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Entwicklungsfläche Grundschule Sander Damm 5 - Vorstellung des aktuellen Sachstands

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06.12.2023
Sachverhalt

 

Im Bereich des Entwicklungsraumes Schleusengrabenachse befinden sich mit den Glasbläserhöfen I + II und dem in Planung befindlichen Stuhlrohrquartier zwei große städtebauliche Entwicklungen, die den Bereich nördlich und südlich des Sander Damms zwischen Weidenbaumsweg und Schleusengraben maßgeblich prägen. Zwischen diesen Quartieren liegt südlich des Sander Damms das Flurstück 5628 (Sander Damm 5); hier war ehemals das Autohaus Opel Dello ansässig. Die Nutzung wurde vor einigen Jahren aufgegeben; seitdem ist die Fläche ungenutzt.

 

Das Grundstück war nach Aufgabe der Autohaus-Nutzung bis einschließlich Ende September 2023 im Besitz eines privaten Immobilienunternehmens / Projektentwicklers.

 

Da die Freie und Hansestadt Hamburg auf dem Gelände die Errichtung einer Grundschule mit ergänzenden Nutzungen wie Schulsport und Kita anstrebt, wurde das Grundstück im September 2023 an die FHH verkauft. Die FHH hat den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg beauftragt, auf der Fläche eine neue Grundschule und ggf. ergänzend eine Kindertagesstätte zu realisieren.

 

r den Schulneubau soll in Kürze ein konkurrierendes hochbaulich-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden (vgl. Ausführungen von SBH und BSB im SEA 13.01.2021). Das Wettbewerbsgebiet wird im Wesentlichen das Flurstück 5628 (Sander Damm 5) und Teile des westlich angrenzenden Flurstücks 5487 (Eigentümerin: FHH) umfassen, über das die Haupterschließung des neuen Schulstandorts und ggf. eine ergänzende Erschließung der südlich angrenzenden Gewerbeflächen erfolgen soll. Teile des Flurstücks 5487 werden zudem für den perspektivisch vorgesehenen Knotenpunktumbau Weidenbaumsweg / Sander Damm benötigt.

 

Es bestehen darüber hinaus weitere Anforderungen, die Auswirkungen auf den Zuschnitt des Flurstücks 5628 (Sander Damm 5) haben:

 

  • Im Norden des Grundstücks wird zukünftig der Radschnellweg Bergedorf – Geesthacht verlaufen. Hieraus ergeben sich ggf. geringfügige Flächenbedarfe.
  • Zwischen Schulgrundstück im Westen und dem neuen Schleusengrabenfuß- und -radweg soll eine größere öffentliche Grün- und Freifläche (ca. 1.500 qm) entstehen. Damit soll auf Freiraumbedarfe im südlichen Bergedorf reagiert werden. Die Planung der Grünfläche wird als Ideenteil in den Wettbewerb einfließen.
  • Im Süden des Grundstücks soll eine öffentliche Verbindung (Aufleitung) zwischen Schleusengrabenweg und Radschnellweg geschaffen werden. Dadurch soll zudem auch eine ergänzende Erschließungsmöglichkeit für Schüler:innen entstehen, die die Schule zu Fuß, per Roller,  Fahrrad o.ä. über den Schleusengrabenweg erreichen.

 

Die genannten Randbedingungen werden in die Aufgabenstellung zum Wettbewerb (Auslobung) einfließen. Der Verlauf der Grenzen des Schulgrundstücks soll final auf Grundlage der Wettbewerbsergebnisse und ggf. weiterführender Planungen festgelegt werden.

 

Die Flurstücke 5628 und 5487 liegen im Bereich des Bebauungsplans Bergedorf 110 und sind derzeit als GE-Fläche ausgewiesen. Für die Umnutzung als Schulgrundstück wird neues Planrecht zu schaffen sein.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleiterin, den Ausschuss zunächst mit der Auslobung des Wettbewerbs und später mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens erneut zu befassen.

 

Anhänge

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