Beschlüsse der Senatskommission für Stadtentwicklung Hier: Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts, Nahversorgungskonzepte für die sieben Hamburger Bezirke, Anpassung der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel
Das Bezirksamt möchte hiermit den Stadtentwicklungsausschuss darüber informieren, dass die Senatskommission für Stadtentwicklung (Senko) am 12.09.2019 die Vorlage „Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts, Nahversorgungskonzepte für die sieben Hamburger Bezirke, Anpassung der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ beschlossen hat.
Über die Inhalte dieser drei Themenbereiche und über die Senko-Vorlage wurde der Stadtentwicklungsausschuss am 03.04.2019 u.a. durch einen Referenten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen umfangreich informiert.
Bedeutung und wesentliche Inhalte der Vorlage
Die in der Senko-Vorlage zusammengefassten Konzepte haben das gemeinsame strategische Ziel, die Hamburger Zentren als attraktive urbane Räume zu bewahren und weiter zu entwickeln, und sie als Anker- und Ausgangspunkte der dynamischen räumlichen Entwicklung der Stadt zu qualifizieren.
Zentrenkonzept
Das neu gefasste Hamburger Zentrenkonzept definiert das System der Hamburger Zentren von gesamtstädtischer Bedeutung sowie die strategischen Ziele für ihre Weiterentwicklung. Es beschäftigt sich umfassend mit den Nutzungen und Funktionen in diesen Zentren, nicht nur mit dem Einzelhandel.
Wesentliche Inhalte sind gesamtstädtische Zielsetzungen, ein aktualisiertes Standortsystem der Zentren, Strategien für die Entwicklung der Zentren, Handlungsbedarfe für die Zentren sowie die Betrachtung von Fachmarktstandorten.
Das Zentrenkonzept umfasst eine Erläuterungsbroschüre sowie die Zielbild- und Strategiekarte.
Leitlinien für den Einzelhandel
Die überarbeiteten Leitlinien für den Einzelhandel definieren die hamburgweit einheitlichen Ziele und Regeln für Ansiedlungen des Einzelhandels und ermöglichen somit eine rechtssicher planerische Steuerung.
Nahversorgungskonzepte
Die von den Bezirksämtern in einem einheitlichen Prozess erarbeiteten Nahversorgungskonzepte fokussieren dagegen lokale Zielsetzungen für die wohnortnahe Versorgung und definieren – ergänzend zum Hamburger Zentrenkonzept – weitere Zentren von lokaler Bedeutung (Nahversorgungszentren). Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Bebauungsplanung sowie für die Beurteilung von konkreten Ansiedlungsvorhaben des Einzelhandels.
Für den Bezirk Bergedorf wurde bereits 2018 ein Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept erarbeitet, welches von der Bezirksversammlung beschlossen wurde.
Die Vorlage zur Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 23.05.2019 und die Ergänzungsvorlage für den 12.09.2019 liegen bei.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.