Neubau des BG Klinikums Hamburg am Standort Bergedorfer Straße 10 hier: Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Lohbrügge 96
Letzte Beratung: 10.01.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Das BG Klinikum Hamburg am Standort Bergedorfer Straße 10 in Hamburg-Lohbrügge ist eine von neun Akutkliniken der Unternehmensgruppe BG Kliniken. Mit einer Notaufnahme, einem vor Ort stationierten Notarztwagen und einem Rettungshubschrauber nimmt es eine wichtige Position bei der Akutversorgung von Unfallopfern und schwerverletzten Patientinnen und Patienten aus dem gesamten norddeutschen Raum ein.
Im BG Klinikum Hamburg sind Zentren für Querschnittlähmungen, Brandverletzungen und Rehabilitation ansässig. Weitere Spezialgebiete des Klinikums sind u.a. die septische Chirurgie und die Neurotraumatologie.
Das BG Klinikum Hamburg wurde im Jahr 1959 als Unfallnachbehandlungskrankenhaus Hamburg mit 240 Planbetten eröffnet. Im Laufe der Jahre wurden verschiedene bauliche Veränderungen vorgenommen, so insbesondere im Rahmen des Modernisierungsprojekts „Zielplanung 2000“ ab Mitte der 1980er Jahre (u.a. Bau eines neuen Bettenhauses und Schaffung weiterer Untersuchungs-, Operations- und Pflegeräume). Heute verfügt das Klinikum über insgesamt etwa 730 Planbetten.
Nachdem die Akutmedizin jahrzehntelang im Vordergrund stand, liegt der Fokus der Klinik heute insbesondere auf dem Bereich Rehabilitation.
Das BG Klinikum Hamburg erfüllt einen Versorgungsauftrag für die Gesamtbevölkerung. Die Gesellschafter des Klinikums sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und neun Unfallkassen.
Status Quo und Grundsatzbeschluss Neubau
Mit Blick auf die Weiterentwicklungen im Krankenhausbau innerhalb der vergangenen Jahre stehen der zunächst als Unfallklinik konzipierten Einrichtung weitere Veränderungen bevor, die insbesondere aus den folgenden Gründen erforderlich werden:
- Die Unterbringung der Patientinnen und Patienten wird vom Klinikum als nicht mehr zeitgemäß beschrieben.
- Die Flächen des Klinikums sind (teils in hohem Maße) verdichtet und zugleich zergliedert.
- Die technische Infrastruktur ist offenbar veraltet und zunehmend fehleranfällig.
Da die notwendigen Erneuerungen nicht in den Bestandsgebäuden abgebildet werden können, hat die Unternehmensgruppe BG Kliniken den Neubau des BG Klinikums Hamburg beschlossen. Hierüber wurde die Öffentlichkeit im Dezember 2021 informiert.
Das Ergebnis einer Bedarfsanalyse sieht für den Neubau ca. 750 Planbetten vor, die verschiedenen Abteilungen zugeordnet werden. Hinzu kommen Flächen für Diagnostik und Therapie, Allgemeine Dienste (z.B. Cafeteria, Personalräume), Krankenhausmanagement, Ver- und Entsorgung sowie Forschung, Lehre und Ausbildung. Des Weiteren sind Flächen für den ruhenden Verkehr (PKW-Stellplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher) und ggf. ergänzende Funktionen (z.B. Medizinisches Versorgungszentrum mit ambulanten Funktionen, Sanitätshaus, Apotheke) zu berücksichtigen.
