Letzte Beratung: 04.11.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5
Die Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG verfolgt gemeinsam mit dem Bezirksamt Bergedorf und den zuständigen Fachbehörden die bauliche und soziale Weiterentwicklung ihrer Bestände in Bergedorf-West. Das rund 10 ha große, in den 1960er Jahren entstandene Quartier, soll im Kontext des RISE-Prozesses, energetischer Sanierungen und der Neuordnung des ruhenden Verkehrs behutsam zu einem zukunftsfähigen, identitätsstiftenden und gut vernetzten Wohnquartier weiterentwickelt werden. Ziel sind moderne, flexible und bezahlbare Wohnangebote, qualifizierte Freiräume sowie Mobility Hubs, durch die bisherige oberirdische Stellplatzflächen für Wohnen, Begrünung, Aufenthalt und bessere Wegeverbindungen aktiviert werden können.
Als Grundlage wurde ein kooperatives städtebaulich-hochbaulich-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren in zwei Phasen durchgeführt. Die Auslobung wurde dem Stadtentwicklungsausschuss am 06.11.2024 vorgestellt (Drs. 22-0116), die Ergebnisse der 1. Phase am 04.06.2025 (Drs. 22-0116.01) und die Ergebnisse der 2. Phase am 03.12.2025 (Drs. 22-0116.02).
In der 1. Phase wurde der Entwurf von Atelier Kempe Thill – Thörner Kaczmarek Generalplanungsgesellschaft mbH mit Landschaftsarchitektur+ Holzapfel-Herziger & Benesch PartGmbB ausgewählt. Unter dem Leitbild „weiterbauen ohne umzubauen“ sieht das Konzept kompakte Neubauten, klar gefasste Freiräume und integrierte Mobility Hubs vor; aufgezeigt wurden rund 200 neue Wohneinheiten und ca. 500 Stellplätze in zwei Mobility Hubs.
In der 2. Phase wurden darauf aufbauend vertiefende Objektplanungen für ein Wohngebäude, einen Mobility Hub und zentrale Freiräume erarbeitet. Als Siegerentwürfe wurden ausgewählt:
Aktueller Stand der Planung:
Auf Grundlage der Wettbewerbsergebnisse und Überarbeitungsempfehlungen wird derzeit die Funktionsplanung erarbeitet, die die städtebauliche Setzung, Nutzungsverteilung, Erschließung, Ver- und Entsorgung, Freiraumstruktur, Organisation des ruhenden Verkehrs, Feuerwehr- und Rettungsbelange, Regenwasserbewirtschaftung sowie Baumassengliederung konkretisiert. Ziel ist es, Schnittstellen und mögliche Zielkonflikte zwischen Hochbau, Freiraum, Mobilität, Bestand und technischer Infrastruktur frühzeitig zu klären.
Die Wohngebäude sollen moderne, flexible und bezahlbare Wohnangebote mit wirtschaftlichen Grundrissen, barrierearmen bzw. barrierefreien Wohnungen sowie besonderen Wohnformen mit Versorgungs- und Gemeinschaftsangeboten schaffen. Das von KSP ENGEL GmbH vertiefte Wohngebäude sowie die weiteren Wohngebäude werden als gestalterisch verwandte Gebäude weiterentwickelt. Besondere Bedeutung kommt der qualitätvollen Ausarbeitung von Fassaden, Holzlattungen, Balkonen, Laubengängen, Sockeln und Gebäudeabschlüssen sowie Materialität, und Gliederung zu. Die Wohnflächen/Grundrisslösungen sind im Hinblick auf Vermietungsbedingungen angepasst worden, sodass sich die Wohneinheiten geringfügig reduzierten, die Wohn-BGF aber gleichbleiben konnte (mehr Bedarf an größeren Wohnungen). Die quartiersbezogenen Gemeinschaftsnutzungen wurden überarbeitet und stärker mit dem umliegenden Freiraum verwoben.
Die Mobility Hubs bündeln den ruhenden Verkehr und werden als gut gestaltete, leistbare und funktionale Mobilitätsbausteine mit PKW-Stellplätzen, Fahrradabstellplätzen, Ladeinfrastruktur, Sharing-Angeboten und ergänzenden Nutzungen weiterentwickelt. Die Rückstauflächen auf dem Grundstück der beruflichen Schulen wurden im Einfahrtsbereich vergrößert. Die Flächen der Sportnutzung wurden dort bedarfsgerecht an die Ansprüche der TSG angepasst. Im weiteren Verfahren werden insbesondere die Fassadenbegrünung, die Materialität sowie die Ausbildung der Sockelbereiche weiter konkretisiert und gestalterisch in das Gesamtkonzept eingebunden.
