22-0077

Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2025 hier: Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms; TöB-Beteiligung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.10.2024
Sachverhalt

 

Das Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2024 wurde am 21.12.2023 von der Bezirksversammlung beschlossen (siehe Drucksache Nr. 21-1848.02).

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss wird mit der Anlage der Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms vorgelegt (Hinweis: Alle Änderungen sind im Änderungsmodus dargestellt.) In der aktuellen Fortschreibung wurden keine neue Wohnungsbaupotenzialflächen aufgenommen.

 

Die Potenzialflächen Billwiese (A1_4), Ladenbeker Furtweg (A1_5) und Bergedorfer Straße (A2_13) wurden aus dem Wohnungsbauprogramm genommen, da die Bauanträge zu den Flächen eingegangen sind. Die Potenzialfläche Wiesnerring (bisher C 2_1) wurde aus der C-Kategorie „Flächen für eine langfristige Wohnbauentwicklung“ in die A-Kategorie „Potenzialflächen, über Konsens hinsichtlich einer wohnbaulichen Entwicklung herrschen“ verschoben. Hintergrund ist, dass der Vorhabenträger mitgeteilt hat, dass er die Projektentwicklung wieder aufgenommen hat.

 

 

Zeitlicher Ablauf

Das Bezirksamt empfiehlt folgenden weiteren Zeitplan und Beteiligungsschritte der politischen Gremien sowie der Träger öffentlicher Belange (TÖB):

  • B-Beteiligung: 4. - 30.10.2024
  • Stadtentwicklungsausschuss 04.12.2024: Zusammenfassende Information über die wichtigsten Stellungnahmen der TÖBs, Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms
  • Bezirksversammlung 19.12.2024: Beschlussfassung

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Entwurf des überarbeiteten Wohnungsbauprogramms zu und fordert die Bezirksamtsleitung auf, dieB-Beteiligung vom 04. - 30.10.2024 durchführen zu lassen.

 

Anhänge

Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2025