21-1414.04

Öffentliche Toiletten im Bezirk Bergedorf. Nachfragen

Antwort

Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

 

Leider hat das Bezirksamt, trotz wesentlicher Überschreitung der Beantwortungsfrist, nicht auf alle meiner Fragen in der Drs. 21-1414.2 geantwortet.

 

Das Bezirksamt Bergedorf beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich erneut:

 

  1. Wurde seit dem Beschluss der Bezirksversammlung im Juni 2022 eine neuer Anlauf unternommen, das Projekt „Die nette Toilette“ im Bezirk zu verankern? Wenn ja, wann und mit welchen Gastronomen bzw. Gastronomiebetrieben wurde seitdem gesprochen? Wenn nein, warum nicht?

 

Nicht durch das Dezernat 4.

 

  1. Inwieweit wurde sich, entsprechend des Beschlusses der Bezirksversammlung, bei der zuständigen Behörde dafür eingesetzt, dass in zentralen Bereichen des Bezirks (z. B. Innenstadt von Bergedorf und Lohbrügge, Bahnhof / Quartierszentrum Bergedorf-West, Fleetplatz Allermöhe / Oberbillwerder) öffentliche und barrierefreie WCs zur Verfügung stehen?

 

Im Bahnhof Bergedorf, in der Chrysanderstraße sowie auf dem Fleetplatz stehen grundsätzlich uneingeschränkt nutzbare und für Behinderte zugängliche Toilettenanlagen zur Verfügung. Weitere Aktivitäten sind seitens des Dezernats 4 nicht unternommen worden. 

 

  1. Inwieweit wurde sich, entsprechend des Beschlusses der Bezirksversammlung, bei der zuständigen Behörde dafür eingesetzt, dass eine der Toiletten im Innenstadtbereich eine „Toilette für alle“ („Changing Place“) wird und diese von der zuständigen Fachbehörde aus städtischen Mitteln finanziert wird?

 

Nicht durch das Dezernat 4

 

  1. Inwieweit wurde sich, entsprechend des Beschlusses der Bezirksversammlung, bei der zuständigen Behörde dafür eingesetzt, dass die bestehenden öffentlichen Behindertentoiletten beim Eiscafé in der Alten Holstenstraße und bei den Wochenmarkttoiletten am Lohbrügger Markt für behinderte Menschen das ganze Jahr hindurch uneingeschränkt nutzbar und nicht nur uneingeschränkt zugänglich sind?

 

Die öffentliche Behindertentoilette im Eiscafé in der Alten Holstenstraße liegt im Zuständig­keitsbereich der Stadtreinigung Hamburg. Die Toilette ist über den Euroschlüssel zugänglich und nach Inaugenscheinnahme auch uneingeschränkt nutzbar.

 

Das Gebäude, in dem sich die Toilette am Lohbrügger Markt befindet, liegt in Privateigentum. Das Bezirksamt hat mit dem Eigentümer eine Vereinbarung zur Nutzung der Toilette an Markttagen durch die Marktbeschicker abgeschlossen. Darüber hinaus ist die Toilette über den Euroschlüssel zugänglich und nach Inaugenscheinnahme auch uneingeschränkt nutzbar.

 

Petitum/Beschluss

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