Entwicklungsvorhaben Stuhlrohrquartier - Erarbeitung eines Funktionsplans
Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren wurde nach vorhergehender Abstimmung mit den bezirklichen Gremien und den Hamburgischen Trägern öffentlicher Belange bereits am 15.12.2008 gefasst. Nach einem Eigentümerwechsel fanden im Jahr 2016 öffentliche („gläserne“) Werkstätten statt. Die öffentliche Plandiskussion wurde am 10.10.2017 durchgeführt. Anschließend wurde der Planentwurf nach Abstimmungen und einer Vereinbarung mit der Bürgerinitiative „Bergedorf stellt alles in den Schatten – für ein lebenswertes Stuhlrohrquartier“ im Rahmen eines konkurrierenden Gutachterverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit geändert. Im Stadtentwicklungsausschuss vom 12.08.2020 wurde die zeitnahe Präsentation des Verfahrensstandes sowie des auf dieser Basis entstandenen Funktionsplans zum Entwicklungsvorhaben Stuhlrohrquartier angekündigt.
Der Funktionsplan stellt die „Übersetzung“ des Wettbewerbs in vertiefende Planungen dar. Hierbei wird geprüft, ob bzw. durch welche Planungen die funktionalen Anforderungen wie Erschließung, Freiflächen, Entsorgung, Umgang mit Niederschlagswasser auf der Ebene der Bauleitplanung mit dem Entwurf vereinbart werden können. Ebenso wurden die Überarbeitungsempfehlungen des Preisgerichts umgesetzt und vielfältige weitere fachliche Aspekte der Planung weiter durchgearbeitet.
Diese Funktionsplanung ist in diesem Jahr in einem intensiven Abstimmungsverfahren zwischen dem Bezirksamt und der BUWOG sowie den von der Buwog beauftragten Büros (u.a. Architekten, Landschaftsarchitekten, Bebauungsplaner, Entwässerungsplaner, Verkehrsplaner, Lärmschutzgutachter) entwickelt worden und mündete am 26.08.2020 in eine Präsentation beim Oberbaudirektor. Auch von dort wird die vorliegende Planung befürwortet. Präsentiert wurden folgende Inhalte:
- Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes zur Baukörpersetzung
- Nutzungsmischung im Quartier
- Freiraumkonzept
- Erschließung im Quartier
- Gestaltungsleitfaden und konkurrierende Verfahren für räumliche Teilbereiche
Den Sachstand zum Funktionsplan wird Frau Moers vom Büro raumwerk als Referentin vorstellen.
In den nächsten Schritten werden die Fachgutachten weiter ausgearbeitet und ein Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Ebenso werden entwurfliche Verfahren zur Konkretisierung der Hochbauten und der Freianlagen durchgeführt und mit dem Bebauungsplanentwurf harmonisiert. Zudem wird u.a. ein Konzept für die nachhaltige Wärmeversorgung erarbeitet. Darauf folgend wird zu gegebener Zeit die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt sowie ein Folgekostenvertrag erarbeitet. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und ersucht den Bezirksamtsleiter, die Funktionsplanung auf dieser Grundlage fortführen zu lassen.
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