Neubau des BG Klinikums Hamburg am Standort Bergedorfer Straße 10 hier: Auslobung eines einphasigen hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens
Letzte Beratung: 04.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Die Unternehmensgruppe der BG Kliniken hat im Jahr 2021 den Neubau des BG Klinikums Hamburg am Standort Bergedorfer Straße 10 in Hamburg-Lohbrügge beschlossen. In 2022/23 fanden zunächst eine erweiterte Grundlagenermittlung und planerische Vorabstimmungen unter Beteiligung des Bezirksamtes Bergedorf und des Oberbaudirektors statt. Im Rahmen der Vorabstimmungen wurden verschiedene städtebauliche Dispositionen und Nutzungsverteilungen auf dem Gelände untersucht und erörtert. Im 4. Quartal 2023 wurde seitens der Unternehmensgruppe BG Kliniken entschieden, ein konkurrierendes Verfahren durchzuführen, um anhand verschiedener Optionen die optimale bauliche Lösung für den Neubau zu ermitteln. Das Verfahren sollte zunächst als zweiphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf wurde in seiner Sitzung am 10.01.2024 über das Bauvorhaben und das geplante Vorgehen informiert (vgl. Drs. 21-1954).In der Sitzung wurde gleichermaßen beschlossen, das für den Neubau erforderliche Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 96 einzuleiten.
Im Zuge der weiteren Vorbereitung des Planungswettbewerbs wurden seitens der BG Kliniken und des wettbewerbsbetreuenden Büros phase eins alternative Projektentwicklungsmöglichkeiten geprüft. Insbesondere das Verfahren der Integrierten Projektabwicklung (kurz IPA) wurde dabei als ein Verfahren identifiziert, welches der Neubauaufgabe angemessen erscheint.
Vor dem Hintergrund des IPA-Verfahrens hat die Unternehmensgruppe der BG Kliniken das Wettbewerbskonzept noch einmal modifiziert – statt des zweiphasigen Wettbewerbs soll nunmehr ein einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit anschließender Integrierter Projektabwicklung (IPA) durchgeführt werden. Diessoll den IPA-Allianzpartnern ermöglichen, deutlich früher in die gemeinsame Projektarbeit einzusteigen. Unter Einbezug der ausführenden Unternehmen soll die Planung frühzeitig konkretisiert werden; der Gesamtprozess soll dadurch beschleunigt werden. Der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf wurde in seiner Sitzung am 02.10.2024 über die geplante Verfahrensänderung informiert (vgl. Drs. 21-1954-01).
Hochbaulich-freiraumplanerische Realisierungswettbewerb – Verfahrensaufgabe und Rahmenbedingungen
Das im Wettbewerb umzusetzende Raumprogramm für den Neubau des BG Klinikums umfasst in Summeetwa 57.800 m²Nutzfläche (optional sollen weitere 30.000 m² Bruttogeschossfläche für spätere Erweiterungen vorgesehen werden). Darin enthalten sind
- Diagnostik und Therapie,
- Rehabilitation, insbesondere tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR),
- Forschung, Lehre und Ausbildung,
- Allgemeine Dienste und Krankenhausmanagement,
- Logistik und Unterbringung des ruhenden Verkehrs.
Insgesamt sollen in dem neuen Klinikum 704 Betten zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs sollen Aussagen zur Anordnung der Flächen und Volumina und wesentliche Aussagen zur Erschließung und Nutzungsverteilung dargestellt werden. Es sind Grundzüge der Haustechnik und des Tragwerks aufzuzeigen und Aussagen zur Bildung von Bauabschnitten zu treffen. Im Zusammenhang mit der städtebaulichen und architektonischen Konzeption ist für die gesamte Liegenschaft eine Freianlagenplanung zu entwickeln, welche an eine öffentliche Parkanlage und umliegendeLandschaftsräume bzw. Stadtquartiere anschließt sowie erforderliche Eingriffe in Landschaft, Fauna und Flora kompensiert.
Die Unternehmensgruppe der BG Kliniken wünscht die Errichtung eines zukunftsweisendenNeubaus, der in innovativer und zugleich wirtschaftlicher Form optimal den Raumfür die Anforderungen modernsten Klinikbetriebes, für Rehabilitation, Lehre undForschung schafft und dabei eine zeitgemäße Antwort auf die Ansprüche nachhaltigen Bauens gibt.
