21-1414.02

Öffentliche Toiletten im Bezirk Bergedorf

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.01.2024
Ö 4.1
Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Im Juni 2022 hatte die Bezirksversammlung Bergedorf einstimmig einen Antrag der Koalition beschlossen (Drs. 21-1414), mit dem das Bezirksamt gebeten wurde, sich für folgende Ziele bei den zuständigen Behörden einzusetzen:

 

1. Dass in zentralen Bereichen des Bezirks (z. B. Innenstadt von Bergedorf und Lohbrügge, Bahnhof / Quartierszentrum Bergedorf-West, Fleetplatz Allermöhe / Ober­billwerder) öffentliche und barrierefreie WCs zur Verfügung stehen, z. B. analog dem Toilettenhäuschen auf dem Herzog-Carl-Friedrich-Platz. Dabei ist auch zu prüfen, in wie weit die Einrichtung von behindertengerechten WCs für schwere und/oder mehrfach behinderte Menschen möglich ist.

 

2. Dass eine der Toiletten im Innenstadtbereich eine „Toilette für alle“ („Changing Place“) ist und diese von der zuständigen Fachbehörde aus städtischen Mitteln finanziert wird.

 

3. Dass bei großen Neubauprojekten, wie z.B. den Karstadt-Häusern, Lohbrügger Markt 4, Quartierszentrum Bergedorf-West oder Oberbillwerder, die Investoren verpflichtet werden, öffentliche und barrierefreie WCs zur Verfügung zu stellen bzw. mit zu planen.

 

4. Dass die bestehenden öffentlichen Behindertentoiletten beim Eiscafé in der Alten Holstenstraße und bei den Wochenmarkttoiletten am Lohbrügger Markt für behinderte Menschen das ganze Jahr hindurch uneingeschränkt nutzbar sind.

 

5. Dass eine neuer Anlauf genommen wird, das Projekt „Die nette Toilette“ im Bezirk zu verankern.

 

Zu den einzelnen Punkten sollte das Bezirksamt regelmäßig über seine Bemühungen im Umweltausschuss berichten. Nach nunmehr fast 1,5 Jahren ist festzustellen, dass es bislang keine entsprechenden Berichte gab. Eine Verbesserung der Situation scheint in der Zwischenzeit auch nicht eingetreten zu sein und vor Kurzem wurde bekannt, dass die Toilette am Herzog-Karl-Friedrich-Platz sogar zurück gebaut werden soll.

 

 

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

 

1. Wie ist der Sachstand zu den genannten 5 Punkten? (Bitte für jeden Punkt einzeln

aufführen)

 

r die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen WC-Anlagen ist die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zuständig. Nach Kenntnis des Bezirksamtes verfügen die Toiletten am Lohbrügger Markt sowie in der Alten Holstenstraße über ein Schloss, welches mit dem sogenannten Euroschlüssel jederzeit zu öffnen ist. Dies gilt auch für die behindertengerechte Toilette am Fleetplatz. Im Hinblick auf die Einrichtung einer „Toilette für alle“ finden derzeit weitere Prüfungen statt.  

 

r eine Verpflichtung von Investoren bei Neubauprojekten besteht keine Rechtsgrundlage. Eine solche Forderung wäre nach dem Kopplungsverbot nach Auffassung des Bezirksamtes auch rechtswidrig.

 

 

2. Wie viele öffentliche Toiletten gibt es aktuell im Bezirk und wo sind diese zu finden?

 

Zuständig ist die SRH

 

 

3. In welchem Intervall werden diese öffentlichen Toiletten gereinigt?

 

Das Bezirksamt verfügt nicht über diese Information. Zuständig ist die SRH

 

 

4. Soll die Toilette am Herzog-Karl-Friedrich-Platz zurück gebaut werden? Wenn ja,

warum?

 

Die SRHH hat die Toilette im November 2023 zurückgebaut. Die Gründe für den Rückbau liegen dem Bezirksamt nicht vor.

 

 

5. Wie viele „Nette Toiletten“ gibt es aktuell im Bezirk?

 

Das Bezirksamt führt hierzu keine Übersicht.

 

 

6. Mit wie vielen Gastronomen wurde seit dem Beschluss Kontakt aufgenommen um eine „Nette Toilette“ zu installieren?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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