Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.
Herr Hoffmann (Schulbau Hamburg) stellt das Ergebnis des hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs anhand einer Präsentation vor.
Frau Westberg fragt, von welcher Lebenszeit man bei den geplanten Holzbauten ausgehe und ob alle brandschutztechnischen Fragestellungen bereits bedacht wurden.
Herr Hoffmann führt aus, dass der Holzbau, bei entsprechender Pflege, die gleiche Haltbarkeit wie eine Steinfassade habe. Das Thema Brandschutz wurde in der Sachverständigenvorprüfung als auch im Preisgericht geprüft und stelle keine Problematik dar. Er sei zuversichtlich, die Fragestellungen zu diesem Bereich im Zuge des Planungsprozesses abschließend zu lösen.
Frau Westberg hinterfragt, ob es zu höheren Kosten für Instandsetzung und Pflege kommen werde als bei einem vergleichbaren Steinbau.
Herr Hoffmann verneint dies. Auch die Erfahrung von anderen Schulbauten aus Massivholz zeige, dass Holzfassaden gut alterten und keine vermehrten Kosten verursachen.
Herr Panz ergänzt, dass ausreichend Erfahrungen mit dem Baustoff Holz hinsichtlich Vorbehandlung und Unterhaltung bestehen. Er betont den Nutzwert und die Wirkung des Entwurfs für die zukünftigen Schüler in der hochfrequentierten Lage.
Herr Detmer fragt, ob der hier gezeigte Bau bei Umsetzung der Vierzügigkeit aufgestockt werden würde und wann hierzu eine finale Entscheidung getroffen werde.
Herr Hoffmann erklärt, er könne zur Vierzügigkeit noch keine abschließenden Aussagen treffen. Im Entwurf gehen die Entwurfsverfasser und die Jury in der Preisgerichtssitzung von einer Aufstockung aus.
Herr Krohn möchte wissen, wann die Schule eröffnet wird.
Herr Panz erklärt den Ablauf des Verfahrens. Nach dem Wettbewerb schließen sich Funktionsplanung, Architektenverhandlungen, die Änderung des Planrechts und die Baubeantragungen an.
Herr Hoffmann benennt das Jahr 2028 als Perspektive.
Herr Lehmhaus (Büro phase 1 als Wettbewerbsbetreuer im Auftrag des BG Klinikums) und Herr Panz stellen die Auslobung des Wettbewerbsverfahrens anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.
Herr Emrich begrüßt das Vorhaben und würdigt die Komplexität des Projektes. Aus seiner Sicht ist die Funktionsfähigkeit des Gebäudes wichtig. Das Projekt erfordere eine große Flexibilität in der Planung, um ein gutes funktionierendes Krankenhaus zu entwickeln, das die Versorgung in Bergedorf sicherstellt. Die angeregten Anpassungen der Verwaltung am Auslobungstext befürwortet er. Er kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zum Wettbewerbsverfahren an und bittet die Verwaltung dem Ausschuss die noch anstehenden Anpassungen vorzustellen.
Herr Jarchow schließt sich Herrn Emrich an. Er fragt, welche Konkretisierungen folgen werden.
Herr Panz erklärt, dass aufgrund der Komplexität noch einige Fachgutachten, die aufgrund der Grobstimmung zum Bebauungsplan in Erarbeitung seien, noch weitergehend mit BUKEA; BSW, BVM oder dem Bezirksamt abgestimmt werden müssen, um adäquat Eingang in die Aufgabenstellung zu finden. Ergänzend seien weiterhin die Lage und Umfang der Kollektorflächen oder die bisher sehr geringe Zahl der Fahrradstellplätze abzustimmen. Der Umgang mit der Topografie und den Themen Wald, Schutzgebiete und Biotopflächen macht komplexe Abstimmungen für die Baukörperstellung, Verkehrs- und Nebenflächen des neuen Klinikums neben dem Bestand erforderlich. Der Bestand habe inzwischen alle Flächenreserven des geltenden Planrechts in Anspruch genommen.
Herr Lehmhaus stellt auf die präsentierte Zeitplanung ab und verweist auf das angesetzte Ausgabekolloquium Ende Januar 2025, das gewährleistet, dass bereits mit der Ausgabe der Unterlagen auf bestimmte Punkte hingewiesen werden könne und bis dahin Abstimmungen weitergeführt werden, auch unter Einbeziehung des Preisgerichts in einem Januartermin
Herr Lehmhaus und Herr Panz erläutern auf Nachfrage, dass die Optionsflächen sicherstellen sollen, dass das Klinikum eine Entwicklungsperspektive habe. Auch die in Teilen rückzubauenden und in Teilen umzunutzenden Bestandsbauten sind in diesem Kontext zu betrachten. Entlang der B5 sollen das neue Klinikum und u. a. das Parkhaus entstehen, Optionsfläche im weiteren Krankenhausareal. Dabei wird auch im Wettbewerb zu beantworten sein, wie ein oder mehrere große Gebäude entlang der Bundesstraße wirken, mit dem Geestrücken harmonieren und in der Erdgeschosszone angemessen für Stadtraum und Klinik-Funktionen wirken.
Frau Westberg fragt, ob hinsichtlich der Bebauung des Geesthangs, der in der Vergangenheit Überflutungen begünstigte, auch der potentielle Bau Oberbillwerders als Klimaauswirkung berücksichtigt werde. Sie bezieht ihre Frage auf den Wegfall der natürlichen Kühlungsfläche Oberbillwerder für Bergedorf.
Herr Panz hinterfragt die Klima-Wechselwirkungen des Klinikbaus am Geestrücken mit dem möglichen Bau Oberbillwerders bei der gegebenen Entfernung. Er sehe hier keinen unmittelbaren Zusammenhang. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werde sobald und soweit erforderlich eine stadtklimatische Betrachtung durchgeführt. Diese Betrachtung ist nicht Teil der Auslobung. In der Auslobung seien die Fragen der Baumassenentwicklung, der Eingrünung, der Dachbegrünung und der Eingriff und Ersatz in die Wald- und Parkanlagen integriert. Das Thema Starkregenereignisse gehöre zu den Themen, die noch weitergehend mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Herr Lehmhaus gibt auf Nachfrage an, dass 10 Büroteams am Wettbewerb teilnehmen werden und das vorgeschaltete, nach EU-Recht und Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) ausgestaltete Auswahlverfahren abgeschlossen sei. Die Namen sollen zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden, wen bestimmte Fristen erreicht sind.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung des Wettbewerbs einstimmig zu.
Anlagen
TOP 3_BG Klinikum (3033 KB)
Die Beratung und Protokollierung der Drucksachen 22-0077.01 (TOP 4) und 22-0077.02 (TOP 5) erfolgen gesamthaft unter TOP 4.
Herr Schneede stellt die Ergebnisse der TöB-Beteiligung kurz vor.
Herr Polkowski stellt fest, dass hinsichtlich des Beschlusses der Drucksache noch Diskussionsbedarf bestehe und beantragt daher eine Vertagung des TOPs auf die kommende Sitzung. Dies ermöglichte es, im Regionalausschuss über die im Änderungsantrag der CDU (TOP 5) genannten Flächen in den Vier- und Marschlanden und im Fachausschuss für Sport und Bildung über die Wohnbebauung auf dem Fritz-Reuter-Sportplatz zu diskutieren.
Herr Rosinski berichtet, dass die Bebauung des Fritz-Reuter-Sportplatzes seit mehreren Jahren umfassend diskutiert werde und er keine weitere Befassung im Fachausschuss für Sport- und Bildung für notwendig erachte. Die Verwaltung habe sich hierzu klar positioniert: Die Fläche ist in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen, es findet jedoch keine Bebauung statt, solange keine Alternativfläche für den Hockey-Platz gefunden wird. Auch die angesprochenen Flächen in den Vier- und Marschlanden würden seit langem kontrovers diskutiert und er erwarte keine neuen Erkenntnisse durch eine wiederholte Befassung im Regionalausschuss.
Herr Panz verweist auf den Grundsatz, eine spezifische Fragestellung immer im gleichen Fachausschuss, gegebenenfalls unter Hinzuladung eines weiteren Ausschusses, zu befassen. Er erinnert daran, dass die Erstellung der Wohnungsbauprogramme auf den 2011 zwischen Senat und Bezirksämtern geschlossenen „Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau“ zurückgeht und dieses seitdem jährlich aktualisiert und Ende des Jahres von den Bezirksversammlungen beschlossen wird. In den Steckbriefen zu den Potenzialflächen würden Bedingungen (Wettbewerb, Planrecht, Ersatzflächen o. Ä.) formuliert, die eine Bebauung ermöglichen.
Herr Emrich stellt den Änderungsantrag seiner Partei (TOP 5) vor. Er erklärt, dass seine Fraktion den Großteil der Flächen im Wohnungsbauprogramm befürworte. Der Änderungsantrag benennt 2 Flächen, die gestrichen werden sollen:
- A 2_6 Fritz-Reuter-Sportplatz und
- C 4_3 Kirchwerder, Auf dem Sülzbrack.
Außerdem solle die Fläche ‚A 4_10 Kirchwerder Hausdeich (Schule)' mit einer Anwohnerbeteiligung entwickelt werden. Dies werde durch ein Bebauungsplanverfahren (statt §34 BauGB) gewährleistet. Seine Fraktion könne sich auch eine Entwicklung nach §34 BauGB vorstellen, wenn eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Er schlägt eine Ergänzung des Steckbriefes in diesem Sinn vor.
Die Fläche ‚A 4_3 Ortskern Curslack, Curslacker Deich / Tönerweg' sehe seine Fraktion eher als C-Fläche, die mit vorheriger Beteiligung der Bevölkerung in Form einer Stadtwerkstatt, entwickelt werden solle.
Die Fläche ‚A 4_11 Oberbillwerder' lehne seine Fraktion ab. Oberbillwerder werde nun auf Bürgerschafts- bzw. Senatsebene entschieden. Gleichwohl er nicht davon ausgehe, dass Oberbillwerder auf Bezirksebene weiterhin eine Mehrheit findet, erkenne er die rechtliche Situation an und plädiert aus Transparenzgründen für ein Belassen der Fläche im Wohnungsbaugramm, solange hierin deutlich gemacht wird, dass Oberbillwerder durch die Evokation des Senats nicht mehr Gegenstand bezirklicher Meinungsbildung sei.
Als nun stärkste Kraft im Bezirk wolle seine Fraktion das Wohnungsbauprogramm grundsätzlich beschließen, auch wenn nicht jede angesprochene Fläche im Änderungsantrag die Mehrheit finde. Seine Fraktion sei, bei Annahme der vorgeschlagenen Änderungen, heute entscheidungsfähig, würde jedoch auch einer Vertagung der Entscheidung auf die Bezirksversammlung zustimmen.
Herr Rosinski stellt fest, dass es bisher üblich gewesen sei, im Stadtentwicklungsausschuss eine Meinung zu bilden, dem die Bezirksversammlung dann überwiegend folgte. Eine Vertragung oder Überweisung in andere Fachausschüsse sehe er nicht zielführend und würde aus seiner Sicht auch wenig am Votum der Politik ändern. Daher plädiert er für ein heutiges Votum des Stadtentwicklungsausschusses, so dass die Bezirksversammlung den Beschluss im Dezember herbeiführen könne.
Herr Panz erklärt, man könne hinsichtlich der Fläche ‚A 4_10 Kirchwerder Hausdeich (Schule)' die Formulierung der Durchführung einer Entwicklung nach „§34BauGB oder Bebauungsplanverfahren“ aufnehmen. Die Entscheidung wird ohnehin nicht im Steckbrief getroffen. Aus Sicht der Verwaltung könne man für die Fläche ‚A 4_3 Ortskern Curslack, Curslacker Deich / Tönerweg' auch den Hinweis der Durchführung eines „angemessenen Beteiligungsverfahrens“ aufnehmen.
Herr Dietrich merkt an, dass man die Beschlussfassung auch auf die Bezirksversammlung vertagen könnte, um der Politik, wie von Herrn Polkowski angeregt, weitere Zeit zur Beratung zu ermöglichen. Er spricht sich ebenfalls für den Erhalt des Hockey-Platzes aus.
Frau Westberg stellt fest, dass die bisherigen Ausführungen keine neuen Aspekte beinhalteten. Ihre Fraktion könne heute zustimmend abstimmen.
Frau Kramer kündigt für ihre Fraktion ebenfalls an, heute beschlussfähig zu sein. Es gebe keine neuen Argumente und Entwicklungen.
Herr Froh möchte wissen, ob die BUKEA zu den vier Flächen, die in der Stadtwerkstatt Ochsenwerder als Potenzialflächen identifiziert wurden, verdeutlicht habe, welche Einwendungen hiergegen bestehen.
Herr Schneede erklärt, dass die Bedenken der BUKEA auf der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft sowie der Notwendigkeit der Änderung des Landschaftsprogrammes beruhen. Die BUKEA sei an der Stadtwerkstatt Ochsenwerder nicht unmittelbar beteiligt gewesen und trage die Ergebnisse nicht uneingeschränkt mit.
Herr Panz ergänzt, dass planungsrechtlich Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm mit Bürgerschaftsbeschluss zu ändern seien bevor man aus geänderten Konzepten einen Bebauungsplan beschließen könne. Die BUKEA könne den Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens verhindern.
Herr Krohn erklärt, dass seine Fraktion die Bebauung der P+R-Anlage am Bahnhof Bergedorf und Oberbillwerder gesamthaft kritisch sehe. Er kündigt die Ablehnung des Wohnungsbauprogramms durch seine Fraktion an.
Herr Polkowski hinterfragt, wie lange die getroffene Verabredung der Nicht-Bebauung des Fritz-Reuter-Sportplatzes, aufrechterhalten werden könne.
Frau Jacobsen sieht den Fritz-Reuter-Sportplatz als Wohnungsbaupotenzialfläche ebenfalls kritisch und betont dessen Bedeutung für das Viertel. Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion halte sie hinsichtlich der Anmerkungen zu Oberwillwerder für einen Symbolantrag, was Herr Emrich zurückweist.
Herr Emrich stellt fest, dass die Verwaltung die unter b) des Petitums des Änderungsantrags gemachten Anmerkungen übernehme. Er fragt, ob die Verwaltung auch die Anmerkung zur Evokation Oberbillwerders unter d) des Petitums des Änderungsantrags übernehmbar erachtet. Er erklärt, die Zustimmung seiner Fraktion nicht von der Übernahme der Punkte a) und c) des Petitums des Änderungsantrags abhängig zu machen.
Herr Panz kann dem zustimmen, da die Steckbriefe des Wohnungsbaugramms den allgemeinen Sachstand zu den Flächen darstellen. Eine neutrale Wiedergabe der Senatsentscheidung zur Evokation sehe er unkritisch.
Herr Krohn betont die Ablehnung seiner Fraktion zu Oberbillwerder. Mit der Klarstellung der Evokation Oberbillwerders, könne auch die AfD dem Wohnungsbauprogramm zustimmen.
Herr Polkowski zieht den Antrag auf Vertragung der Beschlussfassung zurück und spricht sich für eine eingehendere Diskussion zur Bebauung des Fritz-Reuter-Sportplatzes zur kommenden Wohnungsbauprogrammerstellung aus.
Herr Emrich erbittet die Abstimmung zu den Punkten a) und c) des Petitums des Änderungsantrags seiner Fraktion.
Der Stadtentwicklungsantrag lehnt die Punkte a) und c) des Petitums des Änderungsantrags (Drs. 22-0077.02) mit 7 Gegenstimmen (SPD, Grüne und DIE LINKE) bei 6 Zustimmungen (CDU und AfD) ab.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Wohnungsbauprogramm (Drs. 22-0077.01) einstimmig zu. Die Zustimmung der CDU erfolgte unter Betonung der Ablehnung der Bebauung des Fritz-Reuter-Sportplatzes. Die Zustimmung der AfD erfolgte unter Betonung der Ablehnung der Bebauung der P+R-Fläche am Bahnhof Bergedorf und Oberbillwerders.
Herr Schneede stellt Auftragsvergabe zur Freiflächenplanung am Schleusengraben anhand einer Präsentation kurz vor.
Herr Detmer fragt, ob die Radewegeverbindung vom Schleusengrabenweg zum Radschnellweg Bestandteil der Planung sei, was Herr Schneede bestätigt.
Herr Panz ergänzt, dass es auch Bestandteil des Wettbewerbs für die Schule gewesen sei, diese Radwegeverbindung so zu gestalten, dass schnelles Radfahren von Pendlern und langsames Radfahren und Gehen, Rollerfahren u.ä. von Grundschülern konfliktfrei möglich ist.
Herr Rosinski ergänzt, dass der Brückenbau voranschreite und er davon ausgehe, dass dieser im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen wird. Die Verwaltung bereite derzeit die Ausschreibung für Spundwandbauten und Wegebeziehungen vor.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Keine Wortmeldungen.
Keine Wortmeldungen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 02.11.2024 wird einvernehmlich genehmigt.