Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.
Herr Panz stellt den aktuellen Planungsstand anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Emrich befürwortet das Vorhaben. Er möchte wissen, wann mit den ersten Bauarbeiten zu rechnen sei.
Herr Panz führt aus, dass der Bebauungsplanentwurf, sollten die Prüfung der angeforderten Fachgutachten sowie die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zügig vonstattengehen, voraussichtlich 2023 abgeschlossen werden könne.
Frau Weiß erklärt, dass man, sollte man planmäßig durch die laufenden Verfahren kommen, bereits im Herbst 2023 mit den bauvorbereitenden Maßnahmen beginnen könne. Der tatsächliche Baubeginn einzelner Baufelder werde möglichst bald danach erfolgen.
Frau Petersen-Griem befürwortet das Vorhaben. Sie fragt, ob nur die Innenhöfe oder auch die außerhalb liegenden Flächen begrünt werden sollen. Außerdem stellt sie fest, dass die Lichthöfe zwischen den Gebäuden sehr schmal zu sein scheinen und fragt, ob diese auch dem Aufenthalt dienen sollen.
Herr Panz führt aus, dass das Areal bisher fast vollständig versiegelt ist und durch das Vorhaben deutlich mehr Grün geschaffen werde. In den Innenhöfen werden intensivbegrünte Flächen auf den darunterliegenden Tiefgaragen geschaffen. Die Lichthöfe der beiden so genannten Atriumsgebäude dienen als Aufenthaltsmöglichkeit und der nachbarschaftlichen Kommunikation. Anhand der Pläne erläutert Herr Panz u.a. die erforderlichen Feuerwehrumfahrten und deren Versiegelung an der Grenze zu begrünten Vorgärten.
Frau Weiß und Herr Rosinski bestätigen ebenfalls, dass sich der Biotopflächenfaktor im Gesamtquartier deutlich verbessern werde. Es werde eine Mischung aus intensiver und extensiver Begrünung und diversen grünen Inseln geschaffen.
Frau Petersen-Griem fragt, ob auf den Dächern Begrünung und Solaranlagen verbunden werden, was Frau Weiß bestätigt.
Frau Westberg fragt, ob auf den Dächern Retentionsflächen vorgesehen seien.
Herr Panz teilt mit, dass sich die Gebäudeplanung in einem Vorentwurfsstadium befindet und es begrünte Dächer geben werde. Inwieweit diese ein Stauvolumen vorhalten sei noch nicht festgelegt. Die Untersuchungen zum Bebauungsplanverfahren schließen das Retentionsvermögen begrünter Innenhöfe und Dächer mit ein, sehen aber auch ein Speichervolumen unter der Erde vor.
Herr Froh fragt, ob nun mit der Realisierung des Weges zu den Glasbläserhöfen unter der Sander Damm-Brücke begonnen werden könne.
Herr Rosinski signalisiert, dass zunächst das Bebauungsplanverfahren auf dem Areal abgeschlossen werden müsse, bevor mit der Realisierung begonnen werden könne.
Frau Schindler stellt die Bedeutung der Freiraumgestaltung heraus und fragt, ob geplant sei diese im Ausschuss vorzustellen.
Herr Panz bestätigt dies.
Herr Dr. Dahms erinnert an die Bodenverunreinigungen des Areals aufgrund der historischen industriellen Nutzung. Er fragt, ob Bodenuntersuchungen vorgenommen wurden.
Herr Panz führt aus, dass in den Bereichen, in denen Erdaufbringungen oder Tiefgaragen geplant werden, ein Bodenaustausch stattfinden werde. Dies werde wahrscheinlich auch in anderen Bereichen der Fall sein. Genau werde man dies beurteilen können, wenn die aktuellen Gebäude abgerissen sind.
Herr Wittmann ergänzt, dass eine orientierende Untersuchung zum Boden sowie eine orientierende Schadstoffuntersuchung durchgeführt wurden. Alle Gutachten und Gutachtenerfordernisse werden im Rahmen der Trägerbeteiligung betrachtet und ausgewertet. Das Ergebnis wird in die Begründung zum Bebauungsplan eingehen.
Frau Lühr fragt, ob die Richtwerte für die Planung von Grün- und Freiflächen, bspw. in Bezug auf die Wohnungsnähe von Parkanlagen, in den Planungen berücksichtigt wurden.
