Neubau des BG Klinikums Hamburg am Standort Bergedorfer Straße 10 hier: Sachstandsinformation zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens
Im Rahmen des Stadtentwicklungsausschusses am 10.01.2024 (Drs.21-1954) wurde das Vorhaben sowie das weitere Vorgehen zur Neuentwicklung des BG Klinikums Hamburg am Standort Bergedorfer Straße 10 in Hamburg-Lohbrügge skizziert, nachdem der Grundsatzbeschluss für einen Neubau durch die BG Kliniken getroffen wurde.
Zum damaligen Zeitpunkt wurde das Wettbewerbsverfahren, das eine überzeugende bauliche Lösung hervorbringen soll, die sich gut in den besonderen Landschaftsraum einfügt, wie folgt skizziert:
Zweiphasiges hochbauliches-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren
Im 4. Quartal 2023 wurde seitens der Unternehmensgruppe BG Kliniken entschieden, ein konkurrierendes Verfahren durchzuführen, um anhand verschiedener Optionen die optimale bauliche Lösung für den Neubau zu ermitteln. Das konkurrierende Verfahren soll als zweiphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgerichtet werden.
In der 1. Phase des Wettbewerbs sollen die Verteilung der Volumina innerhalb des zuvor festgelegten Baufeldes untersucht und wesentliche Aussagen zur Erschließung und Nutzungsverteilung dargestellt werden. Darüber hinaus sind Grundzüge der Freiflächenplanung, der Haustechnik und des Tragwerks aufzuzeigen und Aussagen zur Bildung von Bauabschnitten zu treffen. Die 1. Phase ist als „kooperative Phase“ geplant, d.h. mit Zwischenpräsentation und anschließendem Briefing der teilnehmenden Büros.
In der 2. Phase des Wettbewerbs sollen die Entwürfe detailliert ausgearbeitet und anhand von Grundrissen, Schnitten und Ansichten dargestellt werden.
Ergebnisse der weiteren Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens
In der weiteren Vorbereitung des Wettbewerbs wurden alternative Projektentwicklungsmöglichkeiten, in deren Rahmen maßgeschneiderte Lösungen für die Neuentwicklung des BG Klinikums Hamburg entwickelt werden können, durch die BG Kliniken sowie das von den BG Kliniken für die Durchführung des Wettbewerbs beauftragte Büro phase eins geprüft.
Insbesondere das Verfahren der Integrierten Projektabwicklung (kurz IPA) wurde seitens der BG Kliniken als ein Verfahren identifiziert, welches für die anstehende Aufgabe als angemessen erscheint. Zum Hintergrund der Integrierten Projektentwicklung:
„Die Integrierte Projektabwicklung (IPA) ist ein Projektabwicklungsmodell für anspruchsvolle Bauprojekte, das international seit über 20 Jahren praktiziert und erprobt ist. […] In Deutschland wird IPA seit dem Jahr 2018 von privaten und öffentlichen Bauherren im Rahmen von Pilotprojekten eingesetzt. In der Praxis wird hierbei in Einzelfällen auch die Bezeichnung „Integrierte Projektallianz“ verwendet. Im Rahmen des Modells der Integrierten Projektabwicklung wird das Ziel verfolgt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Projektbeteiligten in höherem Maße als bei traditionellen Projektabwicklungsmodellen ermöglichen, bei anspruchsvollen Bauvorhaben die Projektziele zu erreichen. Diese Rahmenbedingungen ergeben sich aus einer frühzeitigen Integration wesentlicher Projektbeteiligter, der Einrichtung adäquater Organisations- und Kommunikationsstrukturen, der Ausrichtung der wirtschaftlichen Interessen der Projektbeteiligten auf die Projektziele und der Etablierung einer auf Kollaboration ausgerichteten Projekt- und Vertragskultur.“ (vgl. IPA-Zentrum (Hrsg.): Integrierte Projektabwicklung (IPA) - Charakteristika und konstitutive Modellbestandteile, 2022)
Die BG Kliniken ist nach wie vor vom Konzept und der Erforderlichkeit eines Wettbewerbs überzeugt und sieht die in einem Wettbewerb zu erwartende Bandbreite von Konzepten und die Möglichkeit des Vergleichs, der Erörterung und der gemeinsamen Entscheidung im Kreis einer Jury, als sinnvolle und angemessene Vorgehensweise an.
