Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.
Herr Panz stellt die Planungen zum Neubau des BG Klinikums anhand einer Präsentation vor.
Herr Emrich befürwortet die Sicherung des Klinikums in Boberg und unterstreicht, dass seine Fraktion Planrecht so schaffen wolle, dass das Krankenhaus zukunftssicher agieren könne. Er fragt, inwiefern bereits jetzt künftige Reserveflächen für eine spätere Erweiterung ausgewiesen werden.
Herr Panz erklärt, dass ein Bebauungsplan nur festsetzen könne, was tatsächlich begründet ist, also fundiert benötigt werde. Im Moment gehe das BG-Klinikum von einem Bedarf von 754 Betten aus. Die angestrebte Bruttogeschossfläche aus Bestand und Neubau stelle eine deutliche Erweiterung dar und beinhalte daher auch gewisse Reserven für eine Weiterentwicklung der Raum- und Funktionsplanung. Dieser Aspekt solle zudem Aufgabenbestandteil des Wettbewerbsverfahrens sein und kann im Bebauungsplanverfahren weiter konkretisiert werden.
Herr Krohn möchte wissen, ob man mit der skizzierten Vergrößerung des Klinikums auskommen werde.
Herr Panz bestätigt dies und erklärt, dass das Wettbewerbsverfahren im Einklang mit den Bedarfen des BG-Klinikums so dargestellt werde, dass die zu erwartenden Flächenbedarfe abgebildet werden können.
Herr Rosinski ergänzt, dass man hier von einem modernen Klinikbau spreche, der heutzutage anders organsiert sei und Synergien nutze, woraus ein effizienteres Raumprogramm resultiere. Bezirksamt und BG Klinikum gehen davon aus, dass die dargestellte Fläche ausreichend sei und alle Bedarfe abgebildet werden können.
Frau Petersen-Griem befürwortet die Planung und den Verbleib des Klinikums in Bergedorf. Sie fragt, ob es richtig sei, dass man versuche Bestandsgebäude zu erhalten bzw. einer anderen Nutzung zuzuführen. Die Idee, den Wohnungsbau im Sinne der Belegschaft auszuweiten, befürwortet sie.
Herr Panz bestätigt das Bestreben bestimmte Gebäude zu erhalten („Graue Energie“, Kostenaspekt) und das Thema Mitarbeiterwohnen zu bearbeiten - also die Funktion zu erhalten bzw. auszubauen. Beide Themen sollen inhaltlich im Wettbewerbsverfahren bearbeitet werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Panz stellt die Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Frau Petersen-Griem befürwortet die Überarbeitungen des Wettbewerbsentwurfs. Sie möchte wissen, wie sich die Höhenänderungen auf die Verschattung, insbesondere des Innenhofs, auswirken.
Herr Panz erklärt, dass Erkenntnisse auf einer Verschattungsstudie zwar noch nicht vorliegen, sich die Erhöhung durch die Lage im nördlichen Bereich jedoch kaum auswirke werde bzw. sogar eine Verbesserung darstelle, da im südlichen Gebäudebereich Höhe zurückgenommen werde. Man gehe nicht davon aus, dass die Verschattungsstudie besondere Probleme aufwerfen werde. Mit Grundrissen könne voraussichtlich regiert werden. Gegenüber dem Status quo mit Parkhaus sei der Abstand zur Bestandsbebauung Chrysanderstraße künftig größer und die auf den Garagenebenen angeordnete Freifläche werde mit Blick auf die Citylage nicht von besonders vielen Geschossen umrahmt.
Frau Jacobsen lobt die Überarbeitungen als smarte Lösung, gerade bezüglich der Integration einer Quartiersgarage, die eine gute Erreichbarkeit bei gleichzeitig attraktivem Straßenraum ermögliche. Die Gestaltung begrüßt sie und fragt im Weiteren nach dem Sachstand zur Baugrube des ehemaligen Karstadtgebäudes am Bergedorfer Markt.
Herr Panz und Herr Rosinski erklären, dass voraussichtlich in Kürze mit der Bauleitplanung für den Bergedorfer Markt begonnen werde und der aktuelle Sachstand zeitnah im Ausschuss vorgestellt werde.