Herr Stitz zeigt die Planungen der Grün- und Freiflächen anhand der Präsentation auf. Er kündigt an, die Einhaltung der quantitativen Vorgaben im Rahmen der späteren Vorstellung der Freiraumplanung darzustellen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Herr Panz stellt das Wohnungsbauvorhaben anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Emrich befürwortet grundsätzlich das Bauvorhaben. Kritisch sieht er die Stellplatzplanung, die aus seiner Sicht mit einer Quote 0,35 zu niedrig ausfalle. Er bittet den Eigentümer, dies nochmals zu überdenken und gegebenenfalls eine Ausbaureserve für die Tiefgarargen unter den neuen Gebäuden ins Blickfeld zu nehmen.
Herr Rosinski berichtet, dass die Stellplatzthematik eingehend diskutiert und geprüft wurde. Zum einen ist die d.i.i. im Rahmen der Planungen mit den Bewohnern in den Dialog getreten, zum anderen wurde die Auslastung der Bestandsstellplätze untersucht. Er signalisiert, den Hinweis von Herrn Emrich mitzunehmen und mit dem Eigentümer nochmals zu diskutieren.
Herr Schreier berichtet, dass die Entwicklung der PKW-Zulassungen sowie die grundsätzlichen gesellschaftlichen Entwicklungen in Bergedorf/ Hamburg einen Rückgang der PKW-Nutzung indizieren. Die Begutachtung der aktuellen Parkplatzsituation habe gezeigt, dass die bestehenden Stellplätze nicht vollumfänglich genutzt werden. Die Erfahrung der d.i.i. zeige zudem, dass ein gutes Mobilitätskonzept, wie hier vorgestellt, zur Kompensation beitrage.
Frau Westberg befürwortet das Bauvorhaben. Sie möchte wissen, ob eine Begrünung der Dächer und ggf. Retentionsflächen auf diesen vorgesehen seien.
Herr Schreier berichtet, dass Gründächer als auch Retentionsflächen auf diesen geplant seien. Zusätzlich plane man Retentionsflächen auf den Grünanlagen.
Frau Lühr befürwortet das Vorhaben sowie ausdrücklich das Mobilitätskonzept. Sie fragt, ob auch Photovoltaikanlagen auf den Dächern geplant seien.
Herr Schreier erklärt, dass die Dächer für Photovoltaikanlagen vorbereitet werden, also
„PV-ready“ sein werden. Für die Photovoltaikanlagen selbst werden externe Betreiber eingesetzt.
Herr Panz verweist in diesem Zusammenhang auf die in Hamburg ab 2023 bestehende PV-Pflicht auf Neubauten.
Frau Jacobsen befürwortet das Bauvorhaben sowie die Sanierung des Altbestandes. Sie fragt, inwieweit man die zukünftige Sozialstruktur der Gebäude betrachtet habe. Sie spricht eine mögliche Diskrepanz zwischen den Bestandsmietern und den Mietern der neuen Gebäude an. Außerdem drückt sie ihre Sorge darüber aus, dass sich die Stellplatzsituation vor allem für Familien schwierig gestalten werde und, dass durch das Vorhaben der Parkdruck in den anliegenden Vierteln steige.
Bezüglich der Sozialstruktur verweist Herr Schreier auf die Sozialcharta der d.i.i. Diese gebe vor, dass Bauprojekte grundsätzlich sozialverträglich gebaut, modernisiert und saniert werden. Die Sanierung der Bestandsgebäude des Lindwurms werde so erfolgen, dass sich die jetzigen Mieter weiterhin wohl fühlen. Er verweist auf die Quote von 33 Prozent geförderter Wohnungen. Die vorgestellten Konzepte beinhalten eine deutliche Aufwertung des Quartiers für die jetzigen Bewohner, als auch ein gutes Angebot für neue Bewohner.
Frau Rogalski-Beeck befürwortet das Vorhaben. Sie drückt ihre Besorgnis darüber aus, dass die Mieten im Bestandsgebäude durch die Sanierung steigen und somit womöglich eine Verdrängung der Altmieter erfolgt. Sie berichtet, dass der Parkdruck bereits heute, auch in den anliegenden Straßen, sehr hoch sei.
Herr Schreier berichtet kurz über die geplanten Sanierungsmaßnahmen. Er führt aus, dass Mieterhöhungen über die Sozialcharta gedeckelt sind. Er bekräftigt, dass man bei etwaigen Problemen mit den Mietern gemeinsam eine Lösung finden werde und, dass die d.i.i. nicht daran interessiert sei, die Bestandmieter zu benachteiligen.
Herr Krohn kritisiert die Stellplatzplanungen und kündigt an, dem Projekt so nicht zustimmen zu können.