Die Freiraumplanung umfasst private, halböffentliche und öffentlich nutzbare Freiräume. Zentrale Elemente sind das Bewegungsband und das Grüne Band, ergänzt durch ganzjährig nutzbare Gemeinschaftsgärten sowie hochwertige Spiel- und Aufenthaltsbereiche. Der Auftaktplatz wurde in seiner Gestaltung als Platzanlage profiliert und von der südlichen Wegebeziehung durch gestalterische Elemente getrennt. Des Weiteren qualifiziert die Planung die zentrale Wegeverbindungen nach Oberbillwerder (im Sinne der Connected City) mit einem breiten Weg für den Fuß- und Radverkehr in gemischter Nutzung. Entsiegelung, Regenwassernutzung und naturnahe Bepflanzung bleiben dabei zentrale Bestandteile. Die Erreichbarkeit der temporären Stellplätze wurde kritisch überprüft und entsprechend notwendiger Fahrradien angepasst.
Die Freiräume sollen frühzeitig als positive Veränderung im Quartier sichtbar werden; eine Mitfinanzierung von Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen über RISE wird weiterverfolgt.
Für das Vorhaben liegen positive Bauvorbescheide von Februar und März 2026 vor (nördliche Mobility Hub: 20.02.2026, Wohnhäuser und südliche Mobility Hub: 04.03.2026). Die Bauantragsplanungen werden darauf aufbauend von der BBeG weitergeführt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit wird insbesondere unter Anwendung von § 31 Abs. 3 BauGB und § 246e BauGB betrachtet; die abschließende Prüfung erfolgt in den jeweiligen bauaufsichtlichen Verfahren. Zur Sicherung der städtebaulichen, freiraumplanerischen und architektonischen Qualitäten wird ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag ausgehandelt.
Der fortgeschriebene Planungsstand wurde dem Oberbaudirektor vorgestellt und insgesamt positiv bewertet. Gewürdigt wurden insbesondere die freiraumplanerische Qualität, die abgestuften privaten bis öffentlich nutzbaren Freiraumangebote, die Weiterführung des Wettbewerbsansatzes bei der Gestaltung der Architektur der weiteren Wohngebäude, die bisher nur städtebaulich bearbeitet worden waren, die funktionalen Grundrisse sowie die frühzeitige Bauteambildung auf Bauherrenseite, die konstruktive Zusammenarbeit von Bauherrenschaft, Planungsbüros, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und Bauprüfung im Sinne des Hamburg-Standards.
Die Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG führt die Beteiligung ihrer Mitglieder und der Bewohnerschaft kontinuierlich fort und misst ihr im weiteren Verfahren hohe Bedeutung bei. Hierzu nutzt sie unterschiedliche Formate wie eine eigene projektbezogene Zeitung, Informationsveranstaltungen, Einzelgespräche und Quartiersrundgänge. Bei persönlicher Betroffenheit, etwa durch bauliche Veränderungen im unmittelbaren Wohnumfeld, werden ergänzend begleitende Unterstützungsmaßnahmen angeboten.
Pilotprojekt Hamburg-Standard für kostenreduziertes Bauen:
Das Vorhaben gehört zu den Mitte 2025 stadtweit ausgewählten 14 Pilotprojekten des neuen Hamburg-Standards für kostenreduziertes Bauen. Durch serielle und modulare Bauweisen, wirtschaftliche Grundrisslösungen sowie frühzeitige und enge Abstimmungen zwischen Vorhabenträgern, Planenden und Behörden wird die Planungssicherheit erhöht, das Verfahren beschleunigt und wirtschaftliche Lösungen ermöglicht. Die geplanten modularen Holz-Hybridbauweisen der Wohngebäude, die stahlmodulare Konstruktion der Mobility Hubs, die kompakten Grundrisslösungen, die Bündelung des ruhenden Verkehrs und die multifunktionalen Freiräume entsprechen diesen Zielsetzungen. Das Projekt leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Hamburg-Standards und zur Ableitung übertragbarer Erkenntnisse für zukünftige kosteneffiziente und nachhaltige Wohnungsbauvorhaben in Hamburg.
Weiteres Vorgehen:
Nach Vorliegen positiver Bauvorbescheide (für den nördlichen Mobility Hub am 20.02.2026, für die Wohnhäuser und der südliche Mobility Hub am 04.03.2026) wurden die Planungen von Seiten der BBeG zielführend weitergeführt. Die Einreichung der Bauanträge ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Aufgrund der komplexen Vorklärung im seriellen Wohnungsbau in der Konstellation aus Bauteambildung, Hamburg-Standard und einen erhöhten Grad an Vorfertigung wird die BBeG in Kürze einen „Design Freeze“[1] vollziehen. Dies liegt darin begründet, dass das kostenreduzierte und modulare Bauen bereits in einem frühen Planungsstadium eine verbindliche Festlegung wesentlicher gestalterischer, funktionaler und konstruktiver Planungsparameter erfordert.
Der aktuelle Planungsstand wird im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.
[1] Mit dem „Design Freeze“ wird der abgestimmte Entwurfsstand als Grundlage der weiteren Planung festgelegt, sodass Änderungen anschließend nur noch in begründeten Ausnahmefällen erfolgen sollen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem dargestellten Planungsstand für die neu geplanten Hochbauten und Freiräume der Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG in Bergedorf-West zu und beauftragt die Bezirksamtsleitung, den Stadtentwicklungsausschuss über den Fortgang des Projektes weiterhin zu informieren.
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