Vor dem Hintergrund des IPA-Konzepts beabsichtigt die BG Kliniken das Wettbewerbskonzept jedoch in einer Weise modifizieren, die es erlaubt, deutlich früher in die gemeinsame Arbeit der Allianzpartner einzusteigen. Die BG Kliniken verspricht sich hiervon eine frühzeitige Konkretisierung der Planung, auch unter Einbeziehung der ausführenden Unternehmen, und sieht darin einen angemessenen Weg zur erforderlichen Beschleunigung des Gesamtprozesses.
Einphasiges hochbaulich-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren mit anschließender Integrierter Projektabwicklung (IPA)
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die BG Kliniken die Durchführung eines nur noch einphasigen Wettbewerbs, in dessen Rahmen insbesondere Aussagen zur Verteilung der Volumina innerhalb des zuvor festgelegten Baufeldes und wesentliche Aussagen zur Erschließung und Nutzungsverteilung dargestellt werden. Darüber hinaus sind Grundzüge der Freiflächenplanung, der Haustechnik und des Tragwerks aufzuzeigen und Aussagen zur Bildung von Bauabschnitten zu treffen. Der Wettbewerb wird als einphasiger interdisziplinärer Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als einphasiger nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) und anschließendem Verhandlungsfahren nach VgV ohne Teilnahmewettbewerb ausgelobt. Der Oberbaudirektor hat diesem geänderten Verfahren grundsätzlich zugestimmt.
Im Rahmen des Wettbewerbs ist keine Zwischenpräsentation, in der insbesondere die Jury den entwerfenden Büros Hinweise zur weiteren Ausarbeitung geben kann, vorgesehen. Vielmehr sollen im Rahmen von Kolloquien den teilnehmenden Büros einzelne fachplanungsrechtliche Anforderungen und Vorgaben in besonderer Weise verdeutlicht und auf mit einer Abweichung von diesen verbindlichen Vorgaben verbundenen Risiken hingewiesen werden.
Das anschließende IPA-Verfahren soll dazu dienen, die Planung entsprechend für die Abläufe im Gebäude sowie der innenräumlichen Qualitäten unter Beteiligung der beauftragten Fachplanenden zu konkretisieren und weiterzuentwickeln und es wird damit die Hoffnung verbunden, das Gesamtverfahren zu beschleunigen.
Auswirkungen auf Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 96
Im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.01.2024 wurde zudem die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Lohbrügge 96 beschlossen. Infolgedessen fand im März 2024 die Grobabstimmung statt.
Entgegen der bisherigen Planung wird somit nicht das Wettbewerbsergebnis der 1. Phase des ursprünglich als zweiphasigen hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs in das Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 96 überführt und nach städtebaulichen / landschaftsplanerischen sowie naturschutzfachlichen Gesichtspunkten begutachtet werden können. Vielmehr wird nun das Wettbewerbsergebnis des weniger in die Tiefe gehenden einstufigen Verfahrens Grundlage der weiteren Bearbeitung werden müssen.
Um die mit dem IPA-Verfahren verbundenen Hoffnungen zur Beschleunigung des Gesamtprozesses erfüllen zu können, bedarf es einer entsprechenden gründlichen Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens. Fachplanungsrechtliche Belange (u.a. Erschließung, Städtebau, Freiraum, Naturschutz, Luftverkehr etc.) sind in Vorbereitung des Wettbewerbs mit den betroffenen Fachdienststellen grundsätzlich abzustimmen, sodass das Bebauungsplanverfahren auf Basis des Wettbewerbsergebnisses fortgeführt werden kann.
Die Verfahrensbetreuung und die BG Kliniken versprechen sich davon, dass mögliche Fehler in der Grundkonzeption (etwa in der Baukörperstellung in Bezug auf naturschutzfachliche Belange, auf Erschließung zur Hauptverkehrsstraße, auf Fragen des Immissionsschutzes in Bezug auf Straßen- und Helikopterlärm, auf die Thematik des Helikopteranfluges im Bereich einer 380 KV-Hochspannungsleitung und im Hinblick auf überflogene schutzwürdige Wohngebiete) in dem verkürzten Verfahren dennoch ausreichend gewürdigt werden bzw. soweit dies nicht gelingt, sind komplexe Bewältigungsprozesse auf der Ebene von Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren zu erwarten bzw. Weiter- und Umplanungen nicht ausgeschlossen.
Sofern fachplanungsrechtliche Belange aufgrund veränderter und/ oder sich konkretisierender Planungen erneut berührt werden, kann sich dies entsprechend auf die Zeitplanung des Bebauungsplanes auswirken.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt von dem geänderten Verfahren in Bezug auf das Wettbewerbsverfahren Kenntnis und wird zu gegebener Zeit mit der Auslobung des hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs und den weiteren Schritten im Bebauungsplanverfahren befasst.
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