Herr Froh weist bezüglich der Stellplatzproblematik beispielhaft auf das Wohnquartier am Gleisdreieck, wo ein Stellplatzschlüssel von 0,35 besteht und ein erheblicher Parkdruck in die angrenzenden Straßen beobachtbar sei. Er bittet darum, die Parkplatzplanung nochmals zu überdenken.
Herr Schütze befürwortet das Vorhaben und schließt sich bezüglich der Parkplatzthematik seinen Vorrednern an.
Frau Westberg weist beispielhaft auf ein Neubauvorhaben in der Saarlandstraße hin, das ohne PKW-Stellplätze auskomme. Die zukünftigen Mieter wurden hier vorab informiert. Sie stellt die Bedeutung von Carsharing-Angeboten vor Ort heraus.
Frau Schindler drückt ihr Bedauern darüber aus, dass das hier vorgestellte gute Mobilitätskonzept schlecht geredet werde.
Herr Rosinski resümiert, dass der Eigentümer die Signale aus der Politik mitnehmen werde. Er stellt ausdrücklich die hohe Qualität des vorgestellten Konzeptes heraus.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den aktuellen Planungsstand zur Kenntnis.
Herr Schneede stellt den aktuellen Sachstand des Wohnungsbauvorhabens vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Dr. Dahms begrüßt die Überplanung des Parkhauses in der Rektor-Ritter-Straße. Er stellt das Gebäude am Neuen Weg 21 als historisches und erhaltungswürdiges Ensemble heraus.
Herr Froh fragt,
1) wie sich Befreiungen vom Bebauungsplan nach Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes darstellen werden.
2) wie hoch die Sozialwohnungsquote des Bauvorhabens ist.
3) ob es richtig ist, dass die neuen Mieter des Gebäudes aufgrund der Baulasten keinen Stellplatz bekommen würden.
Herr Schneede antwortet:
1) Er erklärt, dass hierzu noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten nach §31 Abs. 3 werden fallweise, unter Beteiligung der Stadtplanung, geprüft und entschieden.
2) Er führt aus, dass es gemäß Vertrag für Hamburg üblich sei, bei Bauvorhaben, die nach dem heutigen Planungsrecht zulässig sind, nur den Anteil in die Berechnung des geförderten Wohnungsbaus einzubeziehen, der über den Bebauungsplan hinausgeht bzw. für den Befreiungen erforderlich sind.
3) Der aktuelle Stand sei, dass die Baulasten nicht in Anspruch genommen werden, da die aktuellen Baulastnehmer diese nicht mehr benötigen. Es bestehe demnach die Möglichkeit, dass die neuen Mieter diese nutzen können.
Herr Froh und Frau Westberg bitten darum zukünftig, die über den Bebauungsplan hinausgehenden Wohnungen und die damit verbundene Sozialwohnungsquote darzustellen.
Herr Capeletti fragt, ob es sich hier um gewerbliche Baulasten von Bergedorfer Geschäften handele, was Herr Schneede bestätigt. Herr Panz ergänzt, dass es sich hierbei um gewerbliche Nutzer handele, die teilweise nicht mehr existieren. Die nachfolgenden Baulastinhaber benötigen diese nicht mehr.
Herr Schütze und Frau Westberg vertreten die Meinung, dass sich die geplante Dachform städtebaulich nicht in die Umgebung einfügt.
Herr Schütze fragt,
1) ob es nicht möglich sei hier ein Schrägdach zu planen.
2) ob die Denkmalschutzwürdigkeit des Gebäudes am Neuen Weg 21 geprüft worden sei und warum die Entscheidung für den Abriss so getroffen wurde.
Herr Schneede antwortet,
1) dass die Jury des Wettbewerbsverfahrens hier einen einstimmigen Beschluss, auch bezüglich der Dachform, gefasst habe.
2) dass dies natürlich geprüft worden sei und keine Denkmalschutzwürdigkeit für das Gebäude bestehe. Der Bebauungsplan stelle hier auch keinen Erhaltungsbereich fest. Er unterstreicht, dass der Abriss bereits im Rahmen der Wettbewerbsauslobung politisch abgestimmt wurde.
Frau Jacobsen führt aus, sie könne sich nicht erinnern, ob man im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens über eine etwaige Denkmalschutzsituation gesprochen habe. Sie fragt, ob dies damals kommuniziert wurde.
Herr Schneede erinnert, dass der Auslobungstext damals eingehend diskutiert wurde. Die Verwaltung hat eine Denkmalschutzwürdigkeit geprüft und diese nicht festgestellt.