Mit dem Grundsatzbeschluss eines Neubaus wird seitens der Unternehmensgruppe BG Kliniken einerseits das Ziel verfolgt, die genannten Flächen und Funktionen abzubilden. Zudem soll der Neubau auf die folgenden Innovationsfelder reagieren und diese integrieren:
- Medizinische Leistungsfähigkeit (Virtual Reality, KI / Assistenzsysteme)
- Gesundheitsförderndes Umfeld („Healing Architecture“, organische Bauweise)
- Unterstützungs- / Ablaufprozesse (Integrierte Warenlogistik, Automatisierung / Robotik)
- Nachhaltigkeit („Green Hospital“, Energieversorgung / Baumaterialien)
Machbarkeitsuntersuchung (2020/21)
In den Jahren 2020/21 wurde zunächst eine Machbarkeitsuntersuchung für den Neubau durchgeführt. Im Zuge der Untersuchung wurden verschiedene Standortvarianten analysiert und bewertet – zum einen auf der Fläche des Innovationsparks Bergedorf (Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99), zum anderen auf dem bestehenden Klinikgelände an der Bergedorfer Straße 10. Als Vorzugsvariante wurde ein Neubau am Standort Bergedorfer Straße 10 ermittelt und zur weiteren Betrachtung empfohlen.
Die Entscheidung für eine Entwicklung am Standort Bergedorfer Straße 10 wurde mit der Pressemitteilung über den Beschluss eines Neubaus im Dezember 2021 kommuniziert.
Planerische Vorabstimmungen (2022 bis voraussichtlich Sommer 2024)
Zur Findung eines passenden Baufeldes am Standort Bergedorfer Straße 10 werden seit 2022 eine erweiterte Grundlagenermittlung und planerische Vorabstimmungen unter Beteiligung des Bezirksamtes Bergedorf und des Oberbaudirektors durchgeführt. Im Rahmen der Vorabstimmungen werden verschiedene städtebauliche Dispositionen und Nutzungsverteilungen auf dem Gelände untersucht und erörtert.
Als wesentliche Rahmenbedingung hierbei gilt es, den Neubau redundant zum bestehenden Klinikkomplex und im laufenden Betrieb zu errichten. Dies ist erforderlich, um durchgängig die ärztliche Versorgung im o.g. Leistungsspektrum im Hamburger und teils norddeutschen Raum aufrecht zu erhalten.
Aufgrund des Erfordernisses, parallel zum laufenden Betrieb ein neues funktionsfähiges Krankenhaus zu errichten und weiteren Anforderungen zu genügen, ist ein Ergebnis bisheriger Abstimmungen, dass z.T. Flächen überplant werden, die bislang nicht als Bauflächen festgesetzt sind. Durch die angestrebte Konzentration der Baumasse können jedoch im Gegenzug Bestandsgebäude z.T. zurückgebaut und die entstehenden Freiflächen wieder naturnah gestaltet werden.
Als ein weiterer Aspekt wird der Erhalt und Umbau von Teilen des Bestands untersucht („Graue Energie“): zurzeit wird u.a. die Nutzung für Teile des Reha-Bereichs geprüft.
Mit dem Abschluss der Vorabstimmungen im Sommer 2024 soll ein Baufeld für den Neubau als Grundlage für die weitere Planung festgelegt werden.
Untersuchungs- und Abstimmungserfordernisse
Sowohl im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung als auch im Zuge der planerischen Vorabstimmungen wurden für das Neubauvorhaben umfangreiche Untersuchungs- und Abstimmungserfordernisse identifiziert und benannt, so unter anderem
- Naturschutzfachliche Auseinandersetzung mit den umgebenden Schutzgebieten und -bereichen (u.a. Biotopflächen, Waldflächen)
- Untersuchung von Lärmschutzaspekten (Hubschrauberlärm, Verkehrslärm Bergedorfer Straße, Lärm Gewerbegebiet Osterrade)
- Auseinandersetzung mit verkehrlichen Belangen:
- Anbindung an die Bergedorfer Straße und Verkehrsführung auf dem Grundstück
- Luftverkehr (Hubschrauberanflug/-abflug)
- Nach-/Umnutzung der Bestandsbebauung („Graue Energie“)
- Entwicklung des Mitarbeiterwohnens
- Klärung von Grundstücksbedarfen (ggf. Flächenankauf, Flächentausch)
Die genannten Aspekte (und weitere) sind in Vorbereitung der weiteren Planungsschritte und Verfahren vertieft zu untersuchen und zu klären. Hierzu steht das BG Klinikum im engen Austausch mit dem Bezirksamt Bergedorf sowie mit Fachbehörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange. Darüber hinaus sind entsprechend qualifizierte Planungsbüros und Fachgutachter beauftragt und eingebunden.