Herr Capeletti lobt den vorgestellten Entwurf sowie die Erhöhung der Parkplatzanzahl. Er möchte wissen, inwieweit diese Stellplätze für die Öffentlichkeit zugänglich sein werden.
Herr Panz erklärt, dass auf dem Grundstück Baulasten liegen. Die Quartiersgarage werde Mietern, Baulastnehmern und Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Herr Tsoupas bestätigt dies: Die Quartiersgarage werde grundsätzlich auch für eine öffentliche Nutzung konzipiert.
Herr Capeletti gibt zu bedenken, dass die Stellplätze auch vermietet werden könnten. Er bekräftigt, dass Parkraum für die Besucher des östlichen Sachsentors benötigt werde und spricht sich für eine verbindliche Festsetzung von öffentlichen Stellplätzen aus.
Herr Rosinski erklärt, dass Vorhabenträger und Verwaltung hier ein großes öffentliches Parkraumangebot darstellen wollen. Er unterstreicht, dass dieses Angebot auch im Kontext zum gesamten östlichen Sachsentor gesehen werde müsse und verweist auf die in der Dezembersitzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres vorgestellte Parkraumerhebung der Bergedorfer Innenstadt.
Frau Westberg befürwortet ebenfalls die Weiterentwicklungen in konzeptioneller und gestalterischer Hinsicht. Sie spricht sich für die Festsetzung verbindlicher öffentlicher Stellplatzquoten gegenüber dem Investor aus. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung hinterfragt sie die Gestaltung der gewerblichen Mieten und spricht die Möglichkeit der Umwandlung der Gewerbeeinheiten in Wohnraum an.
Herr Panz erklärt, dass bereits Baulasten auf dem Grundstück bestehen, was im Grunde bereits eine Stellplatzfestsetzung darstelle. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit der Festsetzung in einem städtebaulichen Vertrag. Außerdem erläutert er, dass das Bezirksamt bzw. die öffentliche Hand insgesamt keine Einflussmöglichkeiten auf Miethöhen von gewerblichen Flächen (Handel, Gastronomie, Büro u.ä.) habe.
Herr Capeletti berichtet, dass sich die Mitglieder des Fachausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutzes, in dessen Funktion er hier spreche, dafür ausgesprochen haben, den in der Nähe stattfindenden Wochenmarkt zu stärken. Man werde darauf achten, dass diese Festsetzungen zum Parken in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Herr Rosinski bestätigt, dass dies auch im Sinne der Verwaltung sei.
Herr Jarchow verweist ebenfalls auf das Analyseergebnis der Parkraumerhebung, das teilweise sogar ein Überangebot an Stellplätzen ausweise.
Herr Krohn erklärt, dass das Stellplatzangebot aus Sicht der AfD zu niedrig sei und zu Lasten von Fahrradstellplätzen ausgeweitet werden könnte. Er fragt nach dem Stellplatzschlüssel für die Mieter.
Herr Panz erklärt, dass dieser noch nicht festgelegt sei.
Frau Schindler bezeichnet den Entwurf ebenfalls als gelungen. Sie fragt nach den nächsten Schritten.
Herr Panz erklärt, dass laufend an den technischen Themen für die Bebauungsplanung und die Funktionsplanung weitergearbeitet werde und diese mit der Planung der öffentlichen Räume verzahnt werden. Danach werde das Bebauungsplanverfahren formell eingeleitet.
Herr Jarchow schließt sich den positiven Stellungnahmen zur Weiterentwicklung der städtebaulichen und funktionalen Konzeption und der Gestaltung der Gebäude an und unterstreicht die Bedeutung des Projekts als wesentlicher Baustein für die Bergedorfer Innenstadtentwicklung.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Rosinski stellt den Projektstand kurz vor.
Herr Froh erklärt, er vermisse den Abschnitt zwischen dem Zugang zum Schloss und der Alten Holstenstraße in der Darstellung. Er fragt, ob die Idee, die Schlossstraße auf dieser Höhe als Sackgasse zu gestalten, weiterhin verfolgt werde.
Herr Rosinski erklärt, dass im städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb zur Ecke Vinhagenweg / Bergedorfer Schloßstraße kein Auftragsversprechen für die Freiraumgestaltung gegeben war und der Wettbewerb entsprechend offengehalten worden sei. Die Auftragsvergabe für den Straßen- und Freiraum knüpfe hieran ebenso wie auch an das noch zu jurierende Wettbewerbsergebnis zur Alten Holstenstraße.
