Ersatzflächen für Grabeland-Pächter
Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.6
Antrag des BAbg. Emrich und Fraktion der CDU
Mit Fortschritt des Bebauungsplanverfahrens des Innovationsparks, entlang der A25, wurden nun die angekündigten Kündigungen für die Pächter von Kleingärten- und Grabelandflächen verschickt. Während Pächter von Kleingärten einen Anspruch auf eine angemessene Ersatzfläche haben, trifft dies nicht auf die Nutzer von Grabeland zu. Diese Ungleichbehandlung kann durch Handeln von Politik und Verwaltung entschärft werden, indem ausreichend Ersatzflächen ausgewiesen werden, um jedem bisherigen Nutzer ein Angebot machen zu können. Dieses Angebot ist vor dem Hintergrund, dass auch auf dem Grabeland die Lauben jahrelang geduldet wurden, nur sachgerecht.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
1) umgehend den B-Plan (Bergedorf 108/Altengamme 11) weiter voran zu treiben, um genügend Ersatzflächen für den Wegfall der Kleingärten in den Grenzen von Bergedorf 99 (Innovationspark) bereitstellen zu können
2) dabei auch den Pächtern und Nutzern von Grabeland eine Ersatzfläche anzubieten, auch wenn dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
3) dem Stadtentwicklungsausschluss zum Ende dieses Jahres über den aktuellen Sachstand der B-Planverfahrens und die Sicherstellung ausreichender Ersatzflächen für die wegfallenden Kleingärten- und Grabelandflächen zu berichten.
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