Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.11.2019

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird dahingehend verändert, dass der TOP 7.3 in den Stadtent- wicklungsausschuss am 04.12.2019 vertagt wird.

 

Seitens des Ausschusses gibt es hierzu keinen Widerspruch.

Ö 2 - 21-0181

Eingeladener kooperativ hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil – Lohbrügger Markt 4 Hier: Abstimmung der Auslobung (Referenten: Hr. Frommann und Frau Trocha)

Herr Frommann (RED Baufeld GmbH)) trägt zu den unterschiedlichen Grundstücksteilen sowie den erweiterten Betrachtungsräumen anhand der Präsentation vor, die der Niederschrift beiliegt.

 

Frau Trocha erläutert anschließend anhand der gleichen Präsentation die Eckpunkte des städtebaulich-freiraumplanerischen sowie des hochbaulichen Aufgabenfeldes des Realisierungswettbewerbs. Hierzu sind fünf Architekturbüros angefragt worden und nehmen auch teil.

 

Für das weitere Verfahren sind im ersten Halbjahr 2020 vier Meilensteine zum Teil mit öffentlicher Beteiligung vorgesehen.

 

Herr Krohn möchte detailliert die zukünftige Parksituation erläutert bekommen, da ein ersatzloser Wegfall nicht akzeptabel sei.

 

Herr Schneede teilt mit, dass für die erweiterten Betrachtungsräume zunächst Ideen entworfen werden und es aktuell noch um keine Umsetzung ginge. Sollten zukünftig an diesem Standort Parkplätze entfallen, müsste sich zwangsläufig auch über den Ersatz an anderer Stelle Gedanken gemacht werden.

 

Herr Noetzel möchte besonderes Augenmerk auf die Eingangssituation an der Alten Holstenstraße mit dem neungeschossigen „Turm“ gelegt haben. Die beiden erweiterten Betrachtungsflächen sieht er als guten Vorschlag an, die Auslobung sollte seines Erachtens zum Thema Stellplätze um Vorschläge wie Mobility-Hubs ergänzt werden. Die breiten Beteiligungsmöglichkeiten findet er positiv.

 

Herr Schneede merkt an, dass man für dieses Verfahren ans Limit dessen, was an öffentlicher Beteiligung in Wettbewerbsverfahren möglich ist, gelangt sei.

 

Herr Heilmann zeigt sich enttäuscht von den in der Anlage 3 beschriebenen Rahmenbedingungen. Der Anteil an öffentlich-geförderten Wohneinheiten sollte höher sein und mit dem Investor nochmals erörtert werden. Weiterhin sollte erkennbar sein, wie viele öffentlich-geförderte Wohneinheiten größenmäßig für Familien geeignet sind. Insgesamt wird eine bauliche Entwicklung an dieser Stelle jedoch positiv gesehen.

 

Herr Kleszcz dankt den Vortragenden für die Vorstellung des Projekts. Zur Betrachtungsfläche 2 spricht er sich dafür aus, mittelfristig die gesamte Fläche des Sander Marktes zu betrachten, da diese innerstädtische Fläche mit einer Stellplatzanlage untergenutzt ist. Die Rahmensetzungen lt. Anlage 3 auf dem Grundstücksteilen A und B findet er gut. Die Angaben zu den Wohnungsschlüsseln sollten präzisiert werden und mit den Richtlinien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) verglichen werden, da beispielsweise eine 85 qm große Wohnung mit 4 Zimmern zu klein erscheint. Hier könnte über einen Größenanpassung auf 90-95 qm nachgedacht werden. Die IFB-Formulierungen hierzu sollten in den Auslobungstext ergänzt werden. Weiterhin bittet er um Mitteilung, was sich hinter der Ausloberin „S.a.r.l.“ aus Luxemburg verbirgt.

 

Zu der auf Seite 13 beschriebenen Zusammensetzung der stimmberechtigten Sachpreisrichter beantragt er, den Platz des stimmberechtigten Vertreters der CDU-Fraktion durch einen stimmberechtigten FDP-Vertreter auszutauschen und der CDU-Fraktion lediglich den Platz des stellv. Sachpreisrichters zukommen zu lassen.

 

Frau Lühr fragt nach, ob ebenerdige Fahrrad-Stellplätze vorgesehen sind.

