21-1415

Stadtentwicklung und Mobilität verknüpfen - Kerngebietsbezogene Verkehrsuntersuchung auch für den ruhenden Verkehr

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.09.2022
30.06.2022
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Capeletti, Pelch, Dietrich, Froh und Fraktion der CDU

 

Mit der Verabschiedung der Beschlussvorlagen 21-1396 „Hochbauliches Werkstattverfahren Karstadt am Bergedorfer Markt“ und 21-1397 „Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt“ (Karstadt Sachsentor und Parkhaus Schlossstraße) wurde der Startschuss für die Planung und Neugestaltung großer Teile der Bergedorfer Altstadt gegeben.

Ziel soll es sein, eine für die Bedeutung der Altstadt angemessene und zukunftsorientierte Stadtentwicklung, u.a. für Wohnnutzungen sowie Einzelhandels- und Gastronomieflächen in den Erdgeschosszonen, zu realisieren.

Die angedachte, in den jeweiligen Aufgabenpapieren dargestellte vorhandene Situation, und die zwischen den Eigentümern und dem Bezirksamt abgestimmte Planung für das „Neue“, findet unsere grundsätzliche Zustimmung.

Jedoch sind bei der Darstellung der zukünftigen verkehrlichen Infrastruktur, im Bereich des Sachsentors und der Schlossstraße, die Ausführungen zum ruhenden und fließenden Verkehr und die Anzahl von Parkplätzen -vorsichtig ausgedrückt- nicht plausibel. Wenn für den Wegfall des Parkhauses an der Schlossstraße (450 Plätze, davon ein Großteil fest vermietet bzw. als Baulast anderer Grundeigentümer eingetragen) und weiterer Parkplätze „Hinterm Graben“, kein neuer Parkraum, fußläufig bequem erreichbar für die Öffentlichkeit, geschaffen wird, dann ist das für die Bewohner des vorhandenen und neu zu schaffenden Wohnraums, die Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe sowie den Bergedorfer Wochenmarkt und die angedachten Tourismusinitiativen eine ganz schwere Belastung. Der Verweis auf den 800 Meter entfernten Frascatiplatz (bereits jetzt ausgelastet und häufig als öffentliche Veranstaltungsfläche genutzt) sowie auf sechs vorhandene Parkhäuser, die zumindest zeitweise nicht öffentlich zugänglich sind, ist nur in Teilen richtig, löst aber auch nicht das grundsätzliche Parkproblem im östlichen Teil Bergedorfs. Und auch in Bergedorf Süd wird sich der Parkdruck, durch die Entstehung zahlreicher neuer Mietwohnungen, zusätzlich maßgeblich verstärken und damit Einfluss auf Bergedorfs Innenstadtbereich haben.

Dass Parkraum in diesem Teil Bergedorfs benötigt wird, ob nun mittels eines „Mobility Hubs“ oder „Mobiler Parktürme“, ist keine neue Erkenntnis. Was fehlt, ist eine fundierte, kerngebietsbezogene Mobilitätsbetrachtung für den ruhenden Verkehr, die die aufgerufenen Fragen professionell beantwortet.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin wird ersucht,

  1. ergänzend zu den Beschlüssen 21-1396 und 21-1397, ein kerngebietsbezogenes Konzept mit dem Fokus auf den ruhenden Verkehr zu beauftragen und die Ergebnisse mit in die beschlossenen und beauftragten städtebaulichen Entwicklungskonzepte einfließen zu lassen.
  2. das Ergebnis im SEA, unter Hinzuladung des WAV und V+I, vorzustellen.

 

Anhänge

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