Herr Dr. Dahms verweist auf das neue Denkmalschutzgesetz seit 2013, wonach dieses Gebäude seiner Meinung nach die Kriterien einer stadtgeschichtlichen und industriegeschichtlichen Bedeutung erfülle.
Herr Rosinski wiederholt, dass dies unter Einbezug der Behörde für Kultur und Medien (BKM) geprüft wurde. Er zeigt sich überrascht über die Diskussion, da das Wettbewerbsergebnis eingehend politisch diskutiert und abgestimmt wurde. Das Verfahren ist infolgedessen weit fortgeschritten und stehe vor dem Bauantrag. Dies lässt eine erneute Überprüfung widersinnig erscheinen. Er bittet dies in der Gesamtwertung zu berücksichtigen.
Frau Fromme-Born fragt, ob es richtig sei, dass hier von allen Festsetzungen des Bebauungsplans Befreiungen erteilt wurden. Sie nennt die Art der Nutzung, die Geschossigkeit, die zwingend festgesetzten Geschosse und die Geschossfläche.
Herr Schneede resümiert die Befreiungen: die Befreiung von der Geschossigkeit um 1 Geschoss, die Befreiung von der Art der Nutzung sowie eine geringfügige Baugrenzüberschreitung. Ob für die Geschossfläche ein Befreiungserfordernis vorliegt, werde im Bauantragsverfahren geprüft.
Herr Schütze bittet darum, die Denkmalschutzwürdigkeit noch einmal mit den genannten neuen Informationen beim Denkmalschutzamt prüfen zu lassen.
Herr Rosinski bestätigt, die Hinweise nochmals mit der BKM rückzukoppeln.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Smith und Herr Boedecker stellen die Problem- und Potenzialanalyse anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.
Frau Lühr befürwortet grundsätzlich die Ergebnisse der Problem- und Potenzialanalyse. Sie sieht die unter Punkt 6.6. aufgeführten Baumbeete kritisch und hält diese für nicht zukunftsfähig.
Frau Westberg merkt an, dass es sich bei dem Gebäude an der Serrahnstraße 1 nicht um ein Kulturhaus, sondern um ein Haus für Integration und Gesellschaft handele.
Herr Capeletti begrüßt die Vorgehensweise der Problem- und Potenzialanalyse.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Capeletti stellt den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion vor.
Frau Jacobsen stellt fest, dass sich die Punkte 1 und 2 der Petita des vorliegenden Antrags und des vor einem Jahr beschlossenen Koalitionsantrags (21-1016 Prüfauftrag Towerhubs für die Bergedorfer Innenstadt) gleichen. Sie schlägt vor, den bestehenden Antrag weiter abzuarbeiten und diesen gedanklich um den Betrachtungsraum des RISE-Gebietes zu erweitern.
Herr Rosinski bestätigt, dass der bestehende Antrag im Zuge der Innenstadtanalyse und im RISE-Prozess betrachtet und abgearbeitet werde.
Frau Schindler stellt fest, dass der vorliegende Antrag überflüssig sei.
Herr Schöfer erklärt, dass der vorliegende Antrag für ein Parkraumkonzept zu kurz greife und im Interesse der Zukunftsfähigkeit eine umfassende Mobilitätsbetrachtung vorgenommen werden solle.
Aus Sicht von Herrn Krohn sind beide Anträge grundverschieden. Er bezeichnet den Koalitionsantrag als widersinnig.
Frau Westberg plädiert für eine gesamthafte Betrachtung der Mobilität in der Innenstadt und befürwortet daher den Koalitionsantrag.
Herr Capeletti plädiert dafür, aus beiden Anträgen eine gemeinsame Konzeption für Bergedorf abzuleiten. Die Errichtung von Towerhubs allein, sei aus seiner Sicht nicht ausreichend.
Herr Jarchow fasst zusammen, dass der CDU-Antrag im, durch die Bezirksversammlung beschlossenen Koalitionsantrag, aufgehe und lässt über diesen abstimmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 9 Gegenstimmen (SPD, Grüne, FDP, LINKE) und 5 Zustimmungen (CDU und AfD) ab.
Die Beratung des TOP 7 wird einvernehmlich auf die kommende Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.10.2022 vertagt.
Die Beratung des TOP 8 wird einvernehmlich auf die kommende Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.10.2022 vertagt.
Keine Wortmeldungen.
Herr Wittmann informiert über die Ausschreibung. Online finden sich die Ausschreibungsunterlagen unter: <https://preview.poc.hamburg.de/hhcae-cm7/servlet/segment/realestate/leistungen/16353974/kirchwerder-34>.
Keine Wortmeldungen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 01.06.2022 wird einvernehmlich genehmigt.