22-0077.01

Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2025 hier: Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 04.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 22-0077 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 02.10.2024 der Entwurf des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2025 vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) vom 04.10. - 30.10.2024 zugestimmt.

 

Es wurden neun Stellungnahmen zu den Änderungen des Entwurfs des Wohnungsbauprogramms abgegeben, davon drei zustimmende Stellungnahmen ohne inhaltliche Anmerkungen. Die wichtigsten Hinweise und Anregungen hat die Verwaltung aufbereitet und nachfolgend zusammengestellt. Die Stellungnahmen, denen gefolgt wird, wurden in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms übernommen.

 

Zusammenfassung der Abwägung:

 

Einige der allgemeinen Stellungnahmen beziehen sich auf übergeordnete Themen (bspw. Hamburgisches Klimaschutzgesetz, Mobilitätskonzepte, etc) mit der Bitte um Ergänzung in den jeweiligen Kapiteln des Wohnungsbauprogramms. Aus Sicht des Bezirksamtes führen zu umfangreiche Ergänzungen zu einer Überfrachtung des Wohnungsbauprogramms, die es zu vermeiden gilt. Ziel des Wohnungsbauprogramms ist eine handliche Darstellung der Wohnungsbaupotenzialflächen mit einseitigen Steckbriefen und einem kurzen allgemeinen Überbau. Zudem werden einige der von den TÖB genannten Themen in späteren Verfahren zur Entwicklung der Flächen (z.B. in Wettbewerbs- oder B-Planverfahren, Erstellung von Funktionsplänen, etc.) aufgegriffen und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.

 

Neben den allgemeinen Stellungnahmen wurden konkrete Hinweise und Korrekturen zu den einzelnen Potenzialflächen abgegeben (u.a. aktuelle Handlungsschritte, Anteil öffentlich geförderter Wohnungen, Besonderheiten / Restriktionen, Denkmalschutzbelange), die größtenteils in dem Entwurf ergänzt bzw. korrigiert wurden.

 

r folgende Flächenin den Vier- und Marschlanden wurde erneut darum gebeten, eine Ablehnung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als Hinweis in den Steckbriefen aufzunehmen:

-          A 4_6 Ochsenwerder Kirchendeich

-          A 4_7 Elversweg / Schule

-          C 4_2 Ochsenwerder Landscheideweg

-          C 4_3 Auf dem Sülzbrack

 

Das Bezirksamt erläutert in seiner Stellungnahme, dass mit der Entwicklung der Flächen das u.a. im Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+ beschlossene Ziel verfolgt wird, vor allem die Ortskerne in den Vier- und Marschlanden weiterzuentwickeln und zu stärken. Für die ersten drei genannten Flächen wurde am 18.08.2022 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange, so auch die BUKEA, beteiligt. Für die Fläche Sandwisch hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dass ein konkurrierendes Verfahren zur Qualitätssicherung sowie anschließendes Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden soll, so dass auch hier die BUKEA als Träger öffentlicher Belang einbezogen werden wird. Das Bezirksamt folgt dennoch der Stellungnahme der BUKEA mit der Aufnahme eines Hinweises, damit deutlich wird, dass es zu diesen vier Flächen Klärungsbedarf gibt.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bittet darum, in den Steckbriefen der Potenzialflächen, die für die Volksinitiative Mieten (Drs. 22/9845 „Einigung mit der Volksinitiative Neubaumieten auf städtischem Grund r immer günstig! Keine Profite mit Boden & Miete“) in Frage kommen, einem entsprechenden Hinweis aufzunehmen. Das Bezirksamt gibt hierzu die Stellungnahme ab, dass im Kapitel 2.2 ein Absatz zu der Drs. 22/9845 neu aufgenommen wurde, aber ein Hinweis zu einzelnen Potenzialflächen nicht aufgenommen wird, da noch keine flächenbezogene Abstimmung mit den relevanten Beteiligten dazu erfolgt ist.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Wohnungsbaupro-gramms für 2025 zu und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.

 

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Entwurf des Bergedorfer Wohnungsbauprogramms 2025   

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