 

Herr Frommann merkt zur S.a.r.l an, dass ihr unter anderem einige Standorte der Hamburger Sparkasse gehören. Die Realisierung von Fahrrad-Stellplätzen sieht er als eine Herausforderung an, man würde jedoch prüfen, was vor dem Hintergrund von Flächenkonkurrenzen in den Erdgeschossen möglich sei. Die breite Möglichkeit der Beteiligung sei gewünscht, um eine hohe Akzeptanz für die angestrebte Entwicklung erreichen zu können.

 

An der Optimierung der Wohnungsbauflächen kann noch gearbeitet werden, das gilt auch für den freifinanzierten Anteil, die Formulierungen der IFB für den Anteil des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus können in die Auslobung übernommen werden. Für den „Turm“ muss eine energetische Sanierung erreicht werden, die zur Entwicklung passt. Maßgeblich ist in der geplanten baulichen Entwicklung auch „Der Begleiter“ zu betrachten, der an diesem Standort etabliert ist. Insgesamt hält er die eine Stellplatzfläche in dieser exponierten, innerstädtischen Lage für nicht mehr zeitgemäß.

 

Herr Gruber merkt an, dass öffentliche Plätze mit Grünanlagen ebenso in eine Stadt gehören und nicht immer nur für bauliche Entwicklungen zur Disposition stehen dürften.

 

Herr Krohn wird keine Zustimmung geben solange nicht klar sei, wie viele Stellplätze wegfallen und wo sie ggf. neu entstehen.

 

Herr Jarchow fragt die Ausschussmitglieder, ob zu den nachfolgenden Punkten getrennt abgestimmt werden soll, was Einvernehmen findet.

 

  1. Die IFB-Formulierung soll in den Auslobungstext aufgenommen werden.
  2. Austausch des stimmberechtigten Sachpreisrichter der CDU-Fraktion durch einen der FDP-Fraktion

 

 

Beschluss zu Nr. 1

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Aufnahme der IFB-Formulierung in den Auslobungstext einstimmig zu.

 

 

Bei der Abstimmung zum Punkt Nr. 2 kommt es aufgrund eines falschen Abstimmungsverhaltens von nicht stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses sowie der nachrichtlich hinzugeladenen Fachausschüsse für Verkehr und Inneres und Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz zu einem fehlerhaften Abstimmungsergebnis, gemäß dem der Austausch des stimmberechtigten Sachpreisrichters der CDU-Fraktion vom Vorsitzenden zunächst als mehrheitlich abgelehnt verkündet wird.

 

Herr Kleszcz vermutet eine fehlerhafte Abstimmung, da die Fraktionen SPD, Grüne und FDP im Ausschuss Stimmenmehrheit haben, jedoch offenbar viele nicht stimmberechtigte Personen mit abgestimmt hätten.

 

Herr Noetzel merkt hierzu an, dass der Ausschussvorsitzende das Abstimmungsergebnis verkündet hat und somit aus seiner Sicht der Beschluss feststeht. Für den Fall der neuen Abstimmung stellt er einen Geschäftsordnungsantrag.

 

Herr Jarchow verkündet eine kurze Auszeit, um von Herrn Polke die stimmberechtigten Mitglieder feststellen zu lassen.

 

 

Herr Polke stellt nach Durchsicht fest, dass die Fraktionen folgende Stimmen haben:

SPD = 4 CDU = 4 Grüne = 3 Linke = 2 FDP = 1 AfD = 1

 

Herr Jarchow lässt erneut zur Nr. 2 abstimmen.

 

 

Beschluss zu Nr. 2

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Austausch des stimmberechtigten Sachpreisrichters der CDU-Fraktion durch einen Sachpreisrichter der FDP-Fraktion mehrheitlich (SPD, Grüne, FDP) bei 3 Gegenstimmen (Linke, AfD) zu, die CDU stimmte nicht mehr mit ab.

 

Nachfolgend beschließt der Stadtentwicklungsausschuss über das Petitum der Drs. Nr. 21-0181.

 

Beschluss Nr. 3

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung des Realisierungswettbewerbes Lohbrügger Markt 4 einschließlich Ideenteil auf der Grundlage des anhängenden Auslobungstextes mit der aktuellen Ergänzung (Beschluss Nr.1) sowie der aktuellen Änderung (Beschluss Nr. 2), mehrheitlich (SPD, Grüne, FDP, Linke) bei 4 Enthaltungen (CDU) und 1 Gegenstimme (AfD) zu.

