Wohnungsbauvorhaben Röpraredder 1-33 (Lindwurm), Bauliche Ergänzung und Sanierung des Bestandes hier: aktueller Sachstand
Hinweis: Nähere Erläuterungen zur Vorlage erfolgen in der Sitzung anhand einer Präsentation.
Ausgangslage:
Der sog. Lindwurm ist ein in den 1960er Jahren im Stadtteil Lohbrügge entstandener Gebäuderiegel mit einer Länge von rd. 400m und derzeit 258 Wohnungen bei einer Gesamtwohnfläche von ca. 18.000m².
Der Lindwurm und die dazugehörigen Außenflächen liegen in direkter Nachbarschaft zum Schulzentrum Lohbrügge sowie der Wilhelm-Lindemann-Sportanlage. Das Grundstück weist von Süden nach Norden ansteigend einen markanten Höhenunterschied von etwa zehn Metern auf.
Die Außenanlagen sind straßenseitig geprägt durch große Stellplatzflächen, rückwärtig durch private Grünanlagen, die durch steile Böschungen und Zwischenebenen gegliedert sowie zum öffentlichen Weg und zum Sportareal abgegrenzt werden. Im Laufe der Zeit ist die gestalterische Qualität des Gebäudes durch Wärmeschutzmaßnahmen stark gemindert worden. Aus technischer Sicht ist die Gebäudehülle intakt und funktionstauglich.
Das Denkmalschutzamt hält das Bauwerk für bemerkenswert, aufgrund der starken Überprägung der Außenhaut ist eine Aufnahme in die Denkmalliste jedoch nicht vorgesehen.
Die Fläche wurde als A-Fläche in das Wohnungsbauprogramm 2021 aufgenommen.
Planrecht:
Sachverhalt und bisheriges Verfahren:
Die Eigentümerin der Bestandsimmobilie, die d.i.i. (Deutsche Invest Immobilien GmbH) plant, das Gebäude zu sanieren und auf dem am Röpraredder gelegenen Grundstücksteil baulich zu ergänzen.
Bauvoranfragen 2019:
In 2019 hat die Eigentümerin 2 Bauvoranfragen beim Bezirksamt eingereicht:
Die mit dem Vorbescheid vorgelegten Planungen zur baulichen Ergänzung konnten nicht überzeugen.
Zur Sicherstellung der gewünschten hohen städtebaulichen, freiraumplanerischen und hochbaulichen Qualität der Gesamtmaßnahme hat die Eigentümerin daraufhin der Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachterverfahrens mit drei Büros für die geplante Nachverdichtung zugestimmt.
Workshopverfahren 09-11/2020:
Eckpunkte des Siegerentwurfes:
Das Preisgericht hatte Hinweise für die weitere Bearbeitung des Entwurfs formuliert, die von den Siegerbüros entsprechend umzusetzen sind. Dazu gehörte die hochbauliche Gestaltung der Neubauten und die kritische Überprüfung der vorgeschlagenen neuen Bebauung auf der Westseite.
Bauvorbescheid 2021:
Auf der Grundlage des Workshopergebnisses hat die d.i.i. am 31.03.2021 für das Vorhaben einen Antrag auf Bauvorbescheid gestellt.
Bescheid zum Bauvorbescheidsantrag (siehe auch HA, DS.21-0980):
Auf Grundlage des Vorbescheides und den Überarbeitungshinweisen des Preisgerichtes sind die Planungen kontinuierlich weiterentwickelt und mit den beteiligten Dienststellen abgestimmt worden.
Abgestimmte Planungen Stand September 2022
Gestaltung wird bis zur Umsetzung weiter mit Bezirksamt und Oberbaudirektor abgestimmt
Rechtliche Hintergründe zur Stellplatzthematik und Mobilitätskonzept:
Fachanweisung 01/2013 und BPD 2022-2
• Die bisherige Fachanweisung 01/2013 „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradstellplätze“ ist am 06.06.2021 außer Kraft getreten. An deren Stelle trat ab Februar 2022 der BPD 2022-2, der keine Nachweispflicht für Stellplätze für Wohngebäude vorsieht, aber auch den Umgang mit Bestandsstellplätzen neu regelt. Demnach entscheiden künftig die Bauherr:innen bei Wohnungsbauten in eigener Verantwortung über die Herstellung von Stellplätzen in angemessenem Umfang. Des Weiteren trifft die Fachanweisung Aussagen zu Art und Umfang von Mobilitätskonzepten.
Mobilitätskonzept und -maßnahmen:
Die d.i.i. hat im Rahmen des Verfahrens ein Mobilitätskonzept erstellt.
Ziel:
Maßnahmen (Auswahl):
Kommunikationskonzept:
Die d.i.i. hat im Rahmen des Verfahrens ein Kommunikationskonzept erstellt.
Ausblick:
Nach positiver Rückmeldung des Oberbaudirektors zu dem im Mai 2022 vorgestellten Planungsstand wird seitens der Planer an der Erstellung der Bauanträge für Neubau und Bestandssanierung gearbeitet. Die Einreichung des Bauantrages wird erwartet. Eine Beteiligung des Bauausschusses wird zu gegebener Zeit erfolgen.
Die Materialen werden im Zuge des Verfahrens mit BSW/OD und dem Bezirk zu gegebener Zeit anhand von Mustern bemustert und ausgewählt.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zum Projekt Nachverdichtung und Sanierung Lindwurm zur Kenntnis.
/