Herr Heilmann fragt, ob für den Betrachtungsraum auch ein freiraumplanerischer Wettbewerb geplant sei.
Herr Rosinski erklärt, dass die bestehenden Ideen aus den unterschiedlichen Verfahren die Grundlage für die Auftragsvergabe bildeten und in diesem Fall kein gesonderter freiraumplanerischer Wettbewerb angedacht sei.
Herr Reumann fragt, ob es Bestandteil der Überlegungen sei, den Radweg zwischen Vinhagenweg und Alter Holstenstraße in beide Richtungen auszubauen.
Herr Panz erklärt, dass beabsichtigt sei, dort einen gegenläufigen Radverkehr zu organisieren und dies Teil der Planungsaufgabe sei. Ziel sei es, die Verkehrsarten so dazustellen, dass sowohl Fuß- und Rad-, Pkw- als auch Lieferverkehr gut funktionieren.
Herr Rosinski verweist auf das bestehende Radwegekonzept, das hier auch miteinfließen werde.
Frau Schindler spricht die Treppenanlage zur Anbindung an den Reinbeker Weg an und fragt, ob diese nicht mitbetrachtet werden solle.
Herr Rosinski bestätigt, diese Wegeverbindung miteinzubeziehen.
Herr Jarchow möchte wissen, wie der im Betrachtungsraum der in der Präsentation blau dargestellte Bereich (Sachsentor, Bergedorfer Markt und Kaiser-Wilhelm-Platz) einbezogen werde.
Herr Rosinski und Herr Panz erklären, dass die dargestellten Wegebeziehungen bzw. Verknüpfungen hinsichtlich Barrierefreiheit, Sicherheit etc. in die Konzeption einzubeziehen seien.
Frau Petersen-Griem betont, dass es auch um die Erhöhung der Aufenthaltsqualität gehe.
Herr Rosinski erklärt, dass Ziel der Aufgabenstellung sei, den Spagat zwischen der angestrebten Funktion der Wege und den Themen Aufenthaltsqualität und Nachhaltigkeit zu schaffen.
Frau Jacobsen spricht die Möglichkeit des Einbezugs des Schloßgrabens oder die Aktivierung alter Wasserläufe an.
Herr Rosinski erklärt, dass es Wettbewerbsergebnisse gab, die eine Schloßgrabenverlängerung betrachtet haben. Hier müsse man sehen, was gestaltbar sei und wie sich daraufhin die Erhaltung und Pflege darstellt.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Panz stellt den aktuellen Sachstand anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Frau Westberg befürwortet den vorgestellten Sachstand und stellt den gefundenen Kompromiss mit der Bürgerinitiative positiv heraus.
Frau Petersen-Griem findet die Planungen grundsätzlich auch sehr gelungen, hat jedoch angesichts der Vielzahl von Gewerbeflächen Zweifel, ob Planung und Bedarfe noch miteinander vereinbar seien.
Herr Panz erklärt, dass ohne Gewerbe ein monostrukturiertes Wohnquartier in der Innenstadt entstünde. Von den 15.000 m2 Gewerbeflächen entfielen bereits 4300 m2 auf die Stuhlrohrhallen. Dazu kommen zwei Kindertagesstätten, ein Nahversorgungsunternehmen, Coworking Spaces sowie Gastronomieeinheiten. Daher sehe man keinen Anhaltspunkt für zu viele Gewerbeflächen, zumal das Spektrum im urbanen Gebiet nach § 6a Baunutzungsverordnung entsprechend breit angelegt und somit flexibel ist (vgl. Präsentation).
Herr Noetzel fragt, ob angedacht sei, im Stuhlrohrquartier öffentliche Stellplätze anzubieten.
Herr Panz erklärt, dass zumindest die nördliche Garage öffentlich nutzbar sein werde, nicht zuletzt um den gewerblichen Nutzungen zu dienen. Er verweist auf die Parkraumerhebung für die Bergedorfer Innenstadt (Fachausschuss für Verkehr und Inneres am 12.12.2023), die eine fehlende Auslastung des dort bestehenden Parkhauses an der B5 ausweist.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Ludwig (ARGUS) stellt die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung anhand einer Präsentation vor.