 

Ö 3 - 21-0131

Arbeit und Ergebnisse Runder Tisch Einzelhandel: Bausteine und mögliche Maßnahmen zur Belebung des Sachsentors Stand 09/2019 (Der Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz ist nachrichtlich hinzugeladen.)

Herr Kleszcz merkt positiv an, dass die Probleme mit den Leerständen im Einzelhandel jetzt aktiv angegangen werden. Folgebelegungen dieser Flächen seien besonders schwierig, da in Innenstadtlagen Bergedorf unverhältnismäßige Mietpreise verlangt werden. Er bittet darum, diese Thematik in den „runden Tisch Einzelhandel“ einzubringen und sich hierzu mit den Grundeigentümern auszutauschen.

 

Herr Schöfer fragt zur temporären Umwidmung der Bergedorfer Schloßstraße nach dem aktuellen Sachstand und ob man hierzu mit dem Bezirksamt HH-Mitte im Kontakt steht.

 

Frau Messner bestätigt den Kontakt zum Bezirksamt HH-Mitte, aufgrund der besonderen Citylage liegen hier jedoch andere örtliche Voraussetzungen vor, da alleine drei Tiefgaragenzufahrten im Bereich liegen. Hierzu sei man in der Abstimmung mit der Polizei.

 

Frau Petersen-Griem fragt nach, was mit dem Radverkehr in diesem Bereich geschehen wird.

 

Frau Messner antwortet, dass das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) dieses im Blick hat, man orientiert sich hierbei auch an den Erfahrungen aus HH-Ottensen.

 

Herr Heilmann merkt hinsichtlich der Mietpreise an, dass der Markt diese zurzeit anscheinend zuließen. Auf das Ergebnis der Prüfung zur Bergedorfer Schloßstraße sei er gespannt, da die Anwohner- und Lieferantenzufahrten problematisch seien.

 

Herr Gruber macht darauf aufmerksam, dass in der Bewegung eingeschränkten Menschen die Zufahrt zum Parkhaus sowie der Reha-Einrichtung uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss. Ggf. müsste man die entsprechenden Verbände, Seniorenbeirat etc. mit einbeziehen.

 

Herr Capeletti hat rechtliche Bedenken, Zufahrtsmöglichkeiten zu privaten Stellplätzen überhaupt einschränken zu können. Drei Garagen seien auf dem kurzen Teilstück unmittelbar betroffen, ebenso die Anlieferung des Kaufhauses und von weiteren Einzelhandelsgeschäften. Er erwarte durch die Beruhigung des Straßenbereichs Umsatzeinbußen im Einzelhandel.

 

Frau Messner teilt mit, dass hier ein Experiment gangbar gemacht werden soll, in dem viele unterschiedliche Akteure beteiligt werden müssen, hierzu gehören neben der Reha-Einrichtung auch Einzelhändler und anliegende Grundeigentümer. Derzeit wird ergebnisoffen geprüft.

 

Frau Schindler hofft auf eine Umsetzung und bittet bei vorliegendem Prüfergebnis im Fachausschuss für Verkehr und Inneres zu berichten.

 

Herr Fleige hebt die positiven Erfahrungen aus dem Versuchsviertel um das Hamburger Rathaus hervor, wo die Umsätze von Gastronomie und Einzelhandel sogar höher als erwartet waren. Der Bezirk sollte die Erfahrungen daher unbedingt selbst machen, als es nicht versucht zu haben.

 

Herr Capeletti sieht den Versuch in HH-Ottensen als negatives Beispiel an, da der Einzelhandel doch erheblichen Umsatzverlust beklagt hat. Hier ist die besondere Situation, dass zweimal wöchentlich der angrenzende Wochenmarkt stattfindet und der Leerstand im Sachsentor durch die verkehrliche Abkopplung nicht noch forciert werden darf. Weiterhin fragt er nach, warum der „Runde Tisch Einzelhandel“ nicht die gesamten Einkaufszonen bis nach Lohbrügge hin betrachtet.

 

Frau Messner macht deutlich, dass der Auftrag aus der Bezirksversammlung lediglich das Sachsentor betrifft, eine Ausweitung aber durchaus für sinnvoll gehalten wird. Die Personalressourcen aus dem RISE-Gebiet Bergedorf-Süd seien für weitergehende Betrachtungen aber nicht auskömmlich.