Im Zuge der hochbaulichen Planung ist zu prüfen, ob einzelne Bestandsgebäude ggf. erhalten,in ihrer Substanz an gegenwärtige Anforderungen angepasst und weiter bzw.umgenutzt werden können. Für nicht weiter zu nutzende Bestandsgebäude soll der Abriss bzw. (Teil-) Rückbau vorgesehen werden. Der Versiegelungsgrad der Liegenschaft soll insgesamt möglichst geringgehalten werden.
Andere Themen aus der SEA-Vorstellung 10.01.2024 in Bezug auf die Machbarkeitsstudie etwa zu Mitarbeiterwohnen sind entfallen und können entsprechend nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine wesentliche Rahmenbedingung der Planungsaufgabe besteht darin, den Neubau parallel zum laufendenBetrieb des bestehenden Klinikums zu errichten. Um diese Anforderung unter Berücksichtigung der naturräumlichen und topografischen Prägung zu erfüllen, besteht das Erfordernis, hier in u.a. planungsrechtlich heute gesicherte Parkanlagen und andere Bereiche einzugreifen. Das bedeutet, es werden auch Flächen überplant werden müssen, die bislang nicht als Bauflächen festgesetzt sind. Durch die gewählte Anordnung der Volumina und den Rückbau von Bestandsgebäuden sollen jedoch zugleich neue Freiflächen geschaffen werden, die in Teilbereichen renaturiert und naturnahgestaltet werden sollen, um so Antworten zur Kompensation und Verlagerung dieser Funktionen und Schutzgüter aufzeigen.
Der Wettbewerb wird als einphasiger interdisziplinärer Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als einphasiger nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2015“ (RPW 2015) und anschließendem Verhandlungsfahren nach VgV ohne Teilnahmewettbewerb ausgelobt.
Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden zehn Teilnehmende aufgefordert. Drei Teilnehmende wurdenvorab bestimmt („gesetzt“), sieben weitere Teilnehmende werden im Rahmen eines offenen Teilnahmewettbewerbsermittelt.
Die Teilnehmenden bilden interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften und erbringen im Rahmen des Wettbewerbs (Teil)-Generalplanungsleistungen, welche die folgenden Fachplanerleistungen umfassen:Städtebau, Hochbau, Tragwerksplanung, Freiraumplanung, Leistungen für Verkehrsanlagen, Bauphysik (Wärmeschutz u. Energiebilanzierung) sowie Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz.
Der Auslobungstext des Verfahrens mit einer Beschreibung der örtlichen Rahmenbedingungen, der Wettbewerbsaufgabe und der Verfahrensbedingungen wurde in den vergangenen Wochen mit dem Bezirksamt Bergedorf und den zu beteiligenden Hamburger Fachbehörden (u.a. der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) abgestimmt und liegt dieser Drucksache als Anlage bei. Bei dem anhängenden Auslobungstext handelt es sich allerdings noch nicht um einen final abgestimmten Stand. Das entsprechende Einvernehmen mit dem Bezirksamt ist noch nicht hergestellt, da einige Punkte noch nicht abschließend abgestimmt sind und noch nicht alle notwendigen Gutachten vorliegen. Insofern wirdder Stadtentwicklungsausschuss um eine Zustimmung vorbehaltlich noch vorzunehmender Anpassungen bzw. Änderungen gebeten. In der Sitzung erfolgt eine Präsentation der wesentlichen Eckpunkte des Verfahrens durch das wettbewerbsbetreuende Büro phase eins.
Die Parteien werden gebeten, ihre Vertreter:innen für das Verfahren (Sachpreisrichter:innen und stellvertretende Sachpreisrichter:innen) im Rahmen der Sitzung am 04.12.2024 zu benennen.
Die Preisrichter:innenvorbesprechung ist für den 07.01.2025 (nachmittags) geplant; die weiteren Verfahrenstermine werden noch abgestimmt.
Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 96
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.01.2024 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Lohbrügge 96 beschlossen. Infolgedessen fand im März 2024 die Grobabstimmung statt.
Die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes soll auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses bzw. der anschließenden Funktionsplanung erfolgen.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind die fachplanungsrechtlichen Belange (u.a. Erschließung, Städtebau, Freiraum, Naturschutz, Luftverkehr etc.) vertieft mit den betroffenen Fachdienststellen abzustimmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung des Wettbewerbs auf Grundlage des anliegenden Auslobungstextes (vorbehaltlich noch vorzunehmender Änderungen) zu und beauftragt die Bezirksamtsleiterin, den Ausschuss zu gegebener Zeit mit den Ergebnissen des Wettbewerbs und den weiteren Schritten im Bebauungsplanverfahren zu befassen.
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