21-1414.06

Wie steht es um die öffentlichen Toiletten im Bezirk Bergedorf?

Stellungnahme

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 7.1
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Wegner, Zaum, Capeletti und Fraktion der CDU

 

Öffentlich zugängliche und barrierefreie Toiletten gehören sicher mit zu den wichtigen Bestandteilen der Infrastruktur. Leider kann festgestellt werden, dass im Bezirk Bergedorf das Angebot in den letzten Jahren eher geringer geworden ist, als dass sich die Versorgung verbessert hat. Als Beispiele seien die weggefallenen WCs in den Karstadt-Häusern und die Toilette am Herzog-Karl-Friedrich-Platz genannt.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:

 

1. Wie viele öffentliche Toiletten gibt es aktuell im Bezirk und wo sind diese zu finden?

2. Wie viele dieser öffentlichen Toiletten sind barrierefrei?

 

Zur Übersicht der öffentlichen Toiletten im Bezirk Bergedorf siehe http://www.hamburg.de/oeffentliche-toiletten/. Aktuelle Öffnungszeiten, Ausstattungsmerkmale und Angaben zur Barrierefreiheit für die von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) betriebenen Anlagen sind der Internetseite https://www.stadtreinigung.hamburg/privatkunden/toiletten/ zu entnehmen.

 

 

3. In welchem Intervall werden diese öffentlichen Toiletten gereinigt?

 

Die öffentlichen Toilettenanlagen in Betriebs- und Reinigungszuständigkeit der SRH werden wie folgt gereinigt: Die Reinigung erfolgt täglich im Rahmen einer festen Tourenplanung. Darüber hinaus erfolgen Sonderreinigungen bei Meldungen bzw. Kenntnis über besondere Verschmutzungen.

 

Bei Kiosk-WC Anlagen wie etwa dem Eiscafé Alte Holstenstraße ist der Betrieb und damit auch die Reinigung der öffentlichen Toilette des Kiosk-WCs zentraler Bestandteil des Gewerbemietvertrages zwischen SRH und Gewerbetreibendem. Der Gewerbetreibende hat eine angepasste Reinigung sicherzustellen.

 

 

4. Warum wurde die Toilette am Herzog-Carl-Friedrich-Platz zurückgebaut? Ist ein Ersatz geplant?

 

Nach Vertragsende mit dem Eigentümer und Betreiber der Toilettenanlage, der Fa. Wall GmbH, ist der Standort zurückgebaut worden. Die durchgehend geringen Nutzungszahlen dieser Toilette und die Versorgung des Umfeldes durch die während der Vertragslaufzeit mit der Fa. Wall GmbH errichteten „Rail und Fresh“ WC-Anlage im Bahnhof Bergedorf lassen unabhängig von Ermächtigungssituation im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg keinen prioritären Ersatz am Herzog-Carl-Friedrich-Platz zu.

 

 

5. Ist die Errichtung neuer öffentlicher Toiletten im Bezirk geplant? Wenn ja, wo und wann?

 

Eine zeitnahe Umsetzung von weiteren Neubauprojekten ist nicht möglich, siehe auch BV-Drs. 21-1533.02.

 

6. Gibt es nach Auffassung der Behörde rechtliche Möglichkeiten, im Rahmen von Neubauprojekten die Investoren zur Errichtung oder zur Verfügung Stellung von öffentlichen Toiletten zu verpflichten? Wenn ja, auf welchem Wege?

 

Die Umsetzbarkeit derartiger Auflagen kann nur seitens der Bezirksverwaltung, ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde, geprüft werden.

Die BUKEA würde eine Ergänzung des Angebotes an öffentlichen Toiletten in Zuständigkeit der SRH durch öffentlich zugängliche Toiletten in Bau und Betrieb von Investoren in derartigen Neubauten begrüßen, siehe auch BV-Drs. 21-1414.

 

 

7. Ist der Behörde das Konzept „Die nette Toilette“ bekannt?

 

8. Wird dieses Konzept schon in Hamburg umgesetzt? Wenn ja, seit wann, wo und wie sind die Erfahrungswerte? Wenn nein, warum nicht?

 

9. Könnte sich nach Ansicht der Behörde auch lediglich ein Bezirk an dem Konzept beteiligen?

 

Das Konzept der „Netten Toilette“ wurde von der BUKEA bereits frühzeitig geprüft. Es wird seitens der BUKEA in Hamburg nicht verfolgt, siehe auch BV-Drs. 21-1414.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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