 

Herr Froh hebt die Bergedorfer Schloßstraße als Anfahrtsweg für die Freiwillige Feuerwehr Bergedorf hervor, die u.a. deshalb so breit dimensioniert wurde.

 

Herr Schütt spricht sich dafür aus, den Versuch der Verkehrsberuhigung auf jeden Fall auszuprobieren und die positiven und negativen Nebeneffekte anschließend zu evaluieren, was auch von Herrn Tilsner so gesehen wird. Er wirbt dafür den Versuch positiv zu sehen.

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 4 - 21-0048.01

Flurstück 5487 - Verkehrslösung Kreuzung Sander Damm / Weidenbaumsweg (Verfasser: FDP-Fraktion)

Herr Kleszcz fragt zu den Überlegungen für das Flurstück und den Fristen für Mietverhältnisse. Er sieht die Gefahr, dass längerfristige Mietverhältnisse ggf. den schnellen Zugriff auf die Flächen behindern könnten.

 

Herr Schneede teilt mit, dass man Kontakt zum LIG hat und das ggf. schnell kündbare Fristen für die Fläche vereinbart werden.

 

Protokollnotiz:

Der LIG hat auf nochmalige Anfrage erklärt, dass allenfalls Mietverhältnisse mit 3-6monatiger Kündigungsfrist abgeschlossen werden. Eine mögliche Vermietung wird laut LIG auf jeden Fall vorher mit dem Bezirksamt abgestimmt.

 

Herr Froh merkt an, dass die verkehrlichen Probleme in diesem Bereich gravierend seien und sich der Verkehr in den Hauptverkehrszeiten schon bis zur Randersweide aufstaut. Er verweist zudem auf eine weitere Anfrage seiner Fraktion (Drs. Nr. 21-0079.01), die in diesem Zusammenhang betrachtet werden müsste. Er schlägt vor, sich zu dieser Thematik im Fachausschuss für Verkehr und Inneres eingehend zu beraten.

 

Dieses wird von den Herren Fleige (Grüne), Gruber (Linke) und Meyns (FDP) ebenso gesehen.

 

Herr Froh schlägt vor, im 1.Quartal 2020 im Fachausschuss für Verkehr und Inneres die aktuellen Planungen für diesen Bereich durch die Verwaltung vorstellen zu lassen, was der Stadtentwicklungsausschuss einvernehmlich befürwortet.

 

Die Verwaltung berichtet der Bezirksversammlung hierzu.

 

Ö 5 - 21-0070.01

Brachliegende Grundstücke (Verfasser: Fraktion DIE LINKE)

Herr Heilmann zeigt sich bezüglich der Antworten der Verwaltung nicht zufrieden und merkt zur Antwort der Frage 1 an, dass die Verwaltung detaillierte flächendeckende Untersuchungen durchführen lassen sollte, wenn es keine ausreichende Datenlage für den gesamten Bezirk gäbe. Ebenso verhielte es sich für die Datenlage zur Frage 3.

 

Herr Wittmann merkt an, dass für die Aktivierung von Baupotentialen verschiedene Strategien bestehen. Die eine sei es, mit der „Härte des Gesetzes“ Baugebote zu erlassen. Mit Verweis auf das Baugesetzbuch erläutert er, dass Baugebote ihre Grenzen dann finden, wenn die Durchführung von Bauvorhaben den Grundeigentümern nicht zuzumuten ist. Die Widerlegung dieser Zumutbarkeit ist erfahrungsgemäß ausgesprochen aufwendig. Daher verfolgt das Bezirksamt seit Jahren die Strategie, bauliche Potentiale auf Grundlage des Wohnungsbauprogramms und im Einvernehmen mit den Grundeigentümern zu entwickeln. Hierbei lassen sich durchweg deutlich mehr Bauvorhaben realisieren als durch Baugebote, bei denen in der Regel nur kleine Vorhaben „angestoßen“ werden können. Darüber hinaus können in Bebauungsplanverfahren, anders als durch Baugebote, öffentlich geförderte Wohnungen entwickelt werden.

 

Für Herrn Heilmann ist die Erlangung von Kenntnissen zu brachliegenden Grundstücken unerlässlich, um städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten steuern zu können.

 

Herr Kleszcz sieht dieses ebenfalls so, es scheint jedoch die Definition von "Brachliegenden Grundstücken" unklar. Es könnte z.B. "nicht genutzt" aber auch "untergenutzt" bedeuten.

