21-0048.01

Flurstück 5487 - Verkehrslösung Kreuzung Sander Damm / Weidenbaumsweg

Antwort

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Gremium
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06.11.2019
29.08.2019
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Jacobsen, Meyns, Kubat und FDP-Fraktion

 

Das Flurstück 5487, ist seit einigen Wochen eingezäunt. Nach Informationen der Bergedorfer Zeitung im Artikel „Hamburg durchkreuzt Pläne für eine bessere Kreuzung“ vom Donnerstag 01. August 2019, wird der Sprecher der Hamburger Finanzbehörde Claas Ricker zitiert:

 

„Der LIG (Landesbetrieb Immobilien und Grundstücke) befindet sich in ersten Gesprächen mit Mietinteressenten, vom Bezirk Bergedorf liegt keine Anfrage zur Inanspruchnahme der Fläche vor“

 

Der Verkehr an der Kreuzung Sander Damm / Weidenbaumsweg hat durch die Neubaugebiete Glasbläserhöfe, Güterbahnhof, Am Schilfpark, stark zugenommen und wird durch den hier geplanten Neubau des Unfallklinikums Boberg noch weiter steigen. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die städtische Fläche im Hinblick auf eine angemessene Verkehrslösung an der Kreuzung Sander Damm / Weidenbaumsweg benötigt wird.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Frage 1, die Finanzbehörde die Fragen 2-4 wie folgt:

 

Wir fragen die Bezirksamtsleitung bzw. den Hamburger Senat:

Gibt es Pläne des Bezirksamtes das Flurstück 5487 in Anspruch zu nehmen?

  1. Wenn ja, Gibt es Pläne des Bezirksamtes, das Flurstück 5487 für eine Kreuzungslösung Sander Damm / Weidenbaumsweg in Anspruch zu nehmen?

 

Zu 1.:

Ja.

 

 

  1. Gibt es Pläne des Senats das Flurstück 5487 über die LIG zu vermieten?
    1.           Wenn ja, an wen soll das Grundstück vermietet werden?
    2.           Welche Mietdauer ist vorgesehen?
    3.           Wie soll das Grundstück genutzt werden?
  2. Gibt es Pläne des Senats das Flurstück 5487 über die LIG

3.1 zu verkaufen ?

3.2. zu verpachten und wie ist die Dauer der Erbpacht?

  1. Wenn ja, gibt es bereits Interessenten und müsste dafür gegebenenfalls Der B-Plan geändert werden?

 

Zu 2. bis 4.:

 

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen beabsichtigt die Fläche temporär zu vermieten. Ein Verkauf ist derzeit nicht beabsichtigt. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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