21-0553.01

Entwicklungsvorhaben Stuhlrohrquartier - Erarbeitung eines Funktionsplans und Ergebnisse der hochbaulichen Entwurfsstudie für fünf quartiersprägende Gebäude sowie Architektenverteilung im Quartier

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.09.2021
Sachverhalt

 

Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren wurde nach vorhergehender Abstimmung mit den bezirklichen Gremien und den Hamburgischen Trägern öffentlicher Belange

bereits am 15.12.2008 gefasst. Nach einem Eigentümerwechsel fanden im Jahr 2016 öffentliche („gläserne“) Werkstätten im Rahmen eines ersten Wettbewerbsverfahrens statt. Die öffentliche Plandiskussion wurde am 10.10.2017 durchgeführt.

 

Anschließend wurde der Planentwurf nach Abstimmungen und einer Vereinbarung mit

der Bürgerinitiative „Bergedorf stellt alles in den Schatten – für ein lebenswertes Stuhlrohrquartier“ im Rahmen eines konkurrierenden Gutachterverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit

geändert.

 

Im Stadtentwicklungsausschuss vom 12.08.2020 wurde die zeitnahe Präsentation

des Verfahrensstandes sowie des auf dieser Basis erarbeiteten Funktionsplans zum Entwicklungsvorhaben Stuhlrohrquartier angekündigt und im Ausschuss am 07.10.2020 entsprechend präsentiert.

 

Diese Funktionsplanung ist in diesem Jahr in einem intensiven Abstimmungsverfahren zwischen dem Bezirksamt und der BUWOG sowie den von der Buwog beauftragten Büros (u.a.

Architekten, Landschaftsarchitekten, Bebauungsplaner, Entwässerungsplaner, Verkehrsplaner,

Lärmschutzgutachter) fortentwickelt worden und mündete am 06.09.2021 in eine weitere Präsentation beim Oberbaudirektor. Auch von dort wird die vorliegende Planung befürwortet. Präsentiert wurden folgende Inhalte:

 

-          Ergebnisse der hochbaulichen Entwurfsstudie für fünf quartiersprägende Gebäude sowie Architektenverteilung im Quartier

-          Überarbeitung des Stuhlrohrhauses (Baufeld 5) und angrenzende Freiraumplanung

-          Bearbeitungsstand des Gestaltungsleitfadens

-          Ankündigung zum Workshopverfahren der Gebäude 2.1 und 3.9 (Atriumgebäude)

 

Im Rahmen der Ausschussbefassung wird der  Sachstand zum Funktionsplan im Rahmen der Präsentation vorgestellt.

 

Ferner wurden durch ein hochbauliches Entwurfsverfahren für prägende Eckgebäude 5 Architekten aus einem Teilnehmerfeld von 10 Büros ausgewählt, die Gebäudeentwürfe für besonders stadtraumwirksame Situationen entwickelt haben. Diese Architekten wurden im Weiteren auf die übrigen Bauaufgaben verteilt, um die im Verfahren entwickelte „Bergedorfer Mischung“ entwurflich umzusetzen.

 

In den nächsten Schritten werden die entwurflichen Verfahren zur Konkretisierung der Hochbauten und der Freianlagen weiter ausgearbeitet und mit dem parallel in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplanentwurf weiter harmonisiert.

 

Darauf folgend wird zu gegebener Zeit die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt sowie ein Folgekostenvertrag erarbeitet. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und ersucht die Bezirksamtsleitung, die Funktionsplanung auf dieser Grundlage fortführen zu lassen.

 

Anhänge

- Ergebnis Expertengremium