Wie stehts um die Ersatzparzellen für die Kleingärten am Curslacker Neuer Deich?
Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.11
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der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE
„96 Kleingärtner an der A25 müssen ihre Parzellen räumen“, so hieß es kürzlich in der Presse. Betroffen davon ist der Kleingartenverein 609 „Bergedorfer Schrebergartenverein v. 1920 e.V.“ Den Pächterinnen und Pächtern wurde zum Ende des Jahres die Kündigung ausgesprochen, um das Gelände für den geplanten Innovationspark nördlich der A25 freizumachen.
Auch wenn den Pächterinnen und Pächtern schon länger bekannt war, dass sich ihre Flächen auf einem Gewerbegebiet befinden und sie diese irgendwann räumen müssen, so trifft der Verlust der Parzellen viele Kleingärtnerinnen und Kleingärtner hart.
Um solche Fälle zumindest abzumildern, liegt in Hamburg der sog. „10.000“er-Vertrag zwischen der Stadt und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) vor, nach dessen Bestimmungen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern bei Laubenverlust ein entsprechender Ersatz angeboten werden muss. Bisher hieß es, dass im Falle einer Auflösung der Kleingärten am Curslacker Neuer Deich ausreichend Ersatzflächen an der Rothenhauschaussee bzw. am Speckenweg zur Verfügung stünden.
Auch den Pächterinnen und Pächtern der benachbarten ehemaligen Grabelandgrundstücke auf dem Gelände des zukünftigen Innovationsparks, die nicht unter die Bestimmungen des 10.000er-Vertrages fallen, wurde zugesagt, sich für Ersatzflächen an der Rothenhauschaussee bzw. am Speckenweg bewerben zu können (Drs. 21-1419.01).
Nun heißt es jedoch, dass doch nicht genug Ersatzflächen an o.g. Orten zur Verfügung stehen. Damit scheint ein reibungsloser Umzug vom alten Gelände auf neue Anlagen unmöglich.
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