Herr Reumann möchte wissen, ob es eine Kosteneinschätzung zu den Planungen gebe.
Frau Rühle und Herr Rosinski erwidern, dass der Auftrag mit dem Beschluss der Bezirksversammlung zu den Ergebnissen der Stadtwerkstadt Moorfleet klar umrissen gewesen sei - und es demnach nicht Auftrag des Gutachters ARGUS gewesen sei, eine Kostenschätzung abzugeben. Daher könne man hierzu ad hoc keine Einschätzung treffen. Man nehme den Auftrag zur Kosteneinschätzung mit und werde diese gesamthaft vorstellen.
Herr Detmer wirft auf, ob es denkbar wäre, die angedachte Verbindungsstraße zumindest als Rad- und Fußwegeverbindung darzustellen, um einfacher zur Andreas-Meyer-Straße und die dortige Buslinie zu gelangen.
Herr Froh erklärt, man solle die Verbindungstraße eher als „Entlastungsstraße“ benennen. Er betrachtet die positiven Wirkungen dieser auf Verkehrssicherheit/ Fußverkehr sowie das Wohnumfeld als wichtigste Punkte. Aus seiner Sicht mache die Verbindungstraße nur Sinn, wenn der Bereitstellungraum für die LKW des im Hafen ansässigen Unternehmens optimiert werde. Im Hinblick auf den Bau des blauen Quartiers plädiere seine Fraktion daher weiterhin für die Entlastungstraße.
Herr Schütt resümiert, dass kein grundsätzliches Verkehrsproblem an den Knotenpunkten in Moorfleet bestehe. Die Hauptproblematik in Moorfleet stelle der Schwerlastverkehr dar. Aus seiner Sicht sollte die Entlastungsstraße umgesetzt werden, um die Engpässe auf dem Moorfleeter Deich und dem Sandwisch zu verringern.
Herr Martens erklärt, die Verbindungstraße sei nicht zur allgemeinen Verkehrsentlastung Moorfleets gedacht gewesen, sondern um den Schwerlastverkehr am Moorfleeter Deich zu verringern, dessen Betrachtung ihm in der Untersuchung fehle. Er fragt, ob die Verkehrserhebung vor oder nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs vorgenommen wurde, da sich seitdem der Schwerlastverkehr deutlich verringert habe.
Herr Rosinski erklärt, dass sowohl der allgemeine als auch der Schwerlastverkehr betrachtet wurden. Die Zählung fand im vergangenen Jahr (2023) statt.
Frau Westberg erklärt, dass ihre Fraktion die Verbindungsstraße als nicht zwingend notwendig erachte und sieht dies durch die Untersuchungsergebnisse bestätigt. Sie spricht sich für eine gesonderte Kostenbetrachtung auch im Hinblick auf die Umweltauswirkungen aus.
Frau Lühr befürwortet die Kostenerhebung für die Verbindungsstraße. Sie fragt, welche Auswirkungen es auf die Ziele der Stadtwerkstatt Moorfleet hätte, wenn sowohl die Verbindungsstraße als auch das Gewerbegebiet nicht verwirklicht würden.
Herr Rosinski erklärt, dass auch bei Fehlen dieser Projekte, eine positive Entwicklung in der Stadtwerksatt Moorfleet aufgezeigt werde. Die weiteren Teile der Stadtwerkstatt könne man unabhängig davon entwickeln.
Herr Panz erklärt, dass die Untersuchung genau diesen Sachverhalt betrachte: Ob die Entwicklungen aus der Stadtwerkstadt auch ohne Entlastungstraße adäquat abgebildet werden können. Man könne an den anderen Aufgaben der Stadtwerkstatt weiterarbeiten und gleichzeitig weitere Entlastungsoptionen der Deichstraße betrachten.
Herr Heilmann resümiert, dass Zielstellung der Stadtwerkstatt nicht die Verbindungstraße, sondern die Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Stadtgebiet und nicht als Gewerbe war. Nun liege hier das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung vor, dass diese Verbindungsstraße nicht gebraucht werde, um das Gebiet zu entwickeln. Der zweite Punkt, die Fußwegesicherheit hänge weiterhin vom Schwerlastverkehr ab. Woraus er die Kernfrage ableite, ob bzw. wie das Unternehmen an dieser Stelle verbleiben könne. Er spricht die Möglichkeit der Verlagerung des Unternehmens als auch eine Konzentration auf den Schiffsverkehr nach der Ausbaggerung des Holzhafens an.