 

Ö 6 - 21-0071.01

Leerstand Chrysanderstraße 151/153 (2) (Verfasser: Fraktion DIE LINKE)

Herr Gruber hat Zweifel, dass die Verwaltung in dieser Angelegenheit hartnäckig aktiv ist.

Es sei ein unmöglicher Zustand, dass seit fünf Jahren 8-9 Wohnungen leer stehen, während viele Menschen im Bezirk eine Wohnung suchen. Hier sollte das Baurecht entsprechend verschärft werden, um so entgegen wirken zu können.

 

Herr Schneede erklärt, dass nicht alle Wohnungen leer stehen und man sich in guten und konstruktiven Gespräche mit dem Eigentümer befindet, um eine verträgliche Lösung zu entwickeln. Hierfür benötigt der Grundeigentümer Flächen, die der LIG auch anbietet. Bezüglich eines Ankaufs konnte aber noch keine Einigung erzielt werden. Aus diesem Grund stagniert die angestrebte Entwicklung derzeit.

 

Ö 7

Mitteilung der Verwaltung

Ö 7.1 - 21-0173

Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung Hier: „Hamburger Maß - Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“

Herr Gruber merkt zur neuen Leitlinie an, dass dem Bezirk hierdurch weitere Möglichkeiten der Einflussnahme auf bezirkliche Wohnungsbauentwicklungen entzogen werden.

 

Frau Schindler fragt nach, ob das Bezirksamt seinerzeit im Abstimmungsverfahren  eine Stellungnahme abgegeben hatte. Herr Wittmann antwortet, dass der Bezirk Zustimmung signalisiert hatte. Der Bezirk interpretiert die Leitlinie in dem Sinne, dass die Frage der Dichte ein besonderer Gesichtspunkt ist, der in den jeweiligen Planverfahren der Abwägung zugänglich ist. Sofern der Senat mit einer Abwägung nicht einverstanden ist, könne der Senat die Entscheidung an sich ziehen.

 

Herr Kleszcz sieht ausreichende Steuerungsinstrumente beim Bezirk, die Leitlinien müssen individuell allerdings auch zu den Bezirken passen, so müsse beispielsweise trotz der Verdichtungstendenzen der Bau von Einfamilienhäusern in den Vier- und Marschlande möglich bleiben.

 

 

 

 

 

Ö 7.2 - 21-0174

Beschlüsse der Senatskommission für Stadtentwicklung Hier: „Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts, Nahversorgungskonzepte für die sieben Hamburger Bezirke, Anpassung der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“

Es findet hierzu keine Erörterung statt.

Ö 7.3 - 21-0175

Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes (EQK) in Bergedorf-West

Der Tagesordnungspunkt wurde zum Sitzungsbeginn in die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.12.2019 vertagt.

Ö 8

Verschiedenes

Erweiterungsplanung JVA Billwerder (Bebauungsplanverfahren Billwerder 31)

 

Aus aktuellem Anlass berichtet Herr Wittmann über die Erweiterung der JVA Billwerder um den Jugendvollzug, der derzeit in der JVA Hahnöfersand untergebracht ist. Das Landesplanungsamt hat das Bebauungsplanverfahren eingeleitet und wird in Kürze eine Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) durchführen. Das Plangebiet ist 12,82 ha groß und befindet sich teilweise auf dem bestehenden Gelände der JVA, die sozusagen nachverdichtet werden soll, und teilweise südöstlich anschließend. Der Dweerlandweg soll verlängert werden. Teilweise soll unbebaute Fläche innerhalb der Mauern bebaut werden, teilweise soll landwirtschaftliche Fläche bebaut werden. Der ummauerte Bereich soll erweitert werden, dort soll eine geschlossene Jugendanstalt entstehen, unter anderem mit Haftgebäuden, Berufsentwicklungszentrum und Sporthalle. Außerhalb des ummauerten Bereichs soll die offene Jugendanstalt entstehen. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen voraussichtlich auf Hahnöfersand ausgeglichen werden. Nach einer Evokation des Senats infolge der ablehnenden Haltung des Bezirksamts ist das Landesplanungsamt bzw. die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Planungsträger, nicht das Bezirksamt. Dies bedeutet, dass das Bezirksamt ein Träger öffentlicher Belange ist, d.h. er gibt zwar Stellungnahmen ab, wägt aber nicht ab, ob und inwiefern Stellungnahmen berücksichtigt werden.

