Frau Pelch begrüßt die Mitglieder des neu konstituierten Ausschusses.
Frau Kramer schlägt Herrn Jarchow als Kandidaten für den Ausschussvorsitz vor.
Herr Jarchow wird einstimmig per Akklamation bei zwei Enthaltungen (AfD) gewählt.
Herr Emrich schlägt Herrn Noetzel als Kandidaten für den stellvertretenden Ausschussvorsitz vor.
Herr Noetzel wird einstimmig per Akklamation gewählt.
Der Vorsitzende weist die neuen Mitglieder des Fachausschusses auf ihre Eigenschaft als Amtsträger/innen und auf die Bestimmungen nach den §§
- 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
- 203 Verletzung von Privatgeheimnissen,
- 331 Vorteilsannahme,
- 332 Bestechlichkeit und
- 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses
des Strafgesetzbuches sowie nach den §§
- 6 Ausübung des Mandats,
- 7 Verschwiegenheit und
- 11 Verschwiegenheit von Beschäftigten der Fraktionen
des Bezirksverwaltungsgesetzes hin.
Er erinnert daran, dass die entsprechenden Unterlagen den Ausschussmitgliedern bereits schriftlich zugestellt wurden.
Herr Jarchow erklärt, dass seitens der Verwaltung der Wunsch vorgetragen wurde, den TOP 14 des nichtöffentlichen Teils „Windenergiegebiete in Hamburg" aus terminlichen Gründen vorzuziehen.
Herr Rosinski schlägt vor den bisherigen TOP 11 „Informationen zur Bebauungsplanung und zu Wettbewerben“ auf die kommende Sitzung zu vertagen.
Auf Vorschlag von Herrn Emrich wird der bisherige Top 12 „Ersatzflächen für Grabeland-Pächter“ vorgezogen.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einvernehmlich genehmigt.
Herr Rosinski begrüßt die Mitglieder des neu konstituierten Ausschusses. Das Leitungsteam des Fachamtes für Stadt- und Landschaftsplanung stellt sich kurz vor.
Frau Westberg zeigt sich gegenüber der Antwort der Verwaltung unter Einbeziehung der für die konkrete Flächenentwicklung verantwortlichen Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (HIE) „durchschnittlich zufrieden“. Sie regt an, dass der Landesverband der Gartenfreunde e. V. in die Suche nach Ersatzflächen eingebunden wird.
Herr Panz bestätigt, dass Herr Sielmann, Geschäftsführer des Landesverbandes frühzeitig in die Gespräche eingebunden wurde, d.h. mindestens ab Spätsommer 2022, als die beabsichtigte Ansiedlung von Körber Technologies im Innovationspark konkreter wurde.
Herr Emrich betont die Bedeutung der Entwicklung des Bebauungsplans Bergedorf 99. Er verweist auf das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 108 als Erweiterungsfläche für Kleingärtner und Grabeländer. Er sei sich bewusst, dass Grabelandnutzungen nicht kompensationspflichtig seien, spricht sich allerdings für eine Suche nach Ersatzflächen für beide Gruppen aus.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Schneede stellt das Workshopverfahren und den Auslobungstext anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Frau Petersen-Griem empfindet die Schaffung von bis zu 25 oberirdischen Stellplätzen hinsichtlich der städtebaulichen Verträglichkeit für schwierig. Sie regt an, gegebenenfalls einige Stellplätze im geplanten Mobility Hub für Bergedorf-West vorzusehen und bittet darum, über Alternativen nachzudenken.
Herr Schneede bestätigt die Herausforderung, die Stellplätze auf dem Gelände unterzubringen. Die Auslobung erlaube grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Umsetzung, ebenerdig oder auch unterirdisch. Es sei bereits vorgesehen, dass ein Teil der Stellplätze im Mobility Hub realisiert werde. Er betont, dass es Aufgabe der am Wettbewerb teilnehmenden Teams sei, hierfür gute und verbindliche Lösungen zu finden.
Herr Polkowski möchte wissen, was die ausschlaggebenden Gründe für die Wahl der Architekturbüros für den Wettbewerb gewesen sei.
Herr Panz erklärt, dass das Teilnehmerfeld mit der Ausloberin, dem Kirchenkreis Hamburg-Ost, sowie dem Oberbaudirektor abgestimmt wurde. Man sei von der Auswahl zweier aus dem Verfahren für das Zentrum bewährter Büros sowie eines jungen Hamburger Büro überzeugt.
Herr Emrich begrüßt die geplante Kombination aus Kita und Wohnen. Hinsichtlich der Stellplatzquote merkt er an, dass seine Fraktion diese mit 0,45 für eher zu niedrig halte und plädiert für eine Quote von 0,5.
Frau Westberg zeigt sich von der ökologischen Ausrichtung des Bauvorhabens angetan. Sie hinterfragt, ob an dieser Stelle nicht eine Quote von 50 Prozent sozialen Wohnungsbaus möglich und mit der Kirche aushandelbar wäre. Hinsichtlich der Stellplatzthematik schließt sie sich der SPD-Fraktion an. Sie fragt, ob die Nutzung von Gittersteinen für die Stellplätze sinnvoll erachtet werden, da diese einer indirekten Versiegelung gleichkämen. Sie spricht sich für die Schaffung von Wohnraum für große Familien aus.
Herr Panz erklärt, dass die Auslobung die teilenehmenden Büros dazu auffordere, Lösungen für den ruhenden Verkehr zu finden. Die Gestaltung und Lage der Stellplatzflächen sei nicht vorgegeben. Es gäbe mehrere denkbare Szenarien hinsichtlich Lage und Einbindung in den Freiraum.
Herr Krohn spricht sich für den Erhalt eines Stellplatzschlüssels von 0,5 sowie den Drittelmix aus.
Frau Westberg äußert den Wunsch der Installation kommunikativer Spielgeräte auf dem Spielplatz.
Herr Panz bestätigt dies zu prüfen und entsprechend aufzunehmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Panz stellt das weitere Vorgehen anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Frau Westberg befürwortet das vorgestellte Vorgehen im Namen ihrer Fraktion. Die vorgenommenen Änderungen in den Entwürfen sowie die vertragliche Einbindung von Qualitätssicherungsmaßnahmen sieht sie positiv. Kritisch hinterfragt sie die Vermietbarkeit der geplanten Gewerbeflächen im Erdgeschoss.
Herr Capeletti schließt sich gleichfalls dem vorgestellten Verfahren im Namen der CDU-Fraktion an. Hinsichtlich der publikumsoffenen Quartiersgarage bittet er um Konkretisierung, wie viele Stellplätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden.
Herr Detmer möchte wissen, ob die Erhöhung der Stellplatzzahl mit einer Erhöhung der Baukosten einhergehe.
Herr Rosinski unterstreicht, dass sich der Vorhabenträger der Bedeutung der Stellplatzthematik an dieser Stelle gewahr sei und den Anforderungen versucht gerecht zu werden.
Herr Panz bestätigt dies und betont, dass in der einstimmig abgestimmten Auslobung des Wettbewerbs 130 Stellplätze gefordert und im Siegerentwurf des städtebaulich-freiraumplanerischen Verfahrens zunächst 95 Stellplätze vorgesehen waren. Diese Zahl sei auf 150 im vorliegenden Entwurfsstand erhöht worden. Ebenso sei das Fahrradparken im Nachgang optimiert worden. Er verweist auf die Präsentation dazu, die im Januar 2024 vorgestellt wurde. (SEA Schloßstraße Januar 2024 <https://sitzungsdienst-bergedorf.hamburg.de/bi/___tmp/tmp/45081036/FiaZWw4sWNc09i9u4GtoDVNwT6lXeuU8hS366Y4N/GjhXUZFZM/63-Anlagen/01/TOP3_Praesentation_BER_231219_final.pdf>)
Frau Kramer kündigt die Zustimmung ihrer Fraktion zum vorgestellten Vorgehen an. Sie fragt, wann der Ausschuss mit einer Zwischenmeldung zum Verfahren rechnen könne.
Herr Rosinski betont, dass es im Interesse der Verwaltung sei, dass das Vorhaben als Impuls für die Bergedorfer Innenstadt zeitnah starte. Perspektivisch nennt er Anfang 2025 als Zeithorizont für eine weitere Befassung.
Herr Krohn erklärt, dass 150 Stellplätze für seine Fraktion eher noch zu wenig seien.
Frau Petersen-Griem befürwortet die gefundene Stellplatzlösung.
Herr Panz erinnert daran, dass hier ein Wohn- und Geschäftshaus an einer aktuell spärlich genutzten, jedoch sehr prominenten Stelle geplant werde. Die Stellplatzanforderungen werden abgesichert, stünden jedoch nicht im Vordergrund.
Herr Polkowski befürwortet die Beschleunigung und die vorgestellte Planung. Er stellt zur Diskussion, ob sich der Investor dazu bereit erklären könnte, auch über Zwischennutzungen nachzudenken, um einem möglichen Leerstand im Erdgeschoss entgegenzuwirken. Er spricht eine mögliche ergänzende Regelung im städtebaulichen Vertrag an.
Herr Wittmann hinterfragt, ob eine solche vertragliche Regelung für eine stete nicht-wohnbauliche Nutzung im Erdgeschoss, angemessen sei. Er spricht das Eigeninteresse des Vorhabenträgers an, keinen Leerstand zuzulassen und erinnert an die für das Bergedorfer Tor getroffene vertragliche Regelung für die Ansiedlung der Postbankfiliale, die letztlich wirkungslos gewesen sei.
Er erklärt, dass voraussichtlich ein urbanes Gebiet, das einen erheblichen Anteil von nicht-wohnbaulichen Nutzungen vorsieht, festgesetzt werde. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Unterbringung von Gewerbe sei mit Blick auf das Verhältnismäßigkeitsgebot fraglich. Er hinterfragt die Prüfung und Vertragsüberwachung einer solchen Regelung.
Er erklärt, die Anregung als Prüfauftrag in das laufende Verfahren mitzunehmen.
Herr Panz ergänzt, dass auch der Zeitpunkt einer derartigen Regelung von Bedeutung sei. Aktuell werde ein Vertrag über die Zusammenarbeit im Vorfeld der Auslösung des Bebauungsplanverfahrens besprochen. Der Zeitpunkt eines späteren städtebaulichen Vertrags oder Durchführungsvertrags sei realisierungsnäher und besser greifbar. Der Ausschuss werde zum Zeitpunkt der Zustimmung zur öffentlichen Auslegung/ Bekanntmachung im Internet hiermit befasst werden. Solch eine Regelung zu einer Bedingung vor dem Einstieg in die Bauleitplanung zu machen, sehe er nicht für erforderlich an.
Herr Polkowski stimmt Herr Panz inhaltlich zu. Er konkretisiert, dass es im Gegensatz zum Beispiel des Bergedorfer Tors nicht darum gehe, eine bestimmte Nutzung festzusetzen, sondern eine Regelung zur Vermeidung von Leerstand zu finden. Er kenne derartige Regelungen und bietet der Verwaltung an, diese weiterzugeben.
Herr Wittmann und Herr Rosinski nehmen das Angebot an und kündigen die interne Rückkopplung des Themas an.
Herr Noetzel unterstreicht, dass die von Herrn Polkowski geäußerte Idee keinen Prüfauftrag an die Verwaltung darstelle und bezweifelt zudem, ob dieser im Ausschuss mehrheitsfähig wäre. Seine Fraktion vertrete eher einen kommunikativen Ansatz zur Lösungsfindung im Falle von Leerständen.
Er wiederholt die Frage nach der Anzahl der flexibel öffentlich nutzbaren Stellplätze.
Herr Panz erklärt, man könne den genauen Anteil der öffentlichen Stellplätze aufgrund der laufenden Klärung der Baulasten noch nicht benennen. Er nimmt den Bedarf der Kommunikation klarer Kontingente mit in die Abstimmung mit dem Grundeigentümer und kündigt an, zu gegebener Zeit eine konkretisierte Darstellung der publikumsoffenen Quartiersgarage im Ausschuss vorzunehmen.
Herr Capeletti bittet die Verwaltung, den entstehenden LKW-Verkehr zum Bauvorhaben, der vorrangig über die Chrysanderstraße laufen werde, mit der Verlegung des Wochenmarktes in die Alte Holstenstraße abzustimmen.
Herr Jarchow bittet um Konkretisierung, ob eine öffentliche Auslegung eines Planentwurfs oder eine frühzeitige öffentliche Auslegung angedacht werde.
Herr Wittmann erklärt, dass kein gesetzliches Erfordernis einer frühzeitigen Beteiligung bestehe. Sollte gleichwohl eine solche Beteiligung gewünscht sein, könne dies beschlossen werden.
Herr Jarchow schlägt vor, die Öffentlichkeit auf geeignete Weise über die Planung zu informieren. Der Ausschuss schließt sich dem einvernehmlich an.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Wittmann stellt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung kurz vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Froh begrüßt den nahen Abschluss des Verfahrens und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an.
Frau Westberg kündigt ebenfalls die Zustimmung ihrer Fraktion an.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Schneede stellt das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange anhand einer Präsentation vor.
Die Diskussion und Abstimmung zur Vorlage werden auf eine kommende Sitzung vertagt.
Anlagen
TOP 12_Gojenberg (2225 KB)
Der TOP wird auf die kommende Sitzung vertagt.
Herr Rosinski berichtet, dass hinsichtlich der Umgestaltung des Reetwerder am 07.09.2024 ein weiteres Beteiligungsverfahren im Rahmen eines Nachbarschaftsfestes stattfindet. Dieses wird durch das Fachamt für Sozialraummanagement durchgeführt.