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Wohnungsbauvorhaben Neuer Weg / Rektor-Ritter-Straße hier: aktueller Sachstand

Mitteilung

Letzte Beratung: 07.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

 

Hinweis: here Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Vorlage erfolgen in der Sitzung anhand einer Präsentation.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.10.2020 hat die Verwaltung das Ergebnis des hochbaulichen Workshopverfahrens mit städtebaulichem Ideenteil r den Bereich Neuer Weg/Rektor-Ritter-Straße vorgestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem Petitum der Drucksache 21-0549 mehrheitlich zugestimmt und damit das Ergebnis des Verfahrens zur Kenntnis genommen.

 

Die REVITALIS Vierundzwanzigste Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG hatte in Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf im Mai 2020 das hochbauliche Workshopverfahren für den genannten Bereich, ergänzt durch einen städtebaulichen Ideenteil, der sich zwischen der B5, der Töpfertwiete, der Rektor-Ritter-Straße und dem Neuen Weg erstreckt, im Juni 2020 ausgelobt.

 

Ziel des Verfahrens war die Entwicklung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück Neuer Weg 21-23/Rektor-Ritter-Straße, die sich gut in das städtebauliche Gesamtgefüge integriert.

Ziel war zudem die Entwicklung einer qualitätvollen Wohnbebauung, basierend auf einem tragfähigen städtebaulichen Konzept und einer guten wohnungswirtschaftlichen Ausnutzung und eines entsprechenden Wohnungsmix.

 

Ergänzend dazu war im Ideenteil eine städtebauliche Betrachtung des übrigen Baublocks gefordert, um das Vorhaben in eine Gesamtidee einzubetten. Die städtebauliche Neuordnung des Baublocks sowie Aussagen zur Gliederung der Freiflächen im Blockinnen-bereich waren das wesentliche Ziel in diesem Ideenteil.

 

An dem Workshopverfahren hatten fünf ausgewählte Architekturbüros teilgenommen. Das Preisgericht hat sich am 17. August 2020 einstimmig für den Entwurf von BiwerMAU Architekten BDA aus Hamburg entschieden.

 

Das Ergebnis sah eine bis zu 6 Vollgeschosse umfassende, massiv wirkende Bebauung vor, die in Teilen Schwierigkeiten mit der Belichtung hervorrief, zu wenig Kinderspielflächen anbot und hinsichtlich der Lage der Wohnprodukte noch Änderungsbedarfe aufwies. Für die Bebauung war die Schaffung neuen Bebauungsplanrechts erforderlich.

 

Im April 2021 sind die Vorhabenträger mit einem veränderten Planungsansatz für den Realisierungsteil an die Verwaltung herangetreten. Aufbauend auf dem vom Preisgericht zur weiteren Bearbeitung empfohlenen Entwurf von BiwerMAU Architekten BDA ist mithilfe einer Reduzierung von Baumasse und Geschossigkeiten eine Planung vorgelegt worden, die nach einer ersten Prüfung nach derzeit gültigem Planrecht (B 35 von 1975) seitens der Verwaltung als grundsätzlich genehmigungsfähig (mit Befreiungen) eingeschätzt wurde.

 

r eine Genehmigung werden Befreiungen vom geltenden Planrecht erforderlich.

Das im Juli 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz bietet zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten vom Planrecht, die hier voraussichtlich ebenfalls zur Anwendung kommen könnten.

 

Der Grundgedanke des Siegerentwurfs, die städtebauliche Figur und die architektonische Anmutung sind weitestgehend erhalten geblieben. Durch die Reduzierung der Baumasse auf eine überwiegend bebauungsplankonforme Planung sowie eine Reduzierung der Gebäudetiefe erscheinen die im Zusammenhang mit dem Siegerentwurf stehenden kritischen Themen - Versorgung mit Grün- und Freiflächen, Kinderspielflächen, Verschattung und verkehrliche Belange - lösbar.

Entsprechend der neuen Planungen ist eine Reduktion der Bruttogeschossfläche von ca. 20% vorgesehen. Dies entspricht einer geplanten BGF von 5.972m² mit 68 WE, davon 8 WE öffentlich gefördert. Dies entspricht dem Drittelmix bezogen auf die über das bestehende Planrecht hinaus gehende zusätzliche Baumasse für Wohnnutzungen.

 

Die BSW, hier der Arbeitsstab des Oberbaudirektors, wurde über die Änderungen informiert und hat keine grundsätzlichen Bedenken geäert.

 

Seit Oktober 2021 wird das ursprüngliche Planerteam von BiwerMau-Architekten durch das Büro AIP-Architektur- und Ingenieurbüro Holger Trumpf für die Ausführungsplanung ergänzt. Für die Freiraumplanung zeichnet das Büro WFP, Weber Freiraumplanung.

BiwerMau-Architekten nimmt weiterhin die gestalterische Oberleitung für das Projekt wahr.

 

Die Planungen sind mittlerweile abgeschlossen, die offenen Punkte konnten in einem offenen Dialog und Abgleich gelöst werden. Der OD-Stab wurde im Juni 2022 über den erreichten Planungsstand informiert.

 

Erforderlich werdende Befreiungen vom derzeit gültigen Planrecht werden zurzeit im Rahmen des Bauantragsverfahrens geprüft. Der Nachweis der per Baulast gesicherten gewerblichen Stellplätze im Bestandsparkhaus ist erfolgt.

Der Antrag auf Baugenehmigung wurde am 30.06.2022 eingereicht und wird zu gegebener Zeit dem Bauausschuss zur Befassung vorgelegt.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zum Projekt Neuer Weg/Rektor-Ritter-Straße zur Kenntnis.

 

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