 

Im bisherigen Verfahren hat die Verwaltung die Hinweise des Bezirks an die Landesplanung herangetragen, unter anderem zu Planungsalternativen und zur Lage von Ausgleichsmaßnahmen. Diese Hinweise sind in das Verfahren eingeflossen und werden vom Landesplanungsamt ausgewertet.

 

Das Landesplanungsamt beabsichtigt, die ÖPD am 16.12.19 ab 18 h im Kulturheim Mittlerer Landweg durchzuführen. Das Bezirksamt hat die Senatsbehörden gebeten, die Planung im SEA vorzustellen und die Fragen und Hinweise, die die Politik und die Verwaltung zur Planung bisher gestellt bzw. gegeben haben, zu beantworten. Die Behörden wollen der Bitte insoweit nachkommen, als dass sie das Ergebnis der ÖPD dem Bezirksamt zukommen lassen wollen. Außerdem möchten die Behörden die Planung vor der öffentlichen Auslegung im SEA vorstellen.

 

Herr Froh merkt an, dass der Termin für die ÖPD unglücklich gewählt wurde, da montags einige Fraktionen ihre Fraktionssitzungen abhalten. Er bittet darum, bei der BUE auf einen anderen Termin hinzuwirken. Weiterhin fragt er, warum das Erweiterungsgebiet jetzt 13 ha anstatt ursprünglich 7 ha umfasst, dass sei eine Vergrößerung um fast 40 %.

 

Herr Wittmann merkt zur Größe der Erweiterung an, dass knappe 6 ha neu hinzukommen, während ca. 7 ha im jetzigen Anstaltsbereich überplant werden. hierzu zeigt er einen Übersichtsplan des Anstaltbereichs.

 

Herr Kleszcz bittet darum, die Planskizze zu erhalten und fragt, ob die Kommission für Stadtentwicklung beteiligt wurde.

 

Herr Wittmann wird dies in Erfahrung bringen.

 

Protokollnotiz:

Gemäß behördlicher Verfahrensdatenbank wurde die Kommission für Stadtentwicklung am 08.11.2019 informiert.

 

Herr Krohn erbittet Angaben zur Anzahl der Haftplätze, die Herr Wittmann mit 200 Plätze im geschlossenen, 18 Plätze im offenen Vollzug und 20 Plätze im Jugendarrest angibt.

 

Herr Meyns bittet darum die Planskizze nochmals hinsichtlich der Erweiterung zu erläutern, was Herr Wittmann macht. Der Erweiterungsbedarf beträgt demnach knappe 5,8 ha für die Hafteinrichtung und ca. 0,5 für Verkehrsflächen.

 

Frau Lühr fragt nach der Betroffenheit der Velo-Route 9, wozu Herr Wittmann mitteilt, dass dies im Bebauungsplanverfahren geprüft wird.

 

Herr Noetzel stellt fest, dass schon die vorhandenen Bauten zum Teil bereits außerhalb der Bauflächen lägen. Er geht insgesamt von einer fast 40%igen Erweiterung der JVA Billwerder aus.

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss bittet die Verwaltung, auf einen späteren ÖPD-Termin im Januar 2020 hinzuwirken und die Planskizze an die Ausschussmitglieder zu übersenden.

 

Protokollnotiz:

Das Landesplanungsamt wurde gefragt, ob die ÖPD verlegt werden könnte. Nachdem zunächst eine Verlegung nicht in Aussicht genommen werden konnte, soll nunmehr ein neuer Termin angesetzt werden. Die Planskizze wurde zwischenzeitlich an die Fraktionen versandt.

 

 

 

EKZ Bergedorf-West

 

Herr Stern fragt nach dem aktuellen Sachstand im weiteren Verfahren, da sich zwei Ärzte über die Ungewissheit darüber, wie es weitergehen soll, beklagt haben.

 

Herr Schneede macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem EKZ um ein komplexes Vorhaben handelt, bei dem noch erheblicher Überarbeitungsbedarf in den Verfahrensdetails bestand. Man beabsichtigt jedoch im Dezember 2019 oder im Januar 2020 im AK-Kerngebiet über den Auslobungstext zu beraten.

 

 

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.10.2019

Die Niederschrift -öffentlicher Teil- vom 02.10.2019 lag noch nicht vor.