Entwicklungsfläche Grundschule Weidenbaumsweg / Sander Damm - Ergebnis des hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs mit Ideenteil
Letzte Beratung: 04.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg beauftragt, auf einer Fläche zwischen Weidenbaumsweg und Sander Damm eine neue Grundschule zu errichten. Der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf wurde hierüber in seiner Sitzung am 06.12.2023 informiert (vgl. Drs. 21-1890).
Für den Schulneubau wurde in den vergangenen Monaten ein konkurrierendes Verfahren in Form eines nicht offenen, einphasigen, hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit freiraumplanerischem Ideenteil und vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Auslobung des Wettbewerbs wurdeam 08.05.2024 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen (vgl. Drs. 21-1890.01).
Der Realisierungsteil des Wettbewerbs umfasste den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule mit allen notwendigen Frei- und Erschließungsflächen. In dem ergänzenden freiraumplanerischen Ideenteil sollten Entwürfe für eine öffentliche Grünfläche am Schleusengrabenweg (d.h. östlich der Grundschule), eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung südlich der Grundschule und für die Erschließungssituation westlich des Schulgrundstücks erarbeitet werden.
Die neue Grundschule soll in der 2,5-zügigen Ausrichtung Platz für etwa 250 Schüler:innen und etwa 12 Lehrkräfte bieten. Grundlage für die Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau 2.905 m² NRF vorsieht. Die Flächen beinhalten Räume für den allgemeinen Unterricht, vier Fachräume, Verwaltungs-, Lehrer- und Gemeinschaftsflächen, eine Mensa sowie eine 1-Feld-Sporthalle mit einer zusätzlichen Fläche von ca. 660 m².
Bei der Planung der Grundschule und deren Außenanlagen war die Möglichkeit vorzusehen, die Schule perspektivisch auf bis zu 4 Züge auszubauen. Die Bezirksversammlung hatte am 29.02.2024 einen entsprechenden Beschluss gefasst (vgl. Drs. 21-1996 –Grundschule Sander Damm in einer zukunftsfähigen Größe planen). Die notwendigen Erweiterungsflächen waren durch die Planerinnen und Planerbei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu berücksichtigen. Im Rahmen der Jurysitzung wurde deutlich, dass dies möglich ist, aus baulogistischen und schulbetrieblichen Gründen aber kurzfristig eine Festlegung erfolgen müsste. Hintergrund ist, dass eine Aufstockung im Bestand eine temporäre Schulschließung erfordern würde, zugleich aber schon heute u.a. eine statische Bemessung auf den 4-zügigen Ausbau erforderlich ist und auch die Kapazitäten von z.B. Mensa, Sport oder Bibliothek nicht ohne Weiteres additiv eine Kapazitätsausweitung erfahren könnten.
Im Rahmen des europaweit offenen, vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs wurden insgesamt 10 Planungsteams, bestehend aus Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen, als Teilnehmer für den Wettbewerb ausgewählt. Die Bearbeitung der Entwürfe fand zwischen Juni und September 2024 statt.
Das Preisgericht setzte sich aus Vertreter:innen von SBH Schulbau Hamburg und der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Oberbaudirektor, unabhängigen Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen sowie Vertreter:innen der Bergedorfer Verwaltung und Bezirkspolitik zusammen. Es tagte am 08.11.2024 unter dem Vorsitz von Frau Prof. Katja-Annika Pahl (Architektin, Hamburg) und wählte – sowohl für den hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungsteil als auch für den freiraumplanerischen Ideenteil –die folgenden Entwürfe aus:
Das Preisgericht hat im Rahmen seiner Sitzung einstimmig empfohlen, die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der weiteren Bearbeitung des hochbaulich-freiraumplanerischen Entwurfes zu beauftragen.
Die prämierten Wettbewerbsarbeiten einschließlich der durch das Preisgericht ausgesprochenen Überarbeitungsempfehlungen werden in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.12.2024 vorgestellt.
Weiteres Vorgehen
Dem hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb ist ein Verhandlungsverfahren gem. VgV nachgeschaltet. Die Preisträger des Realisierungswettbewerbs werden von SBH Schulbau Hamburg zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Im Anschluss an die Verhandlungen wird SBH Schulbau Hamburg – unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – einen der Preisträger des Realisierungswettbewerbs mit den weiteren hochbaulichen und freiraumplanerischen Leistungen für den Schulneubau beauftragen.
Auf Grundlage des ausgewählten hochbaulich-freiraumplanerischen Entwurfs soll ein Funktionsplan für den neuen Schulstandort erarbeitet werden, um wesentliche Fragestellungen zur Positionierung der Gebäude, zur Erschließung, Versorgung, Entwässerung etc. vertiefend zu untersuchen sowie mögliche Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und planerisch zu lösen.
Die weiterführenden freiraumplanerischen Leistungen für die öffentliche Grünfläche am Schleusengrabenweg und die öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung südlich der Grundschule (Ideenteil des Wettbewerbs) sollen im Rahmen eines separaten Verhandlungsverfahrens gem. VgV vergeben werden (vgl. Mitteilung für den SEA am 04.12.2024: Auftragsvergabe Freiflächen am Schleusengraben). Der erste Preisträger des Wettbewerbs wird an diesem Verfahren beteiligt.
Bebauungsplanverfahren:
Das zukünftige Schulgrundstück einschließlich der westlichen Erschließungsfläche (Flurstücke 5628 und 5487) liegt im Bereich des Bebauungsplans Bergedorf 110 und ist derzeit als GE-Fläche ausgewiesen. Für die Umnutzung als Schulgrundstück soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Das entsprechende Bebauungsplanverfahren soll nach Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und der Funktionsplanung durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit freiraumplanerischem Ideenteil zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleiterin,
- den Stadtentwicklungsausschuss nach Abschluss der Verhandlungsverfahren über deren Ergebnisse zu informieren,
- die Entwicklung des Schulstandortes gemeinsammit SBH Schulbau Hamburg voranzutreiben,
- über die 4-zügige Umsetzung von Beginn an mit den zuständigen Stellen in die erneute Abstimmung einzutreten,
- nach Erarbeitung eines abgestimmten Funktionsplans das Bebauungsplanverfahren einzuleiten und
den Stadtentwicklungsausschuss zu gegebenerZeit mit dem Projektfortschritt und den weiteren Schritten im Bebauungsplanverfahren zu befassen.
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