Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2026 hier: Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms
Letzte Beratung: 03.12.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6
Mit der Drucksache 22-0515 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 08.10.2025 der Entwurf des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2026 vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) vom 09.10. - 30.10.2025 zugestimmt.
Es wurden neun Stellungnahmen zu den Änderungen des Entwurfs des Wohnungsbauprogramms abgegeben, davon zwei zustimmende Stellungnahmen ohne inhaltliche Anmerkungen. Die wichtigsten Hinweise und Anregungen hat die Verwaltung aufbereitet und nachfolgend zusammengestellt. Die Hinweise und Anregungen zu dem neuen Flächenpotenzial „westlich Friedrich-Frank-Bogen / Karlshof“ sind gesondert in der Anlage 1 aufgeführt. Die Stellungnahmen, denen gefolgt wird, wurden in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms übernommen.
Zusammenfassung der Abwägung:
Einige der allgemeinen Stellungnahmen beziehen sich auf übergeordnete Themen (bspw. Grünes Netz und Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“, Entwässerung / Starkregen, Hamburgisches Klimaschutzgesetz, etc) mit der Bitte um Ergänzung in den jeweiligen Kapiteln des Wohnungsbauprogramms. Aus Sicht des Bezirksamtes führen diese zu umfangreiche Ergänzungen zu einer Überfrachtung des Wohnungsbauprogramms, die es zu vermeiden gilt. Ziel des Wohnungsbauprogramms ist eine handliche Darstellung der Wohnungsbaupotenzialflächen mit einseitigen Steckbriefen und einem kurzen allgemeinen Überbau. Zudem werden einige der von den TÖB genannten Themen in späteren Verfahren zur Entwicklung der Flächen (z.B. in Wettbewerbs- oder B-Planverfahren, Erstellung von Funktionsplänen, etc.) aufgegriffen und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) weist darauf hin, dass die wohnungspolitische Zielsetzung „Hamburg-Wohnungen“ nicht weiterverfolgt wird und der Absatz dazu im Wohnungsbauprogramm entfallen sollte. Mit der Einführung des 3. Förderwegs wurde ein zusätzlicher Förderweg geschaffen, der Haushalte anspricht, deren Einkommen oberhalb der Einkommensgrenzen des 1. und 2. Förderwegs liegt und die ursprüngliche Zielgruppe der Hamburg-Wohnungen waren. Der 3. Förderweg soll das Konzept der Hamburg-Wohnungen teilweise ersetzen als ein für Investoren wirtschaftliches und für die Freie und Hansestadt Hamburg zielgruppengenaues Förderinstrument mit identischer wohnungspolitischer Zielsetzung. Dementsprechend wird das Thema „Hamburg-Wohnungen“ bei den aktuellen Bündnisverhandlungen nicht weiterverfolgt. Das Bezirskamt Bergedorf folgt dem Hinweis und hat den Absatz „Hamburg-Wohnungen“ auf Seite 6 herausgenommen.
Das Kapitel „Öffentlich geförderter Wohnungsbau“ wurde entsprechend des Hinweises der BSW mit Informationen zum 1. Förderweg Plus ergänzt, mit dem der Bau von preisgünstigen Mietwohnungen gefördert werden soll. Gefördert werden Investorinnen und Investoren, die Erbbauberechtigte eines städtischen Grundstücks sind, das nach Maßgabe der Drucksache „Einigung mit der Volksinitiative „Neubauten auf städtischem Grund – für immer günstig! Keine Profite mit Boden & Miete“ (Drs. 22/9845) vergeben wurde.
Die BSW bittet weiterhin, in den Steckbriefen der Potenzialflächen, die für die Volksinitiative Mieten (Drs. 22/9845 „Einigung mit der Volksinitiative Neubaumieten auf städtischem Grund – für immer günstig! Keine Profite mit Boden & Miete“) in Frage kommen, einem entsprechenden Hinweis aufzunehmen. Das Bezirksamt gibt hierzu die Stellungnahme ab, dass im Kapitel 2.2 ein Absatz zu der Drs. 22/9845 in der letzten Fortschreibung aufgenommen wurde, aber ein Hinweis zu einzelnen Potenzialflächen nicht aufgenommen wird, da – bis auf die Fläche Otto-Grot-Straße – noch keine flächenbezogene Abstimmung mit den relevanten Beteiligten dazu erfolgt ist. Aus der letzten Abstimmung mit der BSW wird deutlich, dass das Thema VI-Miete bei einigen Flächen abhängig von der jeweiligen weiteren Projektentwicklung ist. Ein Hinweis im Steckbrief kann erst nach Konkretisierung aufgenommen werden.
Darüber hinaus wurden konkrete Hinweise und Korrekturen zu den einzelnen Potenzialflächen abgegeben (u.a. aktuelle Handlungsschritte, Anteil öffentlich geförderter Wohnungen, Besonderheiten / Restriktionen, Naturschutz- und Denkmalschutzbelange), die größtenteils in dem Entwurf ergänzt bzw. korrigiert wurden.
Für den Steckbrief zu der Fläche „A 1_1 Rappoltweg, Lohbrügge“ wurde gebeten, die Angabe „100 % öffentlich geförderter Wohnungsbau“ zu ergänzen mit dem Zusatz „WA-gebundene Wohnungen gemäß der Senatsdrucksache 2018/020149“. Hintergrund ist, dass Fördern & Wohnen ein Wohngebäude in serieller und modularer Massivbauweise mit insgesamt 56 Wohnungen plant, welches zunächst als öffentlich-rechtliche Unterkunft dient. Perspektivisch werden die Wohnungen zu WA-Mietwohnungen umgewidmet. Das Bauprojekt ist in Planung, der Bauantrag wurde Ende Oktober 2025 eingereicht. Die Information wurde im Steckbrief ergänzt.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Wohnungsbauprogramms für 2026 zu und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.
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