Herr Froh erinnert ebenfalls, dass die Stadtwerkstatt durchgeführt wurde, um an dieser Stelle eine Ausweitung von Gewerbe zu verhindern. Er erklärt, dass für das ansässige Handelsunternehmen Bestandsschutz bestehe. Er erinnert an verschiedene Verlagerungsoptionen des Schwerlastverkehrs, beispielsweise an die Spitze des Moorfleeter Deichs. Solange das Unternehmen dort ansässig sei, müsse dort aus seiner Sicht eine Entlastung erfolgen. Er schlägt vor, die Diskussion zunächst in den Fraktionen fortzusetzen.
Frau Petersen-Griem plädiert ebenfalls dafür, die Diskussion in den Faktionen weiterzuführen und die Kosteneinschätzung einfließen zu lassen.
Herr Schütt zeigt sich angesichts der Verlagerungsdiskussion eines angestammten Unternehmens entsetzt. Er bittet um eine ausführliche Diskussion der Thematik im Regionalausschuss.
Herr Rosinski schlägt vor, die ergänzende Aufstellung zu den Kosten vorzunehmen und in einer der kommenden Regionalausschusssitzungen in die Beratung zu gehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Vorschlag einvernehmlich an und nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Anlagen
TOP 6_Präsentation_Verkehrstechnische Stellungnahme Moorfleet (2103 KB)
Herr Schneede stellt die städtebauliche Erhaltungsverordnung anhand einer Präsentation vor.
Herr Dr. Dahms resümiert den Weg der Erhaltungsverordnung vom Antrag im Dezember 2022 bis zum Beschluss im Dezember 2023 und befürwortet diese ausdrücklich.
Herr Emrich verweist auf zwei gleichlautende Anträge seiner Fraktionen aus den Jahren 2019 und 2021 und bemängelt daher, dass diese hätte schneller umgesetzt werden können. Durch die Verzögerung seien drei konkrete Gebäude am Gojenbergsweg verloren gegangen und durch größere Neubebauungen ersetzt worden. Dem einen Riegel vorzuschieben, befürwortet seine Fraktion.
Frau Westberg schließt sich ihren Vorrednern an und bedankt sich.
Herr Jarchow schließt sich den Danksagungen an.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Anlagen
TOP 7_Gojenberg (1753 KB)
Frau Humburg stellt die Zwischenbilanzierung für das RISE-Fördergebiet Bergedorf-West anhand einer Präsentation vor.
Herr Külper stellt fest, dass in den vergangenen Jahren viel für Bergedorf-West erreicht wurde. Er fragt, ob die Kosten, die aktuell noch nicht ermittelbar seien, in den kommenden zwei Jahren dargestellt und in der aktuellen Gebietslaufzeit aufgenommen werden können oder ab 2025 umgesetzt müssten.
Frau Humburg erklärt, dass die Kosten eine Momentaufnahme darstellen. Man gehe davon aus, dass Maßnahmen, die jetzt im Zeit-Maßnahme-Kosten-Plan 2 (ZMKP 2) aufgenommen sind, in der nächsten Zeit konkretisiert werden und in der Laufzeit bis 2025 bewilligt bzw. in den ZMKP 1 überführt werden können.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Geisler stellt die Zwischenbilanzierung für das RISE-Fördergebiet Fördergebiet Neuallermöhe anhand einer Präsentation vor.
Frau Petersen-Griem wünscht sich bei der Erneuerung von Spielplätzen ein stärkeres Augenmerk auf Kinder mit Beeinträchtigung.
Frau Westberg bedankt sich bei allen Beteiligten und bezeichnet das Projekt als Beispiel für eine hervorragende Entwicklung in Neuallermöhe.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Anlagen
TOP 9_231208_Präsentation Zwischenbilanzierung NA_SEA (3081 KB)
Keine Wortmeldungen.
Keine Wortmeldungen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 06.12.2023 wird einvernehmlich genehmigt.