Entwicklungsvorhaben Stuhlrohrquartier - Vorstellung des aktuellen Sachstandes
Letzte Beratung: 10.01.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5
Rückblick
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bergedorf 105 wurde nach vorhergehender Abstimmung mit den bezirklichen Gremien und den Hamburgischen Trägern öffentlicher Belange
am 15.12.2008 gefasst. Nach einem Eigentümerwechsel fanden im Jahr 2016 öffentliche
(„gläserne“) Werkstätten im Rahmen eines ersten Wettbewerbsverfahrens statt. Die öffentliche Plandiskussion wurde am 10.10.2017 durchgeführt.
Mit dem Bescheid vom 05.02.2018 wurde das Zustandekommen des Bürgerbegehrens „Bergedorf stellt alles in den Schatten – für ein lebenswertes Stuhlrohrquartier“ festgestellt. Zwischen Januar und September 2018 fanden zwischen der Bürgerinitiative, den Fraktionen und der Bezirksverwaltung Verhandlungen statt, die letztlich in eine Abschlussvereinbarung mündeten.
Das Hauptziel der Bürgerinitiative war die Reduzierung der Höhe und Dichte der geplanten Bebauung des Stuhlrohrquartiers. Es wurden die folgenden wesentlichen Eckpunkte vereinbart:
Leitbild |
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Stuhlrohrhallen |
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Urbanes Gebiet |
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Höhe und Dichte |
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Stellplätze |
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Innenhöfe |
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Verkehr |
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Der in einem zweiten konkurrierenden städtebaulichen Verfahren gekürte Siegerentwurf des Büros raumwerk wurde – inklusive der Überarbeitungshinweise der Jury – am 27.09.2018 von der Bezirksversammlung Bergedorf beschlossen. Zeitgleich wurde die Abschlussvereinbarung von den damaligen Fraktionen der Bezirksversammlung, der Bürgerinitiative und der Bezirksverwaltung unterzeichnet. Die Bürgerinitiative zog daraufhin ihren Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens förmlich zurück. Auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfs von raumwerk wurden das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 105 fortgeführt und die Funktionsplanung entwickelt.
Anfang 2021 wurde ein konkurrierendes hochbauliches Qualifizierungsverfahren für fünf prägende Eckgebäude des Stuhlrohrquartiers durchgeführt. Aus dem Teilnehmerfeld wurden fünf Architekturbüros ausgewählt, die mit der weiteren Planung der fünf Gebäude betraut werden sollen. In einem Nachgespräch zum Verfahren wurden die übrigen Bauaufgaben im Quartier (Ausnahmen: Stuhlrohrhaus und Atriumgebäude) auf die fünf ausgewählten Architekturbüros verteilt.
Ende 2021 wurde ein konkurrierendes hochbauliches Qualifizierungsverfahren für die beiden großmaßstäblichen Atriumgebäude durchgeführt. Aus dem Teilnehmerfeld wurden zwei Architekturbüros ausgewählt, die mit der weiteren Planung der Gebäude betraut werden sollen.
Parallel zu den qualifizierenden Verfahren wurden der Entwurf für das Stuhlrohrhaus überarbeitet und die angrenzende Freiraumplanung vorangetrieben.
Die Funktionsplanung wurde 2021 und 2022 im Rahmen eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen dem Bezirksamt, der BUWOG, dem Denkmalschutzamt und den von der BUWOG beauftragten Fachplaner:innen (u.a. Architektur, Landschaftsarchitektur, Bebauungsplanung, Entwässerungsplanung, Verkehrsplanung, Lärmschutz) weiterentwickelt. Ebenso wurde ein Gestaltungsleitfaden erarbeitet, der als Grundlage für die weitere hochbauliche und freiraumplanerische Qualifizierung der Gebäude und Freianlagen im Stuhlrohrquartier dienen soll. Der Entwurf des Gestaltungsleitfadens wurde in Auszügen am 07.09.2022 im SEA vorgestellt. Die final mit der Oberbaudirektion und dem Bezirksamt abgestimmte Fassung ist als Anlage beigefügt.
Um die gestalterischen Zielvorstellungen für das Stuhlrohrquartier noch einmal zu erläutern fand am 06.02.2023 ein gemeinsamer Termin mit den ausgewählten Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen sowie dem Oberbaudirektor, Vertreter:innen des Bezirksamts, des Denkmalschutzamtes und der BUWOG statt.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung wurde zu gegebener Zeit mit den einzelnen Planungsschritten befasst, so am 07.10.2020 (Drucksache 21-0553), am 29.09.2021 (Drucksache 21-0553.01) und am 07.09.2022 (Drucksache 21-0553.02).
Zudem wurde der Oberbaudirektor in die Planung einbezogen – zum einen im Rahmen der konkurrierenden Verfahren, zum anderen in mehreren Abstimmungsterminen in den Jahren 2020 bis 2023.
Aktueller Sachstand
Im Jahr 2023 wurde – auf Initiative der (ehemaligen) Rechtsvertretung der Bürgerinitiative hin – die Einhaltung der Abschlussvereinbarung im Hinblick auf den aktuellen Planungsstand überprüft. In gemeinsamen Gesprächen am 03.05.2023 und am 26.06.2023 wurde der aktuelle Stand des Funktionsplans und des Bebauungsplanentwurfs seitens der Bezirksverwaltung vorgestellt und dargelegt, wie die Inhalte der Vereinbarung in der Planung umgesetzt worden sind.
An den Gesprächen teilgenommen haben – neben Vertreter:innen der Verwaltung und der Rechtsvertretung – Vertreter:innen der Grundeigentümerin BUWOG, Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative und Vertreter:innen der Fraktionen SPD, CDU, Die Grünen und Die Linke als Unterzeichner der Abschlussvereinbarung aus 2018.
Die Rechtsvertretung der Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative hat sich – nach abschließender Abstimmung mit den Vertreter:innen der Bürgerinitiative – im August 2023 mit dem präsentierten Planungsstand zum Stuhlrohrquartier einverstanden erklärt. Die Inhalte der Vereinbarung werden mit der aktuellen Planung im Wesentlichen umgesetzt. Die im Rahmen der Gespräche erörterten Abweichungen von der Vereinbarung – insbesondere die vorgesehene Organisation der Quartiersmobilität wurde weiterentwickelt – von der Rechtsvertretung der Bürgerinitiative bestätigt.
Ausblick
Die qualifizierende Planung der Hochbauten und Freianlagen durch die ausgewählten Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen soll zeitnah erfolgen und mit dem Oberbaudirektor sowie Vertreter:innen des Bezirksamts und des Denkmalschutzamtes abgestimmt werden. Eine Vorstellung im Stadtentwicklungsausschuss erfolgt zu gegebener Zeit.
Parallel soll der Bebauungsplanentwurf finalisiert und durch das Bezirksamt geprüft werden. Anschließend sollen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt sowie ein Folgekostenvertrag geschlossen werden. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung stattfinden.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleitung, die o.g. weiteren Planungsschritte durchführen zu lassen. Der Stadtentwicklungsausschuss wird zu gegebener Zeit auf Basis fortentwickelter Planungen sowie im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens befasst werden.
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