Hochbaulich-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren
Im 4. Quartal 2023 wurde seitens der Unternehmensgruppe BG Kliniken entschieden, ein konkurrierendes Verfahren durchzuführen, um anhand verschiedener Optionen die optimale bauliche Lösung für den Neubau zu ermitteln. Das konkurrierende Verfahren soll als zweiphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgerichtet werden.
In der 1. Phase des Wettbewerbs sollen die Verteilung der Volumina innerhalb des zuvor festgelegten Baufeldes untersucht und wesentliche Aussagen zur Erschließung und Nutzungsverteilung dargestellt werden. Darüber hinaus sind Grundzüge der Freiflächenplanung, der Haustechnik und des Tragwerks aufzuzeigen und Aussagen zur Bildung von Bauabschnitten zu treffen. Die 1. Phase ist als „kooperative Phase“ geplant, d.h. mit Zwischenpräsentation und anschließendem Briefing der teilnehmenden Büros.
In der 2. Phase des Wettbewerbs sollen die Entwürfe detailliert ausgearbeitet und anhand von Grundrissen, Schnitten und Ansichten dargestellt werden.
Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 96
Das Gelände des BG Klinikums liegt im Geltungsbereich der bestehenden Bebauungspläne Lohbrügge 84 und Lohbrügge 76. Diese setzen Flächen für den Gemeinbedarf, private Grünflächen, eine öffentliche Parkanlage, Flächen für Wald und Straßenverkehrsflächen fest.
Da im Zuge der Neubaumaßnahme z.T. Flächen überplant werden müssen, die bislang nicht als Bauflächen festgesetzt sind, und an anderer Stelle voraussichtlich neue Frei- und Grünflächen durch den (Teil-) Rückbau von Bestandsgebäuden entstehen, sind geänderte Festsetzungen bzw. Flächenabgrenzungen und damit die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Klinikgelände erforderlich. Ggf. ist auch eine Fläche östlich des Klinikgeländes mit dem Bebauungsplanverfahren zu bearbeiten, die heute als Hundeübungsplatz genutzt wird.
Zur Neuaufstellung des Bebauungsplans soll das Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 96 durchgeführt werden. Hierfür wurde zunächst ein vorläufiger Geltungsbereich definiert (siehe Anlage). Dieser umfasst die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Lohbrügge 84 und Lohbrügge 76 sowie den Teilbebauungsplan 611.
Weiteres Vorgehen
Das Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 96 soll – nach Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses – ab dem 1. Quartal 2024 vorbereitet und durchgeführt werden. Der hochbaulich-freiraumplanerische Wettbewerb soll vorbereitet und ab dem 3. Quartal 2024 durchgeführt werden (1. Phase). Nach Abschluss der 1. Phase des Wettbewerbs sollen die Wettbewerbsergebnisse in das Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 96 überführt und nach städtebaulichen / landschaftsplanerischen sowie naturschutzfachlichen Gesichtspunkten begutachtet werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll verifiziert und bei Bedarf angepasst werden. Parallel zum weiteren Bebauungsplanverfahren soll die 2. Phase des Wettbewerbs durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem skizzierten Vorgehen zu und beauftragt die Bezirksamtsleiterin, das Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 96 einzuleiten.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird zu gegebener Zeit mit der Auslobung des hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs und den weiteren Schritten im Bebauungsplanverfahren befasst.
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