21-0173

Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung Hier: „Hamburger Maß - Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“

Mitteilung

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06.11.2019
Sachverhalt

Das Bezirksamt möchte den Stadtentwicklungsausschuss hiermit darüber informieren, dass die Senatskommission für Stadtentwicklung am 12.09.2019 die Vorlage "Hamburger Maß - Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt" beschlossen hat.

 

Bedeutung und wesentliche Inhalte der Vorlage

Anlass für diese Leitlinie ist die in vielen Projektentwicklungen und entsprechenden Planver-fahren geführte Debatte über eine angemessene Dichte der geplanten Bebauung am jeweili-gen Ort. Senat und Bezirke wollen mit der Leitlinie für ein Bezirke übergreifendes Hamburger Maß bei der Umsetzung städtebaulicher Lösungen mit einer angemessenen Dichte und Höhe der Bebauung einstehen und zur Umsetzung des Senatsziels zur Schaffung von 10.000 Bau-genehmigungen im Jahr für Wohnungen überwiegend im bestehenden Siedungsgefüge bei-tragen.

Die Leitlinien formulieren das gemeinsame Verständnis und den dafür erforderlichen Hand-lungsrahmen für ein angemessenes Hamburger Maß einer nachhaltigen wie zukunftsorien-tierten Siedlungsentwicklung. Das in den Leitlinien beschriebene Hamburger Maß soll ein ge-meinsames Ziel für angemessene städtebauliche Lösungen in verschiedenen Lagen und für alle Nutzungsarten darstellen unter der Prämisse, schonend mit Grund und Boden umzuge-hen.

 

Die Drucksache bezieht sich sowohl auf die bekannten Senatsziele "Mehr Stadt in der Stadt" als auch auf "Mehr Stadt an neuen Orten". Es werden unterschiedliche Dichtezonen (Innere Stadt, Urbanisierungszone, Äußere Stadt) sowie die besonders im Fokus stehenden Stadt-räume (Magistralen, zentrale Standorte, Schnellbahnstationen) formuliert und dargestellt.

 

Instrumente und Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass in vergleichbaren Situationen ein einheitliches Maß der baulichen Dichte zur Anwendung kommt, sind:

 

  • Quartiersdichte (Plädoyer, die Dichte nicht grundstücksbezogen, sondern quartiersbe-zogen zu betrachten. Regelobergrenzen der BauNVO für Baugebiete sollen ausge-nutzt und bei städtebaulicher Vertretbarkeit auch überschritten werden)
  • Freiräume (Ziel ist eine qualitätsvolle und multifunktionale Freiraumgestaltung)
  • Einsatz von Urbanen Gebieten gemäß § 6a BauNVO (Ziel: Nutzungsmischung und urbane Dichten)
  • Perspektivische Entwicklung von Gebieten mit geringen Dichten (Realisierung von angemessenen Dichten und städtebaulich effizienten Gebäudetypologien)
  • Kompakte Bauweisen auch bei Gewerbe, sozialen Einrichtungen sowie Einzelhandel (Realisierung von ressourcenschonenden, kompakten Typologien; Stapelung von ge-werblichen Funktionen)
  • Einzugsbereiche der Schnellbahnstationen (möglichst verdichtete, mehrgeschossige Bebauungen in einem urbanen Maßstab; Anpassung von Planungsrecht)

 

 

Die Vorlage zur Senatkommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 12.09.2019 liegt bei.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

  1.                Senko-Vorlage 12.09.2019