21-0553.02

Entwicklungsvorhaben Stuhlrohrquartier hier: Vorstellung des aktuellen Planungsstandes

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.09.2022
Sachverhalt

 

Hinweis: Die Vorstellung erfolgt anhand einer Präsentation im Ausschuss.

 

Rückblick

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bergedorf 105 wurde nach vorhergehender Abstimmung mit den bezirklichen Gremien und den Hamburgischen Trägern öffentlicher Belange bereits am 15.12.2008 gefasst. Nach einem Eigentümerwechsel fanden im Jahr 2016 öffentliche („gläserne“) Werkstätten im Rahmen eines ersten Wettbewerbsverfahrens statt. Die öffentliche Plandiskussion wurde am 10.10.2017 durchgeführt.

 

Anschließend wurde der Bebauungsplanentwurf nach Abstimmungen und einer Vereinbarung mit der Bürgerinitiative „Bergedorf stellt alles in den Schatten – für ein lebenswertes Stuhlrohrquartier“ im Rahmen eines konkurrierenden Gutachterverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit geändert.  

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 07.10.2020 (Drucksache 21-0553) wurden der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Verfahrensstand sowie der auf Basis der Ergebnisse des konkurrierenden Verfahrens erarbeitete Funktionsplan vorgestellt. Eine Vorstellung beim Oberbaudirektor fand vorab am 26.08.2020 statt.

 

Anfang 2021 wurde ein konkurrierendes hochbauliches Qualifizierungsverfahren für fünf prägende Eckgebäude des Stuhlrohrquartiers durchgeführt. Aus dem Teilnehmerfeld wurden fünf Architekturbüros ausgewählt, die mit der weiteren Planung der fünf Gebäude betraut werden sollen. In einem Nachgespräch zum Verfahren wurden die übrigen Bauaufgaben im Quartier (Ausnahmen: Stuhlrohrhaus und Atriumgebäude) auf die fünf ausgewählten Architekturbüros verteilt.

 

Die Ergebnisse des hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens sowie die geplante Verteilung der übrigen Bauaufgaben auf die Architekturbüros wurden im Stadtentwicklungsausschuss am 29.09.2021 (Drucksache 21-0553.01) vorgestellt. Weiterhin wurden die Überarbeitung des Stuhlrohrhauses mit angrenzender Freiraumplanung und der aktuelle Bearbeitungsstand des Gestaltungsleitfadens präsentiert und ein konkurrierendes hochbauliches Qualifizierungsverfahren für die beiden Atriumgebäude angekündigt. Eine Vorstellung beim Oberbaudirektor fand vorab am 06.09.2021 statt.

 

Aktueller Sachstand

Das hochbauliche Qualifizierungsverfahren für die beiden Atriumgebäude wurde Ende 2021 durchgeführt. Aus dem Teilnehmerfeld wurden zwei Architekturbüros ausgewählt, die mit der weiteren Planung der Gebäude betraut werden sollen.

 

Die Funktionsplanung wurde 2021 und 2022 im Rahmen eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen dem Bezirksamt, der BUWOG, dem Denkmalschutzamt und den von der BUWOG beauftragten Fachplaner:innen (u.a. Architektur, Landschaftsarchitektur, Bebauungsplanung, Entwässerungsplanung, Verkehrsplanung, Lärmschutz) weiterentwickelt. Ebenso wurde ein Gestaltungsleitfaden erarbeitet, der als Grundlage für die weitere hochbauliche und freiraumplanerische Qualifizierung der Gebäude und Freianlagen im Stuhlrohrquartier dienen soll.

 

Im Rahmen der Ausschussbefassung am 07.09.2022 sollen die Ergebnisse des hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens für die beiden Atriumgebäude, der aktuelle Funktionsplan mit Freiraumplanung und Aussagen zur Anlieferung der Stuhlrohrhallen sowie der erarbeitete Gestaltungsleitfaden vorgestellt werden.

 

Ausblick

Eine Vorstellung des aktuellen Planungsstandes beim Oberbaudirektor soll im Herbst 2022 stattfinden. Weiterhin soll mit den ausgewählten Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen (vgl. SEA 29.09.2021) unter Einbeziehung von Vertreter:innen des Bezirksamts, des Denkmalschutzamtes und der BUWOG sowie dem Oberbaudirektor die Erarbeitung der Vorentwürfe für die weiteren Gebäude gestartet werden. Im Rahmen dieses Termins sollen die gestalterischen Zielvorstellungen für das Stuhlrohrquartier erläutert werden. Anschließend soll die qualifizierende Planung der Hochbauten und Freianlagen durch die Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen erfolgen und mit den o.g. Beteiligten abgestimmt werden. Eine Vorstellung im Stadtentwicklungsausschuss erfolgt zu gegebener Zeit.

 

Parallel soll der Bebauungsplanentwurf finalisiert und durch das Bezirksamt geprüft werden. Anschließend sollen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt sowie ein Folgekostenvertrag geschlossen werden. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung stattfinden.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleitung, die o.g. weiteren Planungsschritte durchführen zu lassen. Der Stadtentwicklungsausschuss wird zu gegebener Zeit auf Basis fortentwickelter Planungen sowie im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens befasst werden.

 

Anhänge

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