22-0077.02

Änderungsantrag zur Drs. 22-0077.1 "Wohnungsbauprogramm Bergedorf 2025"

Antrag

Letzte Beratung: 04.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5

Sachverhalt

 

Antrag

nach §15 der GO

der BAbg Emrich, Froh, Capeletti. und Fraktion der CDU

 

Das jährlich fortgeschriebene Wohnungsbauprogramm des Bezirks Bergedorf ist ein wichtiges Instrument, um für alle Akteure und Bürger transparent konkrete Flächenpotentiale für die Wohnbauentwicklung in den nächsten Jahren darzustellen.

Der überwiegende Teil des Wohnungsbauprogramms genießt einen breiten politischen Konsens und erhält damit die nötige politische Unterstützung. Damit können in den nächsten Jahren in Bergedorf mehrere Tausend Wohneinheiten entstehen.

Die Entwicklung von Oberbillwerder als neuen Stadtteil gehört nicht dazu. Die Entscheidung über den Bebauungsplan wurde mangels politischer Mehrheit im Bezirk durch den Senat evoziert und steht somit nicht mehr auf lokaler Ebene zur Entscheidung an. Die Empörung darüber wurde mit Verkündung der Evokation zum Ausdruck gebracht. Gleichwohl kann zwecks oben genannter Transparenz das Vorhaben nicht aus dem Wohnungsbauprogramm gestrichen werden. Hierzu muss eine deutliche Klarstellung erfolgen, dass keine bezirkliche Entscheidung mehr möglich ist.

Die Fläche B 1_2 P+R Anlage Lohbrügge wird kritisch gesehen, weil die Fläche in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in Zukunft noch für Verkehrsinfrastruktur benötigt werden könnte. Auf ein abschließendes negatives Votum wird verzichtet, dieser Punkt muss aber mitgedacht werden.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich, siehe auch die Änderungsanträge der vergangenen Jahre.

 

 

Petitum/Beschluss

a) Aus dem Entwurf des Wohnungsbauprogramms Bergedorf 2025 werden folgende Flächengestrichen:

-          A 2_6 Fritz-Reuter-Sportplatz

-          C 4_3 Kirchwerder, Auf dem Sülzbrack

b) Aus dem Entwurf des Wohnungsbauprogramms Bergedorf 2025 wird folgende Fläche mit einem Bebauungsplanverfahren (statt §34 BauGB) entwickelt:

-          A 4_10 Kirchwerder Hausdeich (Schule)

c) Folgende Fläche wird in Kategorie C gestuft, mit vorheriger Beteiligung derBevölkerung in Form einer Stadtwerkstatt:

-          A 4_3 Ortskern Curslack, Curslacker Deich / Tönerweg

d) A 4_11 Oberbillwerder

Es wird zu Oberbillwerder die Ergänzung vorgenommen, dass die Entscheidung über das Bebauungsplanverfahren durch den Hamburger Senat evoziert wurde und darüber keine bezirkliche Entscheidung mehr getroffen werden kann.

 

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