21-1419.03

Ersatzflächen für Grabeland-Pächter

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04.09.2024
25.04.2024
Ö 6.1
Sachverhalt

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der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

96 Kleingärtner an der A25 müssen ihre Parzellen räumen“, so hieß es kürzlich in der Presse. Betroffen davon ist der Kleingartenverein 609 „Bergedorfer Schrebergartenverein v. 1920 e.V.“ Den Pächterinnen und Pächtern wurde zum Ende des Jahres die Kündigung ausgesprochen, um das Gelände für den geplanten Innovationspark nördlich der A25 freizumachen.

Auch wenn den Pächterinnen und Pächtern schon länger bekannt war, dass sich ihre Flächen auf einem Gewerbegebiet befinden und sie diese irgendwann räumen müssen, so trifft der Verlust der Parzellen viele Kleingärtnerinnen und Kleinrtner hart.

 

Um solche Fälle zumindest abzumildern, liegt in Hamburg der sog. „10.000“er-Vertrag zwischen der Stadt und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) vor, nach dessen Bestimmungen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern bei Laubenverlust ein entsprechender Ersatz angeboten werden muss. Bisher hieß es, dass im Falle einer Auflösung der Kleingärten am Curslacker Neuer Deich ausreichend Ersatzflächen an der Rothenhauschaussee bzw. am Speckenweg zur Verfügung stünden.

 

Auch den Pächterinnen und Pächtern der benachbarten ehemaligen Grabelandgrundstücke auf dem Gelände des zukünftigen Innovationsparks, die nicht unter die Bestimmungen des 10.000er-Vertrages fallen, wurde zugesagt, sich für Ersatzflächen an der Rothenhauschaussee bzw. am Speckenweg bewerben zu können (Drs. 21-1419.01).

 

Nun heißt es jedoch, dass doch nicht genug Ersatzflächen an o.g. Orten zur Verfügung stehen.

Damit scheint ein reibungsloser Umzug vom alten Gelände auf neue Anlagen unmöglich.

In Hamburg wird das Bundeskleingartengesetz über den 10.000er Vertrag konkretisiert (Anschlussregelung zum sog. 10.000er-Vertrag, Stand 29.06.2017, zwischen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) Vertrag zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten, Ersatzlandgestellung bei Räumung von Kleingartenflächen). Im 10.000er Vertrag ist geregelt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Ersatzkleingärten auch nach Räumung der gekündigten Flächen liefern kann. Der 10.000er-Vertrag sieht vor, dass die Gesamtanzahl der Kleingärten in der FHH nicht abnimmt. Einzelne Pächterinnen und Pächter haben keinen Anspruch auf eine der neu hergerichteten Parzellen.

 

Die hier in Rede stehende Kleingartenfläche am Curslacker Neuer Deich ist seit Ende der 1990er Jahre im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt. Bereits seit der öffentlichen Plandiskussion im Jahr 2011, an der Vertreterinnen und Vertreter des Kleingartenvereins 609 vom Curslacker Neuer Deich teilgenommen haben, war bekannt, dass die Kleingärten überplant werden. Im Anschluss hat das Bezirksamt Fragen nach der Zukunft dieser Kleingartenanlage stets mit Verweis auf die Überplanung beantwortet und darauf hingewiesen, dass die Räumung der Kleingartenanlage wahrscheinlich sei. Daher bestand frühzeitig die Möglichkeit, sich rechtzeitig für neue Parzellen zu bewerben.

 

Schon in den 2010er Jahren wurden 50 Kleingartenparzellen an der Rothenhauschaussee geschaffen, um entsprechend dem 10.000er-Vertrag stets über die vereinbarte Zahl an Kleingartenparzellen verfügen zu können. Um die Folgen des Bebauungsplanverfahrens Bergedorf 99 in Hinblick auf die dort entfallenden Kleingärten zu kompensieren, führt das Bezirksamt Bergedorf darüber hinaus das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 108 zur Sicherung der bereits hergestellten Kleingärten sowie der Schaffung von Planrecht für weitere Parzellen in enger Abstimmung mit der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (HIE) und dem LIG durch. Erst mit Abschluss der aktuell in Erstellung befindlichen Funktionsplanung und dem Voranschreiten der Bebauungsplanung kann eine abschließende Aussage über die Anzahl der an diesem Standort weiteren abbildbaren Parzellen getätigt werden.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Wirtschaft und Innovation unter Beteiligung von HIE, LIG und dem Bezirksamt Bergedorf die Fragen wie folgt:

 

  1. Wie viele freie Parzellen stehen derzeit an dem Kleingartengelände am Speckenweg bzw. an der Rothenhauschaussee zur Verfügung?

 

Dem Bezirksamt und dem LIG liegen hierzu grundsätzlich keine Kenntnisse vor.

 

 

  1. Wie viele Pächterinnen und Pächter des KGV 609 haben angezeigt, dass sie eine Ersatzfläche am Speckenweg bzw. an der Rothenhauschaussee in Anspruch nehmen wollen?

 

Hierüber liegen noch keine Kenntnisse vor. Im Rahmen der Gespräche über die Räumungsvereinbarung zwischen HIE und LGH (vgl. Antwort zu 4) wird auch das Interesse der Kleingärtner im Plangebiet Bergedorf 108 an einer Ersatzparzelle abgefragt. Diese Abfrage ist jedoch nicht auf eine bestimmte Anlage ausgerichtet, sondern grundsätzlicher Art.

 

 

  1. Wie viele Pächterinnen und Pächter der benachbarten ehemaligen Grabelandflächen haben angezeigt, dass sie eine Ersatzfläche am Speckenweg bzw. an der Rothenhauschaussee in Anspruch nehmen wollen?

 

Die Grabelandnutzungen sind nicht Teil der 10.000er Vereinbarung und entsprechend grundsätzlich nicht ausgleichspflichtig. Gleichwohl wurden im Zuge der Beendigung der Grabelandnutzungen im Plangebiet Bergedorf 99 das Interesse an Kleingartenparzellen abgefragt. 17 Interessenten haben gegenüber dem LIG und der HIE angegeben, dass sie sich grundsätzlich für einen neuen Standort interessieren. Auch diese Abfrage wurde nicht auf die Kleingärten am Speckenweg / Rothenhauschaussee eingeschränkt.

 

 

  1. Welche Kommunikation wurde mit welchen Ergebnissen wurde in dieser Sache vom Bezirksamt mit dem LGH, Hamburg Invest (HI) und den von der Kündigung betroffenen Personen geführt bzw. welche Planung liegt dazu vor?

 

Im Zuge der anstehenden Beendigung der kleingärtnerischen Nutzung im Plangebiet Bergedorf 99 ist die HIE im Kontakt mit dem LGH als Vertragspartner der FHH. Unter Beteiligung des Bezirksamtes Bergedorf sowie des LIG fanden u.a. gemeinsame Gespräche im September des Jahres 2022 und November des Jahres 2023 statt. Die HIE übermittelte dem LGH fristgemäß am 30. November 2023 eine Ankündigung zur Kündigung der betroffenen Kleingartenflächen. Dieser Schritt erfolgte in Vorbereitung auf die formelle Kündigung, die dann am 30. Januar 2024 unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Bundeskleingartengesetzes erfolgte. Die fristgerechte Kündigung setzt den Rahmen für eine ordnungsgemäße Beendigung des Nutzungsverhältnisses zwischen HIE und LGH bis zum 30. November 2024. Die Verträge zwischen LGH und Kleingartenverein sowie zwischen Kleingartenverein und Endnutzer enden mit dem Hauptvertrag, dem Vertrag zwischen HIE und LGH. Die HIE begleitet diesen Prozess durch eine in Abstimmung mit dem LGH befindliche Räumungsvereinbarung.

 

Die vorgenannten Termine zu den Kündigungen und Gesprächen wurden in verschiedenen Ausschüssen bereits kommuniziert, zuletzt im Stadtentwicklungsausschuss am 06.Dezember 2023 sowie in der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion zur Verlagerung im April des Jahres 2023 (Drs. 21-1700.01, insb. Fr. 5).

 

 

  1. Wie wird seitens des Bezirksamtes sichergestellt, dass die Zusagen aus dem 10.000er- Vertrag gegenüber den gekündigten Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern eingehalten werden?

 

Zur Zuständigkeit für die Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen des sog. 10.000er-Vertrages auf Seiten der FHH siehe Vorbemerkung. Im Übrigen führt das Bezirksamt das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 108 mit dem Ziel durch, in Abwägung mit anderen Belangen die planungsrechtlichen Grundlagen für möglichst viele Kleingartenflächen zu schaffen.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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