisse zur Akzeptanz des gendersprachlichen Gebrauches bei den Mitarbeitern der Verwaltung vorliegen.
Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion
keine