Bebauungsplanverfahren Ochsenwerder 14 (Hotel am Kirchendeich) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB; Zustimmung zum Planentwurf
Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Ochsenwerder 14 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Gastronomiebetriebs um einen Hotelneubau mit Stellplatzanlage sowie um ein Ferienhaus geschaffen werden. Durch geeignete (stadt-) gestalterische und naturschutzfachliche Festsetzungen sowie durch vertragliche Regelungen soll sich das Vorhaben in das Orts- und Landschaftsbild einfügen.
Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren u.a. ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches durchgeführt. Gleichwohl werden umweltrelevante Aspekte berücksichtigt.
Ausgangspunkt für das Bebauungsplanverfahren war das Ergebnis eines durchgeführten Werkstattverfahrens mit Beteiligung insbesondere der Nachbarschaft. Ergebnis dieses Verfahrens war, dass die Interessenlagen von Nachbarschaft und Investor nicht vereinbar waren.
In seiner Sitzung am 1. Dezember 2021 stimmte der Stadtentwicklungsausschuss der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zu. Die öffentliche Auslegung fand vom 24. Januar 2022 bis 24. Februar 2022 statt. In diesem Zeitraum gingen 10 Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein.
Die Öffentlichkeit hatte u.a. Bedenken zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Erschließung, zur Erhöhung der Verkehrsmenge, zum ruhenden Verkehr, zu Lärm- und Lichtemissionen sowie zu Anpflanzungen und zur Fällung von Bäumen. Angrenzende Nachbarn brachten u.a. vor, dass ihre Regenwasserleitungen auf dem Vorhabengrundstück liegen und hierfür eine Lösung gefunden werden müsse.
Behandlung der Stellungnahmen
Die Stellungnahmen wurden vom Bezirksamt aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf die beschlossenen politischen Ziele geprüft, und die Berücksichtigung der Stellungnahmen wurde mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. In der Anlage 1 sind die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung dargestellt.
In der Verkehrsuntersuchung wurde prognostiziert, dass sowohl die vorhandenen als auch die zu schaffenden Stellplatzkapazitäten ausreichend sein werden und verkehrliche Probleme nicht auftreten werden. Die lärmtechnische Untersuchung hatte ergeben, dass durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen die zulässigen Richtwerte eingehalten werden können. Für den Lärmschutz und den nachbarlichen Sichtschutz legen der Bebauungsplan und der dazugehörige Städtebauliche Vertrag, welcher mit dem Vorhabenträger abgeschlossen werden soll, geeignete Maßnahmen fest. Das Entwässerungskonzept wurde so geändert, dass die Regenwasser-Entwässerung der Nachbargrundstücke weiterhin funktioniert.
Über die genannten Regelungen hinaus soll ebenfalls vertraglich geregelt werden, dass die Anzahl der Gästezimmer, die bisher 27 betragen sollte, nicht mehr als 23 betragen darf, so dass in Zukunft keine entsprechenden darüber hinausgehenden Entwicklungen erwartet werden können.
Mithin sollten Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfs führen.
Neu vorgesehen ist eine Wassermulde, die dem überarbeiteten Konezpt für die Regenwasser-Entwässerung entspricht. Hierdurch kommt es auf dem Vorhabengrundstück zu leichten Verschiebungen im Wesentlichen von Anpflanzungen und Baugrenzen, so dass hierfür eine Betroffenenbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuches durchgeführt wurde. Beteiligt wurden der Vorhabenträger, die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die von den Änderungen betroffenen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Von Seiten der beteiligten Eigentümer gingen keine Rückmeldungen ein.
Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Gleichzeitig soll aus Sicht der Verwaltung der städtebauliche Vertrags geändert werden; die Änderungen werden im nichtöffentlichen Teil behandelt. Hierbei geht es um die Begrenzung der Zahl der Gästezimmer, einen größeren Schutz vor Einsichtnahme in Nachbargrundstücke, den Lärmschutz und den Schutz vor Beleuchtung.
Im Ergebnis soll auch weiterhin Planungsrecht für das Vorhaben geschaffen werden, allerdings unter der Maßgabe, dass nachbarliche Belange mehr als bisher berücksichtigt werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss
1 - Abwägungsvorschlag öffentliche Auslegung
2 - Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung
3 - Bebauungsplanentwurf – Verordnung
4 - Bebauungsplanentwurf – Begründung