21-0071.01

Leerstand Chrysanderstraße 151/153 (2)

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.11.2019
26.09.2019
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Wie bereits in den vorangegangenen Anfragen beschrieben, ist dem Bezirksamt seit mehr als 5 Jahren der Leerstand von 8 – 9 Wohnungen in den o.g. Gebäuden bekannt. 2014 kündigte das Amt an die Durchführung der Sanierung sowie die anschließende Zuführung zum freien Wohnungsmarkt zu überwachen.

Aus der Antwort des Bezirksamts auf die kleine Anfrage 21-0020 und die Drucksache XIX-1937.1 von 2014 ergeben sich folgende weitere Fragestellungen:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 19.08.2019 wie folgt:

 

  1. Wie wurde nach der Durchführung der Sanierung der Häuser die Zuführung zum freien Wohnungsmarkt überwacht?
  1. Welche Maßnahmen zur Vermietung der leerstehenden Wohnungen wurden seitens des Bezirksamts veranlasst?

 

zu 1. und 2.:

Sanierungsplanungen des Grundeigentümers wurden zugunsten einer städtebaulich gewünschten Entwicklung (Lückenschluss) in Absprache mit dem Bezirksamt vom Verfügungsberechtigten verworfen. Stattdessen wurde der Gedanke eines entsprechenden Neubaus weiter verfolgt. Der dafür erforderliche Grundstückankauf zog sich über einen unerwartet langen Zeitraum hin.

 

 

  1. Seit wann steht das Bezirksamt mit dem Eigentümer der Gebäude Chrysanderstraße 151/153 hinsichtlich eines Abbruchs der Gebäude in einem konstruktiven Austausch?

 

Seit mindestens fünf Jahren.

 

 

3.1.   Wie oft kam es seitdem wann zu einem direkten Kontakt?

 

Die Häufigkeit von Kontakten zum Verfügungsberechtigten wurde weder statistisch, noch sonst irgendwie vollumfassend erfasst und ist nachträglich nicht feststellbar.

 

 

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnisse über weitere leerstehende Wohnungen des Vermieters?
    1. In Bergedorf?
    2. In anderen Bezirken?
    3. In anderen Gemeinden?

 

Nein.

 

 

  1. Welche konkreten Planungen des Vermieters bzgl. des Verbleibs der Mieter sind dem Bezirksamt bekannt?

 

Noch keine, weil über den Neubau bislang noch nicht entschieden werden konnte (vgl. Antwort auf Fragen 1 und 2). Die Voraussetzungen für den notwendigen Grundstücksankauf zur Aufnahme konkreter Planungen für einen Neubau in der städtebaulich gewünschten Form liegen nunmehr vor und können vorangetrieben werden.

 

 

  1. Um welche in der Antwort des Bezirksamts erwähnte bodenrechtliche Problemlage, die den Abbruch verzögert, handelt es sich?

 

Es handelt sich um die Erwartungen des LIG im Hinblick auf die abzugebende Grundstücksgröße und die Festsetzung des Verkehrswertes.

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---