Ersatzflächen für Grabeland-Pächter - Antwort der Verwaltung
Letzte Beratung: 05.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5
Das Dezernat Wirtschaft, Bauen, Umwelt beantwortet den Antrag des BAbg. Emrich und der Fraktion der CDU wie folgt:
Zu 1) Das Bezirksamt Bergedorf befindet sich in der Abstimmung zur weiteren Durchführung des Bebauungsplanverfahrens mit der Hamburg Invest und dem Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen. Es wird u. a. untersucht, inwieweit der Funktionsplan hinsichtlich der Parzellengrößen, der Eignung der Bodenbeschaffenheit sowie insbesondere natur- und artenschutzrelevante Aspekte so überarbeitet werden kann, dass insgesamt mehr Parzellen für Dauerkleingärten geschaffen werden können. Vorteilhaft ist, dass durch eine inzwischen errichtete Lärmschutzwand gegenüber dem früheren Planungsstadium zusätzliche Bereiche aus immissionsschutzbezogener Sicht grundsätzlich für eine Dauerkleingartennutzung infrage kommen können.
Zu 2) Ziel ist die planungsrechtliche Entwicklung von Kleingärten, nicht von Grabeland. Für Kleingärten können sich zu gegebener Zeit auch Grabeland-Pächter bewerben. Die Modalitäten müssen unter Beteiligung des Landesbunds geprüft werden.
Zu 3) Dem Stadtentwicklungsausschuss